Meist heiß und tropisch während des ganzen Jahres mit großen regionalen Unterschieden. Kühler von Ende November bis Anfang März mit kühlen Temperaturen am Morgen und Abend sowie viel Sonne während des Tages. Die heißeste Zeit mit trockener und staubiger Luft ist zwischen März und Juni. Monsun-Regen gibt es in den meisten Regionen im Sommer irgendwann zwischen Juni und Anfang Oktober.
Nördliche Ebenen: Städte wie Neu-Delhi, Varanasi, Lakhnau und Patna erleben im Laufe eines Jahres extreme Temperaturunterschiede. In der Regel ist es in diesen Städten von April bis Mitte Juni warm, während die Temperaturen im Winter von November bis Februar nachts fast unter den Gefrierpunkt fallen. Die Sommer sind heiß. Die Monsunzeit ist zwischen Juni und September.
Westhimalaya: Srinagar ist am schönsten zwischen Mai und Oktober, in der Zeit von Juli bis August ist es meist sehr heiß und im Winter ist es kalt und feucht. Simla liegt höher und ist daher kälter im Winter, und Orte wie Pahalgam, Gulmarg und Manali sind zu dieser Zeit normalerweise eingeschneit (Dezember bis März). In Ladakh, eine hoch gelegene Wüste, kann es zu extremen Temperaturabfällen kommen. Die Bergpässe von Ladakh sind von Juli bis Oktober passierbar.
Zentralindien: Im Bundesstaat Madhya Pradesh ist die Hitze im Sommer erträglicher, Monsunregen sind hier am stärksten zwischen Juli und September. Im Winter nachts recht kalt.
Westen: Am angenehmsten von November bis Februar, die Abende können jedoch ziemlich kalt sein. Mitunter sehr heiß im Sommer, Monsunregen fallen zwischen Mitte Juni und Mitte September.
Südwesten: Am schönsten ist das Wetter zwischen November und März. Die Regenzeit fällt zwischen Ende April und Juli. Die Sommertemperaturen sind nicht so hoch wie in Nordindien, jedoch sehr hohe Luftfeuchtigkeit. Kühle Brisen an der Küste. Im Binnenland haben Mysore und Bijapur ein angenehmes Klima mit wenig Regen.
Osten: Das Wetter ist in Staaten wie Odisha, der häufig mit Überschwemmungen zu kämpfen hat, von Oktober bis Februar kühl. In den Monaten März bis Mai ist es glühend heiß. Von Juni bis Oktober bringt der Monsun viel Regen und Überschwemmungen.
Südosten: Tamil Nadu hat nordöstliche Monsunregen zwischen Oktober und Dezember, Temperaturen und Luftfeuchtigkeit sind das ganze Jahr über hoch. In den Bergen muss man in der Wintersaison mit Kälte rechnen. Hyderabad ist heiß, aber weniger drückend im Sommer und bedeutend kühler im Winter.
Nordosten: März bis Juni und September bis November sind die angenehmsten und trockensten Monate. Während des restlichen Jahres gibt es hier heftige Monsun-Regenfälle.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Anmerkung: Es ist dringend empfohlen, sich bezüglich der Reisepass-Vorschriften persönlich bei den indischen Konsulaten rückzuversichern.
Da sich die Einreisebestimmungen oft kurzfristig ändern, ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit einer indischen konsularischen Vertretung dringend empfohlen.
Für Reisen in manche Landesteile sind Sondergenehmigungen von der Botschaft bzw. der indischen Regierung erforderlich. Der Status dieser Protected Areas und Restricted Areas kann sich kurzfristig ändern, derzeit gelten Beschränkungen für die Staaten bzw. Unionsterritorien Sikkim, Arunachal Pradesh, Ladakh, Nagaland, Manipur und Mizoram sowie für die Inselgruppen der Andamanen und Lakkadiven. Weitere Informationen sind von den Botschaften oder dem Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.
Ein Visum ist im Allgemeinen erforderlich u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
e-Tourist Visa und e-Business
[1] U. a. Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz und von allen EU-Ländern müssen bis spätestens 4 Tage vor der geplanten Einreise ein e-Tourist Visa beantragen.
Das e-Visum berechtigt für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise (Verlängerung nicht möglich) für touristische Reisezwecke bzw. für Besuchsreisen oder für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen für Geschäftsreisende (mehrmalige Einreisen). Um ein e-Visum zu beantragen, muss man mindestens 4 Tage vor der Reise nach Indien einen Electronic Travel Authorisation (ETA)-Antrag online auf indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html ausfüllen. Es besteht jedoch keine Einreisegarantie.
Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry(X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Deutschland:
Die folgenden Gebühren gelten für Deutsche.
Die Zusatzgebühr für Visa für Restricted oder Protected Areas beträgt 29 €.
Österreich:
Die folgenden Gebühren gelten für Österreicher.
Touristenvisum:
92 € Konsulargebühr (bis zu 12 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise);
Geschäftsvisum:
110 € Konsulargebühr (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);
228 € Konsulargebühr (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).
e-Business Visa: 80 US$
Studentenvisum:
73 € Konsulargebühr (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).
Transitvisum:
19 € Konsulargebühr (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.).
Schweiz:
Die folgenden Gebühren gelten für Schweizer.
Touristenvisum:
88 CHF Konsulargebühr (bis zu 12 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise) + Bearbeitungsgebühr + Konsulargebühr.
Business Visum:
106 € Konsulargebühr (bis zu 1 Jahr Gültigkeit, mehrmalige Einreise) + Bearbeitungsgebühr + Konsulargebühr;
220 € Konsulargebühr (bis zu 5 Jahren Gültigkeit, mehrmalige Einreise) + Bearbeitungsgebühr + Konsulargebühr.
e-Business Visa: 80 US$.
Studentenvisum:
71 CHF Konsulargebühr (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise) + Bearbeitungsgebühr + Konsulargebühr.
Transitvisum:
18 CHF Konsulargebühr (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.) + Bearbeitungsgebühr + Konsulargebühr.
Zu den Visagebühren kommen jeweils 3 CHF Konsulargebühr der Botschaft hinzu.
Es fallen zusätzlich Bearbeitungsgebühren von 9,70 CHF beim Visa Application Centre - VFS Global in Bern an.
Transit-, Touristen-, Geschäfts-, Arbeits-, Studenten-, Konferenz-, Einreise- und Journalistenvisa, e-Tourist Visa (e-TV) u.a. für Deutsche beantragbar. Außerdem gibt es u.a. das e-Business Visa und das e-Medical Visa.
Achtung:
Geschäftsvisa: Für alle Geschäftsreisenden, die von ihrer deutschen Firma nach Indien entsandt werden.
Arbeitsvisa: Für alle anderen Geschäftsreisegründe, wenn ein indischer Arbeitsvertrag vorliegt, sowie für Monteure und Techniker, die von ihrer deutschen Firma nach Indien entsandt werden.
Die erforderliche Visumkategie für Techniker und Monteure hat sich in der letzten Zeit mehrfach kurzfristig geändert. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft ist dringend empfohlen.
Nicht nur für die Beantragung des Visums ist die richtige Visumkategorie wichtig, sondern auch bei der Einreise und während des Aufenthaltes. Wer nach Indien einreisen möchte oder sich schon dort aufhält und nicht die für den Reisezweck entsprechende Visumkategorie besitzt, muss mit einer Zurück- oder Ausweisung rechnen.
Ein Visum ist gültig ab dem Datum der Ausstellung bis zum Ablauf des auf dem Visum angegebenen Zeitraums. Im Normalfall beträgt die Gültigkeit sechs Monate (Touristen- und Geschäftsvisum) bis zu fünf Jahren.
Transitvisum: 14 bzw. 15 Tage ab Ausstellungsdatum für Aufenthalt von bis zu 72 Std.
e-Tourist Visa: gültig 365 Tage ab der Ausstellung. Berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen ab der Einreise. Es wird nicht häufiger als dreimal pro Kalenderjahr ausgestellt.
e-Tourist Visa (e-Tv): mehrmalige Einreise
e-Business Visa: mehrmalige Einreise, 365 Tage gültig, bis zu 180 Tage Aufenthalt
e-Medical Visa: dreimalige Einreise
Hinweis: Wer die Gültigkeitsdauer des Visums überschreitet, muss mit Haftstrafen und mehrjährigen Einreisesperren rechnen.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem ersten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitbereich nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Es ist dringend empfohlen, sich diese Regelung von der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall bestätigen zu lassen (s. Kontaktadressen.)
Deutschland: Beantragung beim Konsularprovider: International Visa Services Europe GmbH. Persönlich oder postalisch in Berlin (folgende Visaarten können in Berlin nur persönlich beantragt werden: Projekt, Entry, Arbeit mit / ohne Arbeitsvertrag aus dem Zielland. Einreichung der Unterlagen in München frühestens 8 Wochen vor dem Reisetermin.
Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar.
Österreich: Der Visumantrag muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung eingereicht werden (s. Kontaktadressen).
Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar.
Schweiz: Persönlich, online oder postalisch bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder beim Visa Application Center - VFS Global in Bern (s. Kontaktadressen).
Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar.
Hinweis: Nach Ablauf der Gültigkeit eines Touristenvisums muss eine zeitliche Frist bis zu einer Neubeantragung eingehalten werden. Diese Frist beträgt in Frankfurt und Hamburg 1 Monat.
Achtung: Derzeit kommt es zu Ablehnungen von Visumanträgen wegen Unvollständigkeit und sogar bis zu dreimonatigen Sperren für eine Neubeantragung. Ein lückenloses und detailliertes Ausfüllen des Online-Antrags ist deshalb unerlässlich. Eine Kontaktaufnahme mit der konsularischen Vertretung ist empfohlen.
e-Tourist Visa
Online-Bewerbung mindestens 4 Tage vor der Abreise auf indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html. Ein aktuelles Passbild und die relevanten Seiten des Reisepasses müssen bei der Online-Beantragung hochgeladen werden und die Visumgebühren müssen online bezahlt werden. Das ETA wird dem Antragsteller via E-Mail zugesandt. Bei der Einreise muss das ETA vorgelegt werden.
(a) 1 Online-Antragsformular ( https://indianvisaonline.gov.in/visa/).
(b) 2 aktuelle Passbilder in Farbe (5,1x 5,1 cm). Der Bildhintergrund muss weiß sein, nur ein heller Bildhintergrund reicht nicht aus.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate (bei Geschäftsreisen: 12 Monate) gültig ist und zwei freie Seiten enthält.
(d) Visumgebühr (Postanweisung, Barzahlung nur am Schalter oder Banküberweisung) und die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 €.
(e) Bei postalischer Antragstellung: Mit 5,50 € frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben).
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die belegt, dass der Antragsteller seit mindestens 24 Monaten im jeweiligen Land wohnhaft ist bzw. ggf. ausgefülltes Zusatzformular.
Touristenvisum:
(a) - (f) und
(g) Buchungsbestätigung für ein Rück- oder Weiterreiseticket (Schweizer Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine Kopie der Buchungsbestätigung für den Hinflug).
Geschäftsvisum:
(a) - (f) und
(h) Entsendungsschreiben der Firma mit Reiseanlass und -zweck sowie Angabe aller zu besuchenden Orte und Bestätigung der Kostenübernahme.
(i) Einladungsschreiben des indischen Unternehmens mit vollständigen Angaben über Name des Reisenden, Zweck und Dauer des Aufenthalts sowie mit CIN (Corporate Identity Number). Entsendungs- und Einladungsschreiben müssen inhaltlich übereinstimmen.
(j) Handelsregisterauszug des einladenden Unternehmens.
(k) Zeugnisse und Qualifikationen.
Achtung: Für ein Arbeitsvisum (employment visa) sind zusätzliche Unterlagen (u.a. ein Lebenslauf und eine Verpflichtungserklärung (letter of undertaking)) notwendig. Außerdem müssen alle Unterlagen ins Englische übersetzt sein und die genaue Adresse des Einsatzortes muss in der offiziellen Einladung enthalten sein. Vor allem für Techniker und Monteure hat sich die Visumkategorie in letzter Zeit mehrfach kurzfristig geändert. Wer eine Geschäftsreise plant, sollte sich unbedingt nach der korrekten Visumkategorie und den einzureichenden Unterlagen erkundigen.
Studentenvisum:
(a) - (f) und
(j) Einschreibungsbestätigung der Schule bzw. Universität in Indien.
(k) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
e-Tourist Visa
(a) ETA, das nach der Online-Beantragung via E-Mail zugestellt wird.
(b) digitales, aktuelles, quadratisches, randloses Foto mit hellem oder weißem Hintergrund (Minimum 10 KB, Maximum 1 MB),(Brillenträger müssen für das Foto die Brille abnehmen).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Scan der Seiten des Reisepasses mit Personendaten und Passfoto im pdf-Format
(e) Rückflugticket bzw. Weiterflugticket.
(f) ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
(g) Bezahlung der Visumgebühr bei Online-Antragstellung.
Eine Sondererlaubnis wird für Sperrgebiete benötigt (s. Anmerkung).
Hinweis: Bei Visumbeantragung im indischen Generalkonsulat München sind derzeit alle bisher erteilten Visa für Indien im Original oder als Kopie vorzuweisen. Sollten die Reisepässe, die diese alten Visa enthalten, vernichtet worden sein, muss der Antragsteller dies schriftlich erklären. In Einzelfällen wurde eine Bestätigung der örtlichen Meldebehörde über den Einzug und die Vernichtung des Reisepasses verlangt.
Hinweis zur Antragstellung: Es gelten strenge Vorschriften, wie der Antrag formell einzureichen ist. Er darf nicht geknickt worden sein, muss in einem Umschlag oder einer Klarsichthülle stecken und die einzelnen Seiten dürfen nicht zusammengeklammert sein. Passfotos, deren einzig akzeptables Format 5 x 5 cm ist, dürfen nur mit einer Büroklammer am Antrag befestigt sein. Die Unterschrift des Antragstellers unter dem Passfoto muss genau in das dafür vorgesehene Textfeld passen. Bei Anträgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden.
Hinweis zu ausländischen Antragstellern: Türkische (und andere nicht-deutsche) Antragsteller müssen auf ihrem Visumantrag folgende Erklärung handschriftlich hinzufügen: „Mir ist bekannt, dass die Bearbeitung meines Visumantrages im Konsulat aufgrund meiner nicht-deutschen Staatsbürgerschaft länger dauert.“ Diese Erklärung, ohne die der Visumantrag nicht bearbeitet wird, ist zu unterschreiben.
Generell ist die Bearbeitungszeit von Visa je nach Antragsort unterschiedlich und sollte im Einzelfall erfragt werden. In etwa gelten folgende Zeiträume, die jedoch nicht garantiert werden können:
Persönlich: I. d. R. 3-5 Tage. Samedaybearbeitung in Berlin möglich, jedoch nicht in der Schweiz. 1-2 Arbeitstage in Österreich. Sameday- oder Expressbearbeitung in Hamburg derzeit nicht möglich. Die Expressbearbeitung ist in München derzeit nicht möglich.
Postalisch (jeweils plus Postweg):
Deutschland: Ca. 5 Arbeitstage ab Eingang der Gebühren (Frankfurt: 7-10 Tage, München: 6 Tage).
Österreich: 10-12 Arbeitstage.
Schweiz: 5-7 Arbeitstage (Touristenvisum bis 6 Monate) bzw. mindestens 7-10 Arbeitstage (Touristenvisum bis 1 Jahr).
Geschäfts- und Arbeitsvisa: in Frankfurt derzeit mindestens 5 Tage, in München derzeit mindestens 10 Tage, in Hamburg bis zu 2 Wochen.
Die Bearbeitung von Visa für langfristige Aufenthalte dauert mehrere Wochen bis Monate.
Die Bearbeitungszeit für ausländische Antragsteller dauert i. Allg. länger als für deutsche, österreichische oder Schweizer Antragsteller. So müssen Personen pakistanischer Herkunft (auch wenn sie einen schweizer, deutschen oder österreichischen Pass besitzen) bei der erstmaligen Einreise nach Indien eine längere Zeitspanne für die Einholung des Visums einrechnen. Es dauert mindestens 45 Tage, da die Unterlagen zur Prüfung nach Delhi geschickt werden müssen.
e-Visum
Das e-Visum kann mindestens 4 Tage und maximal 120 Tage vor der Abreise beantragt werden.
Alle ausländischen Staatsbürger, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten oder bei entsprechender Auflage unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien online registrieren: www.boi.gov.in/content/online-registration.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u. ä.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren mit mindestens zwei freien Seiten oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.
Schweizer: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.
Türken: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.
Anmerkung: Es ist dringend empfohlen, sich bezüglich der Vorschriften zur Anerkennung von Ausweisdokumenten von Kindern bei der zuständigen konsularischen Vertretung rückzuversichern. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren müssen über eine Einverständniserklärung sowie über eine Passkopie beider Elternteile verfügen. Minderjährige, die mit nur einem Elternteil reisen, benötigen die Einverständniserklärung sowie die Passkopie des anderen Elternteils.
Für Haustiere (max. 2 Tiere pro Passagier) wird ein Gesundheitszeugnis (Ausstellungsdatum max. 1 Woche vor Abreise) und Tollwutimpfzertifikat aus dem Herkunftsland benötigt. Für Haustiere ist außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ("No Objection Certificate") des Animal Quarantine and Certification Services spätestens 2 Wochen vor Abreise einzuholen. Haustiere werden bei der Ankunft, die vorher anzumelden ist, tierärztlich untersucht.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Anmerkung: Es ist dringend empfohlen, sich bezüglich der Reisepass-Vorschriften persönlich bei den indischen Konsulaten rückzuversichern.
Ein Visum ist im Allgemeinen erforderlich u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
e-Tourist Visa und e-Business
[1] U. a. Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz und von allen EU-Ländern müssen bis spätestens 4 Tage vor der geplanten Einreise ein e-Tourist Visa beantragen.
Das e-Visum berechtigt für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise (Verlängerung nicht möglich) für touristische Reisezwecke bzw. für Besuchsreisen oder für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen für Geschäftsreisende (mehrmalige Einreisen). Um ein e-Visum zu beantragen, muss man mindestens 4 Tage vor der Reise nach Indien einen Electronic Travel Authorisation (ETA)-Antrag online auf indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html ausfüllen. Es besteht jedoch keine Einreisegarantie.
Stand - Wed, 11 Sep 2024 09:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 11 Sep 2024 09:50:20 +0200)
Letzte Änderungen:
Gesundheit - Aktuelles
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir sowie nach Manipur wird derzeit dringend abgeraten.
Im Bundesstaat Manipur kommt es weiterhin zu ethnisch begründeten Ausschreitungen, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.
Abhängig vom Reisezweck kann es bei der Beantragung von E-Visa zu Verzögerungen durch Rückfragen sowie die Aufforderung zum Einreichen eines Papierantrags bei der indischen Auslandsvertretung, insbesondere im Bereich der E-Business-Visa, kommen. Das Auswärtige Amt hat weder Einfluss auf die Bearbeitungsdauer noch auf die Entscheidung durch die indischen Behörden, siehe auch Einreise und Zoll (Visum).
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir sowie nach Manipur wird derzeit dringend abgeraten.
Aufgrund tief verwurzelter gesellschaftlicher Konfliktlinien und regionaler Konflikte, die bisweilen gewaltsam aufbrechen sowie vereinzelter regional beschränkter terroristischer Aktivitäten, ist die Sicherheitslage in Teilen Indiens angespannt und kann sich stellenweise verschärfen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Es besteht weiterhin die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir wurden in den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Siehe Aktuelles
Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir kann es neben terroristischen Gewalttaten auch zu unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei bzw. der Armee kommen. Es können Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (Line of Control) stattfinden.
Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil, allerdings sind unvorhersehbare gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch dort möglich.
Im Unionsterritorium Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Einzelne terroristische Aktivitäten sind allerdings nicht auszuschließen. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
In Manipur kommt es seit Anfang Mai 2023 in der Hauptstadt Imphal und in ländlichen Gebieten immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen verschiedener Ethnien und mit Sicherheitskräften sowie Brandstiftungen. Es gab zahlreiche Todesopfer. Militärische Einheiten wurden zum Schusswaffengebrauch ermächtigt („shoot-on-sight"). Das Internet wurde abgeschaltet.
Auch meist friedlich verlaufende Proteste und Demonstrationen können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer; in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor. Das Risiko von Gewaltkriminalität ist insbesondere in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich, und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi, von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen gedrängt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei, gezielt dorthin. Touristen - besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.-o.-Tropfen über Getränke verabreicht.
Insbesondere die nördlichen Landesteile entlang des Himalayas liegen in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommt.
Das Klima ist von Juli bis September monsunabhängig. Von April bis Juni herrscht eine heiße Trockenzeit. In Nordindien gibt es stärkere jahreszeitliche Wechsel.
Während der Hauptmonsunzeit von Juli bis September lösen starke Regenfälle in weiten Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Weitreichende Verkehrsbeeinträchtigungen auch im Flugverkehr sind in dieser Zeit üblich.
Zyklone und Tropenstürme sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich; in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni.
Es gibt ein funktionierendes inländisches Verkehrsnetz mit Flug-, Bus- und Eisenbahnverbindungen und innerhalb der Städte auch Metro und Rikschas, das allerdings nur teilweise den Basisstandard bietet.
In der Hauptmonsunzeit können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind oft in schlechtem Zustand. Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, Verkehrsregeln nicht immer in gewohnter Weise beachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
Gehwege existieren häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben. Auch kleine Unfälle können zur Einmischung von Unbeteiligten und Auseinandersetzungen führen.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
In Indien steht keine professionelle Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und auf die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.
Um nicht die religiösen Gefühle der Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere beim Fotografieren und bei der Wahl der Bekleidung.
Homosexuelle Handlungen sind in Indien nicht strafbar. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz gleichwohl diskret und zurückhaltend auftreten.
Der Besitz selbst kleinster Mengen Drogen ist verboten und wird mit langer Haft bestraft. Dies beinhaltet die Ausfuhr geschützter Tierhäute und Pflanzen.
In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholkonsumzwischen 18 und 25 Jahren.
Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke; in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Konsum von Alkohol erforderlich.
Der Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen kann harte Strafen nach sich ziehen.
Der Besitz von E-Zigaretten und deren Handel sind verboten und können mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und/oder Aufenthaltserlaubnis – dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.
Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet. Darunter können auch Outdoor-Navigationsgeräte fallen, die sich mit Satellitentelefon-Netzwerken (z.B. Iridium®) verbinden können.
Ebenso ist der Transport von GPS-Trackern aller Art auf dem Luftweg in Indien sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.
Landeswährung ist die Rupie (INR). Debit- (Girocard) und Kreditkarten werden von den meisten größeren Banken und in gehobenen Hotels, Restaurants und Einkaufszentren akzeptiert. Kreditkarten können Problemen der Bargeldversorgung insbesondere in ländlichen Bereichen entgegenwirken.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum.
Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als E-Visum beantragt werden. Die Möglichkeit der Erteilung eines E-Visums ist jedoch für vorläufige Reisepässe ausgeschlossen.
Es gibt keine Erteilung von Visa bei Einreise (on arrival).
Das E-Visum muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden, siehe Aktuelles. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für E-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline, worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Rund um die Uhr steht eine Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.
Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. In der Regel sind mehrfache Einreisen möglich (multiple entry visa).
Es erfolgen immer wieder Ausweisungen, weil Aktivitäten wie NRO-Arbeit (Nicht-Regierungsorganisation) oder Journalismus nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners' Regional Registration Office (FRRO) möglich.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO), die innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen muss.
Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass die Ausreise am indischen Flughafen verhindert und beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis eingeholt werden muss, so dass eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort innerhalb Indiens und damit eine mehrtägige Ausreiseverzögerung unvermeidbar wird.
Pässe werden bei Einreise von den Grenzbehörden nicht immer gestempelt. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch den Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRRO und Innenministerium (Ministry of Home Affairs, nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Indien erteilt keine Visa an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass, siehe auch FAQ zur Leihmutterschaft.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Devisen ab einem Betrag von 5.000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt und meist verboten. Verbindliche Informationen bietet die Reserve Bank of India.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO) gelten besondere Bestimmungen.
Die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen bietet eIndia Tourism.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr geschützter Tierhäute und Pflanzen ist verboten.
Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung und der Transport von GPS-Trackern auf dem Luftweg sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet, siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
Im westlichen Distrikt Pune im indischen Bundesstaat Maharashtra wird aktuell über einen Ausbruch von Zikavirus-Infektionen berichtet.
Insbesondere Schwangeren und ihren Partnern sowie Paaren, die absehbar eine Schwangerschaft planen, wird bei Reisen in den Bundesstaat Maharashtra eine ganztägige Expositionsprophylaxe gegen Mücken sowie die Verwendung von Kondomen beim Geschlechtsverkehr während und nach der Reise empfohlen. Schwangere sollten Reisen in diese Region vermeiden bzw. die Notwendigkeit einer Reise kritisch abwägen. Nach einer Reise ins Ausbruchsgebiet sollte für den Rest der Schwangerschaft verhütet werden. Paare mit Kinderwunsch sollten nach Reiserückkehr für drei Monate verhüten, da die Zikavirus-Übertragung über das Sperma über diesen Zeitraum erfolgen kann, siehe Zikavirus-Infektion.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Reisende mit Wohnsitz in Ländern mit Poliomyelitis-Erkrankungen (Kinderlähmung) müssen eine Impfung nach WHO-Standard nachweisen, die mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr vor Ausreise durchgeführt wurde. Für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Poliomyelitis-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, ist eine Impfung nicht erforderlich. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, die in Indien leben und in Poliomyelitis-infizierte Länder reisen.
Das Nipah-Virus (NiV) hat sein Reservoir u.a. in bestimmten Flughund-Arten in Südostasien. Seit 1999 ist es wiederholt zu örtlich und zeitlich begrenzten Ausbrüchen im Bundesstaat Kerala gekommen. Das Virus kann u.a. durch direkten Kontakt mit infizierten Flughunden oder indirekt über kontaminierte Früchte inklusive Palmsaft sowohl auf Schweine als auch auf den Menschen übertragen werden, die dann erkranken. In den letzten Ausbrüchen waren aber ausschließlich enge Körperkontakte für eine Übertragung von Mensch zu Mensch verantwortlich; insbesondere im Rahmen der Pflege von Erkrankten in Krankenhäusern bzw. im selben Haushalt. Infektiös sind u.a. Blut, Urin und Sekrete aus den Atemwegen (Tröpfchen-Infektion) von Erkrankten.
Da für den Menschen weder eine Schutzimpfung noch eine ursächliche Therapie gegen NiV zur Verfügung steht, beschränkt sich die Vorbeugung auf das Vermeiden von Kontakten zu infizierten bzw. erkrankten Tieren und Patienten sowie hiervon kontaminierter Produkte.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. In Indien kam es bereits zu mehreren Ausbrüchen. Erhöhte Fallzahlen wurden zuletzt 2023 aus Kerala gemeldet.
Dengue-Viren werden landesweit insbesondere an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 m durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Während und nach dem Monsun steigen die Fallzahlen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen, zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tropica (Plasmodium falciparum) und Mischinfektionen beträgt 57%; 43% entfallen auf die Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist regional unterschiedlich.
- Ganzjährig hohes Risiko: In Gebieten unter 2.000 Hm: Teilgebiete im Osten und Nordosten.
- Ganzjährig mittleres Risiko: In Gebieten unter 2.000 Hm in weiteren Teilgebieten im Osten und Nordosten sowie auf den Nicobaren.
- Ganzjährig geringes Risiko: In den übrigen Gebieten unterhalb 2.000 Hm, inklusive New Delhi, Kalkutta, Mumbai, Rajasthan sowie auf den Andamanen.
- Malariafrei: In Höhenlagen über 2.000 Hm von Himachal Pradesh, Jammu, Kashmir und Sikkim.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr deutlich angestiegen.
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig, siehe Durchfallerkrankungen. Leitungswasser hat auch in Städten oft keine Trinkwasserqualität. Das Infektionsrisiko durch Salmonellen, Shigellen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Viele Typhuskeime sind multiresistent, d.h. Antibiotika nur noch schlecht wirksam.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind meist asymptomatisch, können aber in seltenen Fällen schwer verlaufen und dann bleibende Schäden hinterlassen oder tödlich enden. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen JE Viren.
Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden.
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe), zirkulieren auf dem indischen Subkontinent überwiegend während und kurz nach der Monsunzeit. Zuletzt 2018/2019 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1-Fällen, vor allem in Delhi und in den Bundesstaaten Haryana, Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Affen. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe ist nicht überall gewährleistet, siehe Tollwut.
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
Im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe besonders intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig.
Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Warnungen an den Stränden sind unbedingt zu beachten. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In allen indischen Millionenmetropolen kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren.
In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzter Antibiotika auf.
Informationen zur medizinischen Versorgung vor Ort bieten die Deutschen Vertretungen in Indien.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Indien.
Neu-Delhi.
Indien grenzt im Nordwesten an Pakistan, im Norden an China, Nepal und Bhutan und im Osten an Bangladesch und Myanmar. Die Westküste des riesigen Subkontinents liegt am Arabischen Meer, die Ostküste am Golf von Bengalen und im Süden liegt der Indische Ozean. Sri Lanka liegt südöstlich von Indien, die Malediven liegen in südwestlicher Richtung im Indischen Ozean. Die nordöstlichsten indischen Bundesstaaten und Hoheitsgebiete sind durch einen Landstreifen mit der Hauptmasse Indiens verbunden.
Das Land lässt sich grob in drei Regionen aufteilen: Das Himalaya-Gebirge, welches mit einer Länge von 3500 km die Nord- und Ostgrenze Indiens bildet, das Flussnetz und -delta des Ganges, das den ganzen Norden durchzieht und das im Süden anschließende Hochland des Dekhan mit den Randgebirgszügen der Westlichen und Östlichen Ghats. Die höchste Erhebung Indiens ist der Berg Kangchendzönga mit einer Höhe von 8586 Metern an der Grenze zu Nepal.
Bundesrepublik (im Commonwealth) seit 1950. Verfassung von 1950. Zweikammerparlament: Haus des Volkes = Unterhaus (Lok Sabha; 543 Mitglieder) und Rat der Staaten = Oberhaus (Rajya Sabha; max. 250 Mitglieder). Wahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Unabhängig seit 1947 (ehemalige britische Kolonie).
Draupadi Murmu, seit Juli 2022.
Narendra Modi, seit Mai 2014.
230 Volt, 50 Hz; starke Spannungsschwankungen, verschiedene Steckerformen. Einige Gegenden haben Gleichstrom. Mit Stromausfällen muss gerechnet werden. Adapter notwendig.
Indien ist schön und verblüffend zugleich, ein Ort, an dem sich heilige Kühe an himmlischen Stränden neben modernen Hotels in der Sonne aalen dürfen und uralte Tempel direkt neben glänzenden Bürogebäuden eine gute Figur abgeben. Glänzende Züge fahren durch ländliche Gegenden, in denen sich seit Hunderten von Jahren nichts geändert hat. In Indien lebt ein Sechstel der Weltbevölkerung. Es ist ein riesiges, vielgestaltiges und vor allem unvergesslich schönes Land.
Aus der unglaublichen Geschichte Indiens sind zahlreiche herrliche Paläste, Tempel und Denkmäler hervorgegangen. Der meistbesuchte Ort Indiens ist das Goldene Dreieck von Delhi, Agra und Jaipur.
Die bevölkerungsreichen Großstädte Mumbai (Bombay) und Kolkata (Kalkutta) sind charmant auf quirlige, farbenfrohe Art und Weise, während die heilige Stadt Varanasi und die Erfurcht gebietenden Tempel von Tamil Nadu eine Pilgerreise unbedingt wert sind.
Die tropischen Strände von Goa und Kerala erwarten sonnenhungrige Touristen. Frische Luft und absolute Ruhe findet man in den unberührten Bergen und im Hügelland von Indien, angefangen vom imposanten Himalaya über eine Vielzahl von wunderschönen Kiefernwäldern bis hin zu Obstgärten und sprudelnden Bächen.
Indiens nationale Fluggesellschaft Air India (AI) bietet Nonstop-Flüge von Deutschland und der Schweiz nach Delhi an; u.a. von Zürich nach Delhi.
Austrian Airlines (OS) fliegt im Codeshare mit Air India (AI) von Wien nach Delhi.
Lufthansa (LH) bietet Direktflüge von Frankfurt/M. und München nach Delhi, Mumbai und Bangalore an sowie von Frankfurt/M. nach Hyderabad.
Swiss (LX) fliegt Delhi und Mumbai von Zürich aus nonstop an.
Emirates (EK) verbindet u.a. Düsseldorf, Frankfurt/M., München, Wien, Zürich und Genf via Dubai mit Delhi.
Etihad Airways (EY) fliegt u.a. ab Frankfurt/M., München, Genf und Zürich via Abu Dhabi nach Mumbai und Delhi.
LOT (LO) fliegt mit Zubringerflügen von Berlin, Düsseldorf und Frankfurt a.M. ab Warschau nach Neu-Delhi.
Frankfurt/M. - Delhi: 7 Std. 35 Min.; Frankfurt/M. - Mumbai: 8 Std.; Wien - Delhi: 7 Std. 5 Min.; Zürich - Delhi: 7 Std. 40 Min. (jeweils nonstop)
Bei Indienreisen auf dem Landweg von Europa ist es unbedingt erforderlich, sich vor Abreise über den Grenzverkehr, die Visavorschriften und die aktuelle politische Lage aller Länder auf dem Weg zu informieren.
Der einzige Grenzübergang von Pakistan nach Indien liegt zwischen Wagah und Attari auf der Strecke von Lahore nach Amritsar. Auch nach Bangladesh, Nepal und Buthan gibt es offene Grenzübergänge. Der Nathu La Pass nach Tibet ist für Touristen nicht passierbar.
Fernbus: Von Nepal aus gibt es tägliche Busverbindungen nach Delhi, Lucknow, Patna und Varanasi. Von Bhutan fahren Busse mehrmals pro Woche ab Phuentsholing nach Kolkata und regelmäßig nach Siliguri. Von Pakistan sind Busverbindungen von Lahore nach Amritsar möglich, und von Bangladesh gibt es regelmäßigen Busverkehr ab Dhaka nach Kalkutta, Siliguri und Agartala.
Maut: Verschiedene Schnellstraßen und einige Brücken sind gebührenpflichtig. Die Bezahlung der Mautgebühren kann sowohl in bar als auch mit Kreditkarte oder über Transponder erfolgen. Auskünfte erteilt die National Highway Authority of India.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen. Für die Einreise ist ein Visum erforderlich, das unter bestimmten Voraussetzungen auch online als elektronisches Touristenvisum (e-TV) erhältlich ist. Das e-TV muss spätestens vier Tage vor der Einreise beantragt werden und ist 60 Tage lang gültig.
Mit der Bahn ist Indien nur von Nepal aus zu erreichen. Die nepalesische Staatsbahn verbindet Khajuri (Nepal) mit Jaynagar (Indien).
Die größten indischen Passagierhäfen sind Mumbai, Kolkata, Kochi, Chennai, Calicut, Mormugao und Rameswaram. Indische Häfen werden von internationalen Reedereien und Kreuzfahrtveranstaltern angelaufen.
Auf ihren in Hamburg startenden Kreuzfahrt-Weltreisen legen AIDA und Hapag Lloyd Cruises auch in indischen Häfen an. Veranstalter wie Costa, Phoenix, MSC und Regent Seven Seas Cruises, die ihre Kreuzfahrten in verschiedenen europäischen Städten starten, haben ebenfalls indische Häfen im Programm.
Die nationale Fluggesellschaft Air India (AI) fliegt zahlreiche Ziele im ganzen Land an. Zusätzlich wird der Inlandsflugverkehr von IndiGo (6E) und SpiceJet (SG) bedient.
Indien besitzt ein weitverzweigtes Straßennetz. Autobahnen, Bundesstraßen und wichtige Verbindungsstraßen sind asphaltiert. Landstraßen sind oft unbefestigt und werden neben Kraftfahrzeugen auch von Rikschas, Fahrrädern, Mopeds, Kühen und Fußgängern genutzt.
Der erste Streckenabschnitt auf dem im Bau befindlichen Delhi-Mumbai Expressway ist eröffnet worden. Seit Februar 2023 ist der 246 km lange Abschnitt zwischen Sohna, Dausa und Lalsot befahrbar. Die neue Autobahn ist mautpflichtig. Bis Februar 2024 soll die gesamte 1.350 km lange Autobahn fertiggestellt werden.
Maut: Verschiedene Schnellstraßen und einige Brücken sind gebührenpflichtig, wie etwa der sechsspurige Mumbai Pune Expressway. Die Bezahlung der Mautgebühren kann sowohl in bar als auch mit Kreditkarte oder elektronisch über einen Transponder erfolgen. Auskünfte erteilt die National Highway Authority of India.
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Etwa die Hälfte des gesamten Straßennetzes ist asphaltiert. Land- und Dorfstraßen sind unbefestigt und während der Regenzeit auch teilweise überschwemmt.
Das indische Straßennetz umfasst Autobahnen, Bundesstraßen und Landstraßen. Die Beschriftung der Schilder ist zumeist zweisprachig (Englisch, Hindi).
Mietwagenanbieter sind an Flughäfen und in den Städten zu finden. Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Üblich, und von Touristen oft bevorzugt, ist die Automiete mit Chauffeur.
Taxis haben in der Regel Taxameter. Es empfiehlt sich dennoch, sich vorab nach dem Preis zu erkundigen.
Außerdem stehen Fahrrad- und Auto-Rikschas zur Verfügung. Größere Auto-Rikschas haben die Funktion eines Sammeltaxis und sind etwas günstiger als normale Taxis.
Ein weitverzweigtes Busnetz verbindet alle Landesteile. Staatliche Buslinien fahren die Busbahnhöfe der Städte im 30- oder 15 Minuten-Takt an; bei Bedarf auch öfter.
Der Überlandverkehr wird außerdem von privaten Anbietern bedient, wie z.B. von der Firma Neeta, mit deren klimatisierten Bussen auch über Nacht etwas weitere Entfernungen überbrückt werden können. Flixbus verbindet etwa 50 Städte, darunter u.a. Delhi, Ayodhya, Lakhnau, Dehradun, Manali und Jodhpur.
Ashok Travels & Tours (ATT) bietet Stadttouren sowie ein- oder mehrtägige Ausflugstouren an.
Verkehrsbestimmungen:
- Helmpflicht für Motorradfahrer in einigen Bundesstaaten (u.a. Delhi, Chennai).
- Promillegrenzen variieren in verschiedenen Bundesstaaten; in Delhi: 0,3 ‰, West-Bengalen 0,8 ‰.
- Telefonieren am Steuer ist in den meisten Bundesstaaten verboten.
- Bei Autos mit Linkssteuerung muss ein Schild mit der Aufschrift "Left hand driver" in roter Schrift auf weißem Grund am Fahrzeugheck angebracht werden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- sind regional unterschiedlich;
- in Delhi: 50 km/h; Wohn- und Geschäftsviertel: 30 km/h; Ringautobahn: 50-70 km/h;
- in anderen Bundesstaaten auf Autobahnen mitunter 100 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
ADAC-Partnerclubs gibt es in Indien in folgenden Städten:
- Mumbai: Western India Automobile Association (WIAA), Tel. +91 (22) 22 04 10 85;
- Kolkata: Automobile Association of Eastern India (AAEI), Tel. +91 (33) 2486 51 31;
- New Delhi: Automobile Association of Upper India (AAUI), Tel. +91 (11) 26 85 20 52;
- Chennai: Automobile Association of Southern India (AASI), Tel. +91 (44) 28 52 40 61;
- Allahabad: Uttar Pradesh Automobile Association (UPAA), Tel. +91 (532) 260 03 32.
Zur Einreise mit dem eigenen Auto ist ein Carnet de Passages nötig, der vom ADAC ausgestellt wird. Der Internationale Führerschein ist zusätzlich zum nationalen Führerschein mitzuführen.
Service-Hotline für Touristen in Indien: Tel. 18 00 11 13 63 oder Kurzwahl 1363 (rund um die Uhr verfügbar, mehrsprachig).
In den Städten stehen Taxis sowie Motor- und Fahrrad-Rikschas zur Verfügung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel sind zwar billig, jedoch oft überfüllt. Brihanmumbai Electric Supply & Transport (BEST) betreibt ein ausgezeichnetes Nahverkehrsnetz in Mumbai; Stoßzeiten sollte man jedoch meiden und sich besonders in den Bussen vor Taschendieben in Acht nehmen.
In Mumbai, Delhi, Chennai, Bangalore, Kolkata und Hyderabad gibt es U-Bahnen.
Indian Railways, die staatliche indische Eisenbahngesellschaft, betreibt den größten Teil des gesamten Schienenverkehrs im Lande sowie die Metro von Kolkata. Das höchste Verkehrsaufkommen besteht zwischen den Städten Delhi, Mumbai, Chennai und Kolkata.
Schnellzüge verbinden alle größeren Städte, Nahverkehrszüge den Rest des Landes. Fernzüge verfügen über Speisewagen und bieten oft ausschließlich Schlafwagen an, da sie aufgrund der geringen Geschwindigkeiten oft über 24 Stunden, manche bis zu 4 Tage, unterwegs sind.
Der Hochgeschwindigkeitszug Gatimaan Express verbindet Dheli mit Jhansi auf einer Strecke von ca. 400 km (Fahrtzeit: 4 Std. 25 Min.).
Speziell für Touristen gibt es zahlreiche Sonderzüge, wie etwa die Luxuszüge Palace-on-Wheels und Royal Orient, die im Stil der Salonwagen indischer Maharajas ausgestattet sind und mit einer Dampflok Indienreisende zu faszinierenden Destinationen in Gujarat und Rajasthan bringen.
Der Fairy Queen fährt mit der ältesten Dampflok der Welt von Neu-Delhi nach Alwar, und der Deccan Odyssey bietet ab Mumbai einwöchige Rundreisen durch Maharashtra.
Fähren verbinden Port Blair auf den Andaman-Inseln mit Kolkata (Fahrtzeit: ca. 70 Std.), Vishakapatnam (Fahrtzeit: ca. 56 Std.) und Chennai (Fahrtzeit: ca. 60 Std.) sowie Kochin mit den Lakshadweep-Inseln (Fahrtzeit: 14-18 Std.).
Eine besonders schöne Bootsfahrt führt durch die Backwaters in der Umgebung von Kochi in Kerala. Verschiedene örtliche Touren, wie zum Beispiel Calicut - Cochin und Allepey - Kottayam, werden angeboten.
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser, z. T. mit hohem Standard. Es gibt staatliche Kliniken in den Städten und Privat- und Fachärzte in den Stadtrandgebieten.
Persönliche Medikamente bringt man am besten in ausreichender Menge mit. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise.
Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und Rückholversicherung wird dringend empfohlen.
Hinweis: Viele Länder verlangen Belege über Schutzimpfungen von Besuchern, die aus Indien einreisen.
Achtung: Reisenden wird empfohlen, ihre Reiseapotheke mit Einmalspritzen auszustatten, da nach Schätzungen des Indian Clinical Epidemiology Network in Indien jede dritte Injektion mit gebrauchtem Material durchgeführt wird.
[1] Alle Reisenden, die über neun Monate alt sind und innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen, benötigen eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören.
Wer auf dem Seeweg oder per Flugzeug ohne Impfbescheinigung ankommt, wird sechs Tage in Quarantäne gehalten, falls der Reisende:
(a) innerhalb der letzten sechs Tage ein Infektionsgebiet verlassen hat,
(b) einen Transitaufenthalt in einem Infektionsgebiet hatte (ausgenommen, der Transit erfolgte per Flugzeug und der Transitraum wurde nicht verlassen; es liegt jedoch im Ermessen der Gesundheitsbehörden, ob diese Ausnahmeregelung anerkannt wird),
(c) mit einem Schiff ankommt, das innerhalb der letzten 30 Tage von einem im Infektionsgebiet liegenden Hafen ausgelaufen ist oder dort angelegt hat (ausgenommen, das Schiff ist zuvor nach WHO-Standards desinfiziert worden) und
(d) mit einem Flugzeug aus einem Infektionsgebiet einreist und nicht gemäß Indian Aircraft Public Health Rules von 1954 oder WHO-Standards desinfiziert worden ist.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch landesweit. Dennoch ist die Infektionsgefahr für Touristen sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] In Indien besteht ein erhöhtes Polioerkrankungsrisiko. Reisenden wird empfohlen, nur mit gültigem Polioimpfschutz einzureisen. Eine Pflichtimpfung gegen Polio besteht für Reisende, die Staatsangehörige von Ländern mit gemeldeten Polio-Erkrankungen (z. B. Pakistan, Afghanistan, Nigeria, u. a.) sind, in diesen Ländern ihren Wohnsitz haben und nach Indien einreisen. Bei der Einreise muss die Impfung mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr her sein. Für deutsche Staatsbürger tritt diese Bestimmung jedoch nicht in Kraft. Außerdem ist ein Impfnachweis nach WHO-Standard mitzuführen. Deutsche Reisende benötigen jedoch keinen Impfnachweis.
Impfschutz gegen Typhus wird empfohlen.
[4] Ein ganzjähriges mittleres Malariarisiko besteht mit saisonalen Schwankungen in Gebieten unter 2000 m Höhe auch in den Großstädten besonders Mumbai und Delhi. Die Fallzahlen steigen während und kurz nach der Regenzeit. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.
Im Süden des Landes ist das Malariarisiko geringer als im Norden. Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch qualifizierten Arzt wird vor der Reise nach Indien, speziell nach Goa, derzeit dringend empfohlen.
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch ist vielerorts erhältlich und sollte auch nur mit keimfreiem Wasser angerührt werden. In größeren Städten ist H-Milch erhältlich. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen im Ratnagiri-Distrikt vorkommen, das Schwimmen und Waten in diesen Gewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist verbreitet. Vor allem während der Monsunregenzeiten und unmittelbar nach dem Monsun muss mit einem Infektionsrisiko gerechnet werden, besonders in den Großstädten und an den Küsten. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit und besonders häufig an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 Metern vor. Während der Regenzeit und in den Monaten nach der Regenzeit steigen landesweit die Fallzahlen. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
In den Küstenregionen, insbesondere im Südosten, tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende sollten einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Piercings, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.
Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht landesweit während der Regenzeit in den ländlichen Regionen. Höhere Fallzahlen von Japanischer Enzephalitis treten vor allem in Bihar, in Uttar Pradesh und im Distrikt von Muzaffarpur (Region Bajjikanchal) auf. Um sich zu schützen, sollte man einen wirksamen Insektenschutz und hautbedeckende Kleidung benutzen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem im Osten, die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommt dagegen vereinzelt im Nordwesten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Risikogruppen und Reisende, die einen Langzeitaufenthalt planen, über eine mögliche Impfung beraten lassen.
Tollwut kommt landesweit und in großer Fallzahl vor. Hauptüberträger sind (streunende) Hunde, aber auch Affen, Katzen und andere Tiere. Eine Impfung wird für alle Reisenden empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
In allen tropischen Ländern gibt es eine Reihe an Gifttieren, deren Bisse oder Stiche schwere Körperschäden oder den Tod zur Folge haben können. Daher sollte man Abstand von Schlangen, Skorpionen und Spinnen halten. Keinesfalls unter Laub, Erdlöcher oder in Steinspalten fassen.
1 Indische Rupie = 100 Paise. Währungskürzel: Rs, INR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 2000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Rupien; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Rs sowie 50 Paise.
Achtung: Die alten 500- und 1000-Rupien-Scheine wurden im November 2016 für ungültig erklärt. Es sind inzwischen neue 500-Rupien-Scheine und 2000-Rupien-Scheine herausgegeben worden.
Geläufige Kreditkarten wie American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Indien in den Großstädten von einigen Wechselstuben akzeptiert.
I. Allg. Mo-Fr 10.00-14.00/15.00 Uhr, Sa 10.00-12.00 Uhr (Abweichungen sind möglich).
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist in den meisten Fällen verboten.
Für die Einfuhr von Fremdwährungen, die einen Wert von 5.000 US$ in Bargeld (bzw. von 10.000 US$ aller Zahlungsmittel) übersteigen, besteht Deklarationspflicht (Deklaration auch bei niedrigeren Beträgen empfohlen). Ausfuhr bis zur Höhe des deklarierten Betrags, abzüglich der Umtauschbeträge. Beim Geldumtausch muss ein Beleg gegengezeichnet oder eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Belege müssen bei der Ausreise vorgelegt werden, um den Rücktausch zu ermöglichen.
Der Umtausch darf nur bei Banken oder offiziellen Wechselstuben erfolgen. Man sollte beim Geldumtausch darauf achten, keine beschädigten Geldscheine zu bekommen, da u. U. die Annahme verweigert wird. Bargeld in US-Dollar, Euro oder britischen Pfund Sterling ist am einfachsten zu wechseln. In allen Großstädten und internationalen Flughäfen gibt es Wechselstuben und/oder Automaten, wo rund um die Uhr Geld gewechselt werden kann. Umtauschbelege sind aufzubewahren. Meistens ist es jedoch günstiger, Geld am Geldautomaten abzuheben.
Landessprachen sind Hindi und Englisch. Hindi wird in der Devanagri-Schrift geschrieben und von ca. 41% der Bevölkerung gesprochen. Daneben gibt es 21 gleichberechtigte Regionalsprachen, u. a. Bengali, Gujarati, Marathi, Punjabi, Sanskrit und Urdu im Norden sowie Tamil und Telegu im Süden.
(a) Fast alle indischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet, ihr Datum ändert sich daher von Jahr zu Jahr. Zusätzlich zu den oben genannten Feiertagen gibt es zahlreiche weitere religiöse Festivals, die in manchen Bundesstaaten als Feiertage gelten. Eine vollständige Liste ist vom Fremdenverkehrsamt erhältlich.
b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Id ul Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Id ul Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Idu'l Zuha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(c) Obwohl Weihnachten (25./26. Dez.) und Neujahr (1. Jan.) offiziell keine gesetzlichen Feiertage sind, werden sie als solche landesweit begangen.
Die folgenden Artikel dürfen von ausländischen Touristen zollfrei nach Indien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
I. Bei Ankunft in Indien aus allen Ländern:
Artikel für den persönlichen Bedarf und Geschenke bis zum Wert von 15.000 Rs; darin nicht inbegriffen sind u.a. die folgenden Artikel:
Hinweis: Mit der mobilen App ATITHI@Indian Customs können internationale Reisende ihre Zollerklärung für Waren und Währungen abgeben und dadurch die Wartezeit an den Flughäfen reduzieren.
Geflügel, Geflügelprodukte (einschließlich Eier, Federn und Fleisch), Schweine, Produkte aus Schweinefleisch und Waffen ohne Sondergenehmigung, pornografische Erzeugnisse, Goldmünzen und -barren sowie E-Zigaretten.
Weitere Informationen sind vom indischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0091.
Einige öffentliche Telefone sind noch an zentralen Plätzen wie an Bahnhöfen zu finden. Jedoch sind einige davon nicht mehr funktionstüchtig. Öffentliche Telefone werden meist mit Karten genutzt, die am Kiosk oder in Geschäften für Elektrowaren verkauft werden. Internationale Gespräche können von Telefon-Cafés getätigt werden. Skypen ist ebenfalls eine gute Möglichkeit, um mit der Heimat in Kontakt zu bleiben.
900/ 1800 GSM, 3G (900/ 2100) und 4G (GSM 1800/2100/2300/2500 Mhz). Zu den Mobilfunkanbietern gehören u.a. Vodafone Idea und Airtel. Der Sende-/ Empfangsbereich für Mobilfunk deckt von einigen Nationalparks abgesehen, wo der Empfang schlecht und lückenhaft ist, fast das ganze Land ab. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Außerdem kann man indische Prepaid-Karten erwerben. Touristen, die mit einem elektronischen Visum einreisen, erhalten eine kostenlose SIM-Card.
Internetanbieter sind u.a. Airtel und BSNL. Internet-Cafés sind landesweit vorhanden. WiFi-Hotsposts stehen in den großen Metropolen, bei großen internationalen Flughäfen und an Bahnhöfen. Der WiFi-Empfang ist in den ländlichen Gebieten lückenhaft und auch qualitativ im Vergleich zu den Großstädten schlechter. WiFi bieten viele internationale Ketten wie Hotels, Restaurants und Cafés sowie auch zunehmend Internet-Cafés. Hotels und andere Unterkünfte bieten in den Großstädten in der Regel kostenloses WiFi an.
Post nach Europa benötigt etwa sechs bis zehn Tage. Briefmarken werden oft auch in Hotels verkauft.
Deutschsprachige Radiosender lassen sich in Indien über das Internet empfangen.
Die Traditionen und Methoden des indischen Kunsthandwerks sind seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben und dadurch vervollkommnet worden. Jede Region hat ihre eigene Spezialität und jede Stadt ihre eigenen Kunsthandwerker mit besonderen Fingerfertigkeiten. Seiden, Gewürze, Schmuck und viele andere typisch indische Waren sind weltbekannt. Handeln ist üblich, außer in State Emporiums und einigen anderen Läden mit Festpreisen. State Emporiums sind die Kunstgewerbeläden einzelner Bundesstaaten, deren festgesetzte Preise der Unterstützung der Kunsthandwerker zugute kommen sollen.
Textilien: Die Stoffherstellung ist eine der wichtigsten Industrien; indische Seiden, Baumwollstoffe und Wollfasern zählen zu den besten der Welt. Unter den Seidenstoffen ist Brokat aus Varanasi der bekannteste, andere Variationen kommen aus Patna, Murshidabad, Kanchipuram und Surat. In Rajasthan werden bunte Batik-Baumwollstoffe hergestellt, während Chennai für einen Stoff bekannt ist, bei dem sich die Farben nach einigen Wäschen vermischen, was als besonderer Effekt geschätzt wird. Landesweit wird das Himroo-Tuch angefertigt, eine Mischung aus Seide und Baumwolle. Kaschmirwolle dürfte wohl das bekannteste Ausfuhrgut Indiens sein.
Teppiche: Indiens Teppichindustrie ist ebenfalls eine der größten der Welt, und viele Beispiele dieses alten und wunderschönen Handwerks sind in Museen ausgestellt. Kaschmirs Teppiche zeigen Muster persischen Ursprungs, sind aus reiner Wolle, Baumwollgarn oder Seide hergestellt, außerordentlich erlesen und sehr teuer. In Darjeeling findet man die unverkennbaren bunten tibetanischen Läufer.
Kleidung ist sehr preiswert und wird in vielen Geschäften auf Wunsch innerhalb kurzer Zeit nach Maß angefertigt oder geändert. Kleider gibt es aus Seide, Himroo, Baumwolle, Brokat, Chiffon und Chinons. Kleidung aus Rajasthan ist bunt und mit unzähligen kleinen Spiegeln besetzt; auch Taschen, Mützen und Geldgürtel in diesem Stil sind zu finden.
Schmuck ist traditionsreich, schwer (besonders aus Rajasthan) und überaus vielfältig. Indische Silberware ist weltberühmt. Man kann Schmucksteine direkt am Kaufort verarbeiten lassen. Außer Diamanten gibt es Lapislazuli, Rubine, Saphire, Mondsteine und Aquamarine. Hyderabad ist eines der Weltzentren für Perlen. Indische Frauen und Mädchen tragen oft eine große Anzahl Armreifen aus Silber, buntem Glas oder Plastik, die es auf jedem Markt in erstaunlicher Farben- und Größenvielfalt zu kaufen gibt.
Kunstgewerbe und Lederwaren: Auch hier hat jede Region ihre eigene Spezialität. Erhältlich sind Arbeiten aus Bronze, Messing (oft mit Silber eingelegt), Flechtwerk und Keramik. Kaschmir ist bekannt für die kunstvolle Verarbeitung von Pappmaché; die fertigen Produkte werden oft mit Blattgold dekoriert. Agras Spezialität sind Marmor- und Alabastereinlegearbeiten in Schachspielen und Schmucktellern. Indische Lederwaren wie Sandalen und Hausschuhe sind von ausgezeichneter Qualität.
Holzartikel: Statuen, Kästchen, Schalen und andere Gegenstände aus Sandelholz werden in Karnataka, aus Rosenholz in Kerala und Chennai, aus indischem Walnussholz in Kaschmir angefertigt.
Weitere Spezialitäten: Chutneys, Gewürze und Teesorten; Parfüm, Seifen, handgefertigtes Papier, Spielkarten aus Odisha und Musikinstrumente.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.30-18.00 Uhr in den großen Geschäften.
Das unvergessliche Aroma Indiens besteht nicht nur aus Jasmin und Rosen, sondern auch aus den Düften der Gewürze der indischen Küche - besonders bei der Curry-Zubereitung. Das Wort »Curry«, eine englische Ableitung von Kari, heißt nichts weiter als »würzige Soße«. In Indien versteht man unter Curry daher weit mehr als die im Westen erhältliche Gewürzmischung aus Gelbwurz, Kardamom, Ingwer, Koriander, Muskatnuss und Kreuzkümmel. Dem indischen Koch stehen an die 25 verschiedene, frisch vor Gebrauch geröstete und gemahlene Gewürze zur Verfügung, um die richtige Zusammensetzung oder Masalas auszutüfteln. Die Zusammensetzungen variieren erheblich zwischen den verschiedenen Regionen. Obwohl nicht alle Hindus Vegetarier sind, gibt es eine außerordentlich große Vielzahl wohl schmeckender Gemüsegerichte. Im Norden sind Fleischgerichte häufiger: Rogan Josh (Lammcurry), Gushtaba (gewürzte Fleischbällchen in Jogurt) und das feine Biryani (Huhn oder Lamm mit Reis, mit Zucker und Rosenwasser abgeschmeckt). Die Mughlai-Küche ist gehaltvoll, cremig, gut gewürzt und mit viel Nüssen und Safran versehen. Die sehr beliebten Tandoori-Gerichte (mariniertes Huhn, Fleisch oder Fisch im Tonofen gebacken) und Kebabs sind ebenfalls Spezialitäten des Nordens. Im Süden gibt es viele scharf gewürzte Gemüsegerichte. Besondere Spezialitäten sind Bhaji (Gemüsecurry), Biryani (Reisgericht mit Curry), Dosa (hauchdünne, knusprige Pfannkuchen aus Linsenmehl mit schmackhafter Gemüsefüllung und Kokosnusssoße), Idli (Reismehlklöße), Sambar (dünnflüssiger Gemüsecurry) und Raita (Jogurt mit geraspelter Gurke und Minze). Kokosnüsse spielen eine große Rolle in der südindischen Küche. An der Westküste gibt es eine große Auswahl an Fisch und Meeresfrüchten, Bombay Duck (mit Curry gewürzter oder gebratener Bombloe-Fisch) und Pomfret (indischer Lachs) sind nur zwei Beispiele. Fisch ist auch ein wichtiger Bestandteil der bengalischen Küche: Dahi Maach (mit Curry - besonders Kurkuma und Ingwer - gewürzter Fisch in Jogurtsauce) und Mailai (Krabben mit Curry und Kokosnuss). Während Reis die Hauptbeilage im Süden ist, wird im Norden sehr oft flaches Brot angeboten: Pooris, Chappatis und Nan. Überall in Indien, vom vornehmsten Hotelrestaurant bis hin zum billigen Imbissstand, kann man Dhal (scharfe Linsensuppe) und Dhai (Jogurt als Beilage) bestellen; Letzteres ist nicht nur sehr schmackhaft, sondern hilft auch, die mitunter sehr stark gewürzten Gerichte zu »entschärfen« - viel besser als ein Glas Wasser oder Bier.
Nachspeisen sind indische Süßigkeiten, deren Hauptzutaten oft angedickte Milch, Zucker, Honig, Ghee, Nüsse und Sirup sind; besonders unwiderstehlich sind u. a. Kulfi (indisches Eis), Rasgullas (mit Rosenwasser abgeschmeckte Quarkbällchen), Gulab Jamun (Mehl, Jogurt und gemahlene Mandeln) und Jalebi (in Fett gebackenes, spiralförmiges Sirupgebäck). Natürlich gibt es auch ausgezeichnetes Obst, je nach Region und Jahreszeit wie z. B. Orangen, Bananen, Mangos, Granatäpfel, Melonen, Aprikosen, Äpfel, Papayas, Ananas und Erdbeeren. Um die Verdauung zu fördern und den Mundraum zu neutralisieren kaut man nach dem Essen Pan (in Betelblatt eingewickelte Gewürze wie Anis und Kardamom). Samosas, Pakora, Dosa und Vada sind als kleine Zwischenmahlzeiten an jeder Straßenecke erhältlich; in den größeren Städten werden auch europäische Süßigkeiten angeboten. Europäische Gerichte guter Qualität sind auch vielerorts zu finden.
Getränke: Tee ist das beliebteste Getränk, und viele Teesorten aus Indien sind weltweit bekannt. Wenn man nicht ausdrücklich »Tray Tea« bestellt, wird dem Tee automatisch Milch und Zucker beigefügt. Kaffee erfreut sich zunehmender Beliebtheit, vor allem im Süden. Nimbu Pani (Limonensaft mit Soda), Lassi (Buttermilch) und Kokosmilch direkt aus der Nuss sind angenehme Durstlöscher. In den Restaurants wird am Tisch bedient; je nach Region und Stil des Restaurants können alkoholische Getränke zum Essen bestellt werden. Hotelbars findet man in den größeren, »internationalen« Hotels. Auf Anfrage erhält man von den indischen Botschaften, Konsulaten oder Fremdenverkehrsämtern ein All India Liquor Permit, diese Genehmigung wird zusammen mit dem Visum ausgestellt und ermöglicht den Einkauf alkoholischer Getränke in Gujarat, Hargana und Andhra Pradesh, in denen z. Zt. Einschränkungen für den Alkoholkauf gelten. Das Fremdenverkehrsamt klärt über den neuesten Stand auf; hier kann man auch Auskünfte über alle anderen Ge- und Verbote erhalten, die in den jeweiligen Bundesstaaten bestehen. Besonders in den Großstädten gelten bestimmte Tage der Woche als »Trockentage«, in denen Alkohol nicht verkauft werden darf. Zumeist ausgiebig gezuckerte Sprudel- und Colagetränke, abgefülltes Wasser und europäische alkoholische Getränke sind überall erhältlich.
Im Umkreis von 500 m von Nationalstraßen darf kein Alkohohl verkauft werden.
In Bundesstaat Kerala darf nur in Drei-, Vier- und Fünf-Sterne-Hotels hochprozentiger Alkohol ausgeschenkt werden.
In den meisten indischen Staaten liegt das Mindestalter für den Alkoholkonsum bei 21 Jahren. Daneben gibt es zahlreiche Abweichungen wie zum Beispiel in Kerala, wo das Mindestalter bei 23 Jahren liegt, in Punjab liegt es bei 25 Jahren und in Goa bei 18 Jahren. In Bihar und in Nagaland beispielsweise ist der Alkoholkunsum ganz verboten.
80,5% Hindus, 13,4% Muslime (8% Sunniten, 3% Schiiten), 2,3% Christen, 1,9% Sikh, 0,9% Buddhisten und andere Glaubensrichtungen.
Umgangsformen: In Indien grüßt man sich bei formellen Anlässen mit gefalteten Händen, über die der Kopf gebeugt wird, und sagt Namaste. Für indische Frauen ist es unziemlich, die Hand zum Gruß zu geben. Als Zeichen des Respekts berührt man die Füße älterer Leute zur Begrüßung. Beim Betreten heiliger Stätten wird man gebeten, die Schuhe auszuziehen. Die meisten Inder ziehen auch vor dem Betreten ihrer Häuser die Schuhe aus. In den meisten Gegenden isst man mit der Hand, dabei wird ausschließlich die rechte Hand benutzt. Strikte, seit langer Zeit gültige Verhaltensweisen regeln vielerorts noch heute religiöse und gesellschaftliche Anlässe. Zahlreiche Hindus sind Vegetarier und viele, besonders Frauen, trinken keinen Alkohol. Sikhs und Parsis rauchen nicht. Es ist wichtig, diese Bräuche zu beachten. Kleine Geschenke als Anerkennung der gebotenen Gastlichkeit sind angebracht. Frauen sollten sich dezent kleiden, kurze oder sehr enge Kleider sollten vermieden werden, sie rufen nur unwillkommene Beachtung hervor. Ausgebildete englischsprachige Fremdenführer gibt es in allen Touristengegenden, manche sprechen auch Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch oder Japanisch. Die Gebühren sind festgelegt, das regionale Fremdenverkehrsamt gibt gern Auskunft. Offizielle Fremdenführer besitzen einen Ausweis des Ministeriums für Tourismus. Bestimmte, geschützte Sehenswürdigkeiten dürfen von inoffiziellen Fremdenführern nicht betreten werden.
Fotografieren: Es gibt Einschränkungen zum Schutz mancher Sehenswürdigkeiten und der Nationalparks. Genehmigungen für die Benutzung von Blitzlicht und Stativ in bestimmten Gebäuden erteilt die Archaeological Survey of India, New Delhi. In Naturschutzparks wird eine Gebühr erhoben. Brücken und militärische Einrichtungen darf man zumeist nicht fotografieren, auch auf Bahnhöfen sind Kameras offiziell nicht gern gesehen. Fotografieren in Stammesgebieten ist nicht gestattet. Näheres von den Fremdenverkehrsämtern.
Rauchen: In Indien ist das Rauchen in der Öffentlichkeit wie in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern, in Kinos, Restaurants, Bars, Hotels, in Parkanlagen, Einkaufszentren etc. verboten. Der Besitz und der Gebrauch von E-Zigaretten ist in Indien grundsätzlich verboten.
Trinkgeld: Es ist üblich, Trägern, Kellnern, Zimmermädchen und Fremdenführern Trinkgeld zu geben. In Hotels und in besseren Restaurants ist das Trinkgeld normalerweise in der Rechnung enthalten. Ein kleines, zusätzliches Trinkgeld wird dort trotzdem erwartet. In Restaurants, in denen das Trinkgeld nicht schon in der Rechnung enthalten ist, sind 5-10% üblich. Es ist nicht üblich, Taxifahrern ein Trinkgeld zu geben.
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