Mittelmeerklima. Trockene, heiße Sommertage werden besonders im Norden und an der Küste durch frische Brisen gemildert. Athen kann drückend heiß werden, die Akklimatisierung dauert ein paar Tage. Die Abende sind kühl. Der Winter ist im Süden mild und feucht, aber erheblich kühler im Norden. Zwischen November und März regnet es am meisten. An den Küsten regnet es mehr als im Landesinneren. Die besten Reisezeiten sind die Monate April bis Juni sowie September bis Anfang November.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte, der für die Länge des gesamten Aufenthalts gültig sein muss, einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis zu den Reisedokumenten
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Deshalb sollte man sich unbedingt vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Griechenland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Einreise-, Transitvisum.
Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalität unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zählt mit).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Bei einem Transit über Nacht wird ein Transitvisum benötigt.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen), wenn Fingerabdrücke abgenommen werden müssen. Visaanträge können in vielen Fällen online ausgefüllt oder über einen externen Visaprovider gestellt werden.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung..
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrisches Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den griechischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten benötigen EU-Bürger und Schweizer eine Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Verwaltungsbehörde. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig.
Bis zu 15 Tage, in Einzelfällen bis zu 45 Tage.
Staatsbürgern bestimmter Länder, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, kann die Einreise verweigert werden. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
Jeder, der seinen Aufenthalt verlängern möchte, muss sich polizeilich registrieren lassen.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Griechenland aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in englischer oder griechischer Sprache mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich ebenfalls, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Auch diese sollten beglaubigt sein.
Einreise- und Transitverbot für Inhaber von Reisepässen, die von den Behörden u.a. folgender Länder ausgestellt wurden:
(a) Türkische Republik Zypern.
(b) Türkei, deren Reisepässe Visa oder Sichtvermerke enthalten, die auf einen Besuch der Türkischen Republik Zypern schließen lassen.
Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Papageienkrankheit hat und dass das Herkunftsland frei von der Papageienkrankheit ist.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Stand - Fri, 18 Oct 2024 14:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 18 Oct 2024 14:21:41 +0200)
Letzte Änderungen:
Natur und Klima
Gesundheit - Medizinische Versorgung
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Es kommt immer wieder zu Protesten und Demonstrationen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für Flüchtlinge und Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versuchen viele Personen, unter anderem über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa, ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und in andere Schengenländer zu reisen.
Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus ist die Anzahl von Taschendiebstählen recht hoch; das gilt insbesondere für die Reisesaison von April bis November und für belebte Plätze und öffentliche Verkehrsmittel, wie die Metro- und Buslinien vom/zum Flughafen und für die Metro- und Busstationen in den Innenstädten.
Autoaufbrüche und Trickdiebstähle gegenüber Autotouristen kommen vor.
Die Waldbrandgefahr in Teilen Griechenlands ist weiterhin hoch.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Griechenland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu zahlreichen Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Die Feuer können sich abhängig von wechselnden Windrichtungen schnell ausbreiten oder wieder neu entfachen. Dabei kann es jederzeit zu Straßensperren und weiteren Einschränkungen kommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund der herrschenden Wetterbedingungen neue Brandherde entwickeln.
In den Sommermonaten kommt es häufig zu Hitzewellen mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. Insbesondere für Säuglinge, Kinder, Senioren sowie Menschen, die an chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufs etc. leiden, ist besondere Vorsicht geboten. Aufenthalte in der Sonne und überfüllte öffentliche Bereiche sollten möglichst gemieden werden. Gleiches gilt für körperliche Anstrengung in der Mittagshitze. Empfohlen wird das Tragen leichter, heller Kleidung aus natürlichem Material sowie eine ausreichende Aufnahme von Flüssigkeit.
Das Festland und die Inseln Griechenlands liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben und seltener zu vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Diese führen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen und Fähren, in Athen ein U-Bahn-Netz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen.
Auf dem Festland existiert ein Netz gut ausgebauter Straßen, auf den Inseln mit Einschränkungen.
Besondere Vorsicht ist beim Führen eines Quad-Fahrzeugs anzeigt; es kommt vermehrt zu schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang.
Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger, für Motorrad- und Berufskraftfahrer gilt absolutes Alkoholverbot.
In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, sodass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen.
Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten.
Verkehrsdelikte werden mit höheren Bußgeldern als in Deutschland üblich bestraft. Nicht selten werden bei Parkverstößen die amtlichen Kennzeichen durch die Polizei sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung eines Bußgeldes wieder ausgehändigt. Weiter informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.
Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkws zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache entdeckt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggels als organisierte Kriminalität gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendiges Anhalten vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder, die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
Der deutsche Kfz-Führerschein ist ausreichend. Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat" (nach UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird in Griechenland nicht anerkannt. Zu Einzelheiten über die Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Griechenland informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften – auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf – hart bestraft.
Das Fotografieren militärischer und wichtiger ziviler Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wegen Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden – auch gegenüber EU-Bürgern – strafrechtlich verfolgt und mitunter hart bestraft.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung archäologischer Fundstücke vom Fundort (d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden, siehe Infrastruktur/Verkehr.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Debitkarten (Girocard) gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben an Geldautomaten sind weit verbreitet.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Flugreisen nach Deutschland können daher nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Griechenland ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden.
Generell wird für ein Kind, das allein oder mit nur einem Elternteil reist, empfohlen, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Alleinreisende Minderjährige benötigen ggf. eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten.
Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich je nach Bootsgröße (Bootslänge, Anzahl der Boote), Art der Nutzung (privat, kommerziell) und Herkunft (Einreise innerhalb oder außerhalb des Schengen-Raums).
Sportboote und Schiffe, die von außerhalb des Schengen-Raums (z.B. aus der Türkei) einreisen, dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.
Die Einreise aller aus der Türkei stammenden Schiffe ist unabhängig von der Flagge erlaubt, nachdem zuvor der Liegeplatzantrag und ihre Bescheinigungen eingereicht und die Genehmigung für den Liegeplatz bei der hellenischen Küstenwache (KLTH) eingeholt wurde.
Passagiere sollen durch die Schiffsagenten über die aktuellen Gesundheitsprotokolle der Häfen informiert werden.
Die Zollvorschriften für die Einreise über den Luft- und Seeweg sind identisch.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft.
Für die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen gelten besondere Zollvorschriften.
Verteidigungssprays (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind) sollten nicht mitgeführt werden. Ihr Besitz und Gebrauch sind in Griechenland verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw binnen eines Kalenderjahres sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder sechs Monate lang außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Für als Nutzfahrzeuge angemeldete Fahrzeuge gelten ggf. andere Regelungen.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
In Griechenland besteht kein oder höchstens ein minimales Malariarisiko zwischen April und November, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Es wird keine Malariaprophylaxe für Griechenland empfohlen.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Griechenland zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
In Nordgriechenland besteht ein geringes Risiko an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken. Eine FSME-Impfung ist bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.
Das Krim-Kongo-Fieber ist eine Viruserkrankung, die i.d.R. von Zecken auf den Menschen übertragen wird und mit erhöhter Blutungsneigung einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Erkrankung tritt gelegentlich im Nordosten Griechenlands auf. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Die gesundheitliche Versorgung in Griechenland ist auf dem Festland im allgemeinen gut, kann auf den Inseln jedoch mangelhaft sein. Viele Krankenhäuser klagen dort über Mangel an ärztlichem und Pflegepersonal. Auch die Ausstattung der Rettungsfahrzeuge entspricht nicht immer deutschen Standards. Die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsfahrzeuges ist, besonders auf Inseln, deutlich länger als auf dem Festland oder in Deutschland. Das ist insbesondere bei zeitkritischen Notfällen wie Herzstillstand oder Unfällen mit starken Blutungen relevant.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Hellenische Republik.
Athen.
Griechenland liegt am Mittelmeer und grenzt im Norden an Albanien, Nordmazedonien und Bulgarien und im Nordosten an die Türkei. Im Süden und Westen grenzt Griechenland an das Mittelmeer.
Das Festland besteht aus den folgenden Regionen: Zentralgriechenland, Attika (Region um Athen), Peloponnes (»Hand« von Griechenland), Thessalien (Mitte/Osten), Epirus (Westen), Makedonien (Norden/Nordwesten) und Thrakien (Nordosten). Euböa, die zweitgrößte Insel, liegt östlich von Attika. Die Peloponnesische Halbinsel ist durch den Golf von Korinth vom Festland getrennt. Im Süden der Halbinsel (bei Kap Tainaro) befindet sich die tiefste Stelle des Mittelmeeres mit 5015 m. Im Norden verlaufen zahlreiche Bergketten (wie das Pindus-Gebirge) von Nord nach Süd. Zu den höchsten Bergen Griechenlands gehören u. a. der Olymp (2917 m) und der Smolikas (2637 m). Kretas höchster Berg ist der Ida mit 2456 m.
Die Inseln nehmen ca. 20% der Landfläche ein. Die meisten liegen in der Ägäis zwischen der griechischen und türkischen Küste. Die Sieben oder Ionischen Inseln sind der Westküste vorgelagert. Zu den Ägäischen Inseln gehören die Dodekanes vor der türkischen Küste; die bekannteste ist Rhodos. Die Inselgruppe in der nordöstlichen Ägäis besteht aus Limnos, Lesbos, Chios, Samos und Ikaria. Die Sporaden liegen vor der Küste des zentralen Festlandes. Die Kykladen bestehen aus 39 Inseln, von denen 24 bewohnt sind. Kreta im Süden ist die größte griechische Insel.
Parlamentarische Demokratie seit 1974. Verfassung von 1975, letzte Änderung 2001. Einkammerparlament (Vouli ton Ellinon) mit 300 Abgeordneten. Unabhängig seit 1829 (früher Teil des Ottomanischen Reiches). Griechenland ist EU-Mitglied.
Ekaterini Sakellaropoulou, seit März 2020.
Kyriakos Mitsotakis, seit Juni 2023.
230 V, 50 Hz. Runde, zweipolige Stecker.
Griechenland ist eine bunte Mischung aus schicken Nachtclubs, frisch gefangenen Meeresfrüchten, prickelnder mediterraner Leidenschaft und legendären griechischen Mythen. Es ist ein faszinierendes und hinreißendes Reiseland, egal, ob man sich am ewig sonnigen Strand erholen oder antike Ruinen entdecken möchte.
Griechenlands Städte beherbergen einige der kostbarsten architektonischen Denkmäler der Geschichte – man denke an den Parthenon in Athen – und sind Handlungsorte der griechischen Helden- und Göttersagen, die zu den ältesten Legenden der Menschheitsgeschichte zählen.
Vor der Küste des Festlandes liegen 1.400 griechische Inseln wie das Party-Mecca Mykonos oder das malerische Santorini, die mit ihren paradiesischen Landschaften zum Inselhüpfen einladen. Auf Kafalonia und Amorgos findet man echte Ruhe und Erholung, ideale Wandergebiete über Berge und Täler auf Kreta, und erstklassige Tauch- und Segelbedingungen so ziemlich überall.
Die griechische Fluggesellschaft Aegean Airlines (A3) fliegt ab Deutschland, Österreich und der Schweiz nonstop nach Griechenland. U.a. fliegt Aegean Airlines (A3) ab Hamburg nach Athen und nach Thessaloniki.
Zahlreiche andere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Direktflüge nach Athen an, darunter Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München, Austrian Airlines (OS) ab Wien und Swiss (LX) ab Zürich und Genf sowie Ryanair (FR) von Memmingen und Karlsruhe/Baden-Baden.
Helvetic Airways (2L) fliegt ab Bern und Zürich nach Heraklion und ab Zürich nach Kos.
Eurowings (EW) fliegt von zahlreichen deutschen, österreichischen und schweizer Städten nach Griechenland. U.a. fliegt Eurowings (EW) ab Hamburg nach Heraklion und im Sommer ab Graz u.a. nach Kreta.
Lufthansa (LH) fliegt im Sommer ab Frankfurt auch nach Santorin, Rhodos und nach Zakynthos.
Austrian myHoliday (OS) verbindet Wien, Graz, Linz und Innsbruck mit verschiedenen griechischen Inseln wie z.B. Rhodos, Kreta oder Kos.
Tuifly (X3) fliegt von zahlreichen deutschen Städten sowie Wien und Zürich nach Griechenland.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Städten nach Heraklion, Kos, Kalamata, Korfu, Chania, Mykonos, Preveza, Rhodos, Samos und Zakynthos. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Kos und Rhodos.
Corendon Airlines (XC) fliegt ab Weeze und ab Paderborn/Lippstadt nach Rhodos und Kreta.
Marabu Airlines (DI) fliegt von Friedrichshafen nach Kreta.
Frankfurt - Athen: 2 Std. 50 Min.; Wien - Athen: 2 Std. 15 Min.; Zürich - Athen: 2 Std. 40 Min.
Flughafengebühren sind im Preis für Flugtickets enthalten.
Pkw: Eine direkte Autobahnverbindung besteht ab Deutschland über Budapest oder Zagreb nach Belgrad und von dort via Nis und an Skopije vorbei nach Thessaloniki. Die Strecke ist ab Frankfurt a.M. ca. 1950 km lang und die Reisedauer beträgt ca. 20 Std.
Maut: Autobahnen sind i.d.R. gebührenpflichtig. Die Bezahlung erfolgt an den Mautstationen auf den mautpflichtigen Strecken in bar oder mit Kreditkarte. An der Antirrio-Rio-Brücke, beim Preveza-Aktio-Tunnel und bei der Stadtumfahrung von Athen ist die Maut bereits am Beginn der Strecke zu bezahlen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Es gibt Autofähren von Italien nach Griechenland; Ausgangshäfen in Italien sind Ancona, Bari, Brindisi, Triest und Venedig, griechische Zielhäfen sind u.a. Patras, Igoumenitsa und Korfu.
Hellenic Train betreibt den Bahnverkehr in Griechenland.
Informationen über Fahrpläne, Spartarife und Autoreisezüge sind an Informationsschaltern der Deutschen Bahn AG, der Österreichischen Bundesbahn und der Schweizerischen Bundesbahnen sowie online erhältlich.
Interrail bietet für Griechenland verschiedene Pass-Varianten an:
- den Interrail Griechenland Pass;
- den Interrail Griechenland Plus Pass, der auch Fährüberfahrten zwischen Griechenland und Italien enthält sowie
- den Interrail Griechische Inseln Pass, der Fährverbindungen zu griechischen Inseln, u.a. Mykonos, Kreta oder Santorin einschließt.
Auch der Internet Global Pass ist für Griechenland gültig.
Der Balkan Flexipass erlaubt uneingeschränktes Reisen in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro und in der Türkei an 5, 10 oder 15 Tagen innerhalb eines Monats.
Die meisten Hochgeschwindigkeits- und Nachtzüge sind reservierungs- und zuschlagspflichtig.
Die größten griechischen Häfen sind Piräus, Thessaloniki, Volos, Igoumenitsa, Heraklion, Korfu, Patras und Rhodos. Frachtschiffe und Fähren legen von diesen Häfen u. a. nach Ägypten, Israel, Italien, Kroatien, in die Türkei, die Russische Föderation und nach Zypern ab.
Griechenland ist u.a. bei folgenden Kreuzschifffahrtsgesellschaften im Programm:
Aida, Costa Kreuzfahrten, MSC Kreuzfahrten, Cunard, Princess Cruises, Holland America Line und Tui Cruises.
Zwischen Italien und Griechenland bieten u.a. folgende Reedereien regelmäßigen Fährschiffverkehr an:
Anek Lines: Ancona/Bari/Venedig - Igoumenitsa/Korfu/Patras;
Superfast Ferries: Ancona/Bari/Venedig - Igoumenitsa/Korfu/Patras;
Ventouris Ferries: Bari - Igoumenitsa/Korfu;
Minoan Lines: Ancona/Venedig - Patras/Korfu;
Grimaldi Lines: Venedig/Ancona/Brindisi - Patras/Igoumenitsa.
Olympic Air (OA), eine Tochter von Aegean Airlines (A3), fliegt von Athen und Thessaloniki zu zahlreichen inländischen Destinationen.
Sky Express (GQ) mit Sitz in Heraklion auf Kreta fliegt u.a. Athen und Thessaloniki sowie verschiedene griechische Inseln an.
Das Greek Air Taxi Network (GATN) ist ein Netzwerk privater Flug-Chartergesellschaften, die griechische Städte und Inseln anfliegen sowie Sightseeing-Flüge, wie etwa Rundflüge über Athen, anbieten.
Pkw: Die Hauptverkehrsachsen sind Athen - Thessaloniki (E 75) sowie Athen - Korinth (E 94), Korinth - Patras (BA), Korinth - Tripoli - Kalamata (E 65), Patras - Pyrgos - Olympia (E 55), Thessaloniki - Kavala - Alexandroupoli (E 90), Igoumenitsa (Nordwesten) - Thessaloniki - Kipi - Kavala (Egnatia Odos-Autobahn A2a) zur türkischen Grenze und Chania - Agios Nikolaos (E 75).
Eine wichtige Straßenverbindung stellt die Brücke über den Golf von Korinth dar, die den Peloponnes mit der nordwestgriechischen Küste verbindet. Entfernungen von Athen: Thessaloniki: 511 km; Korinth: 85 km; Igoumenitsa: 471 km; Delphi: 184 km.
Maut: Autobahnen sind i.d.R. gebührenpflichtig. Die Bezahlung erfolgt an den Mautstationen auf den mautpflichtigen Strecken in bar oder mit Kreditkarte. An der Antirrio-Rio-Brücke, beim Preveza-Aktio-Tunnel und bei der Stadtumfahrung von Athen ist die Maut bereits am Beginn der Strecke zu bezahlen.
Tankstellen: Öffnungszeiten zumeist von 07:00 bis 19:00 Uhr.
r
Die Straßen sind im Allgemeinen in einem guten Zustand.
Autobahnen sind mit einem großen A und einer Zahl gekennzeichnet, z.B. A1 (weiße Schrift auf grünem Grund). Landstraßen (ein- oder zweispurig) mit einer Zahl (weiße Schrift auf blauem Grund) und Europastraßen mit einem großen E und einer zwei- bis dreistelligen Zahl (z.B. E55) (weiße Schrift auf grünem Grund).
Die meisten Autovermieter haben landesweit Niederlassungen. Weitere Informationen erteilt das Fremdenverkehrsamt oder der griechische Autovermieter-Verband STEEA (Tel. +30 (0)210 6264032 - +30 (0)210 6264281).
Bei Anmietung eines Fahrzeugs muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren zahlen manchmal vor Ort eine Jungfahrergebühr. Bei manchen Autovermietungen gilt ein Maximalalter von 70 Jahren.
Die Fahrpreise werden nach der Kilometerzahl berechnet. Zuschläge sind vom/zum Bahnhof, Hafen und Flughafen zu bezahlen. Von 00:00 - 05:00 Uhr und außerorts bezahlt man nur ca. ein Drittel des Normaltarifs.
In größeren Städten und auf den griechischen Inseln können Fahrräder und Roller gemietet werden.
KTEL (Koino Tamio Eis Praxeon Leoforion) betreibt Fernstrecken auf dem Festland und Fahrten auf den Inseln mit modernen, bequemen Bussen; in ländlichen Gegenden sind diese meist älter und weniger komfortabel. Zu kleineren Städten gibt es zumeist tägliche Busverbindungen. Jede Region hat ihren eigenen KTEL Betreiber.
Verkehrsbestimmungen:
- Für Kinder unter 3 Jahren ist ein Kindersitz Pflicht. Für Kinder von 3 bis 11 Jahren und bis zu einer Größe von 1,35 m muss eine passende Rückhaltevorrichtung vorhanden sein.
- Rauchverbot im Auto, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren.
- Anschnallpflicht.
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (0,0 ‰ für Motorradfahrer und für Fahranfänger).
- Mobiltelefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Gefüllte Benzinkanister dürfen nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.
- Parkverbot gilt an gelb markierten Straßenrändern. Gebührenpflichtiges Parken ist blau, gebührenfreies weiß markiert.
- Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten in ungeraden, mit zwei senkrechten Linien in geraden Monaten.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h (Pkw), 40 km/h (Motorrad);
- auf Autobahnen: 130 km/h (Pkw), 90 km/h (Motorrad);
- auf Landstraßen: 90 bzw. 110 km/h (Pkw), 70 km/h (Motorrad).
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld, bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Griechenland uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder u.a. in der Schweiz, den USA, Kanada, Australien, Serbien, Albanien, Japan oder Südafrika ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig. Griechenland erkennt nationale Führerscheine von Ländern befristet an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern bedürfen einer legalisierten Übersetzung als Zusatzdokument. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um die Unfallaufnahme zu erleichtern sowie bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Athen: Die Attiki Odos, eine sechsspurige Ringautobahn, erleichtert den Verkehrsfluss im Großraum Athen.
Busse: Es gibt mehrere Busdienste um Athen und Attika. Das Athener Terminal in der Mauromateon Straße (Areos Park) bietet regelmäßige Verbindungen nach Amfiaraio, Marathonas, Nea Makri, Porto Rafti, Ramnous und Sounio. Trolley-Busse (ILPAP) und Linienbusse fahren häufig auch Touristenattraktionen und Sehenswürdigkeiten an. Fahrkarten können bei der Athens Urban Transport Organisation (OASA) an zahlreichen Ständen in der ganzen Stadt erworben werden. Weitere Informationen erteilt die OASA. Tel: +30-210 82 00 99.
Metro: Athen hat ein zuverlässiges U-Bahn-System mit drei Hauptlinien. Die sanierte Linie 1 (ISAP) verläuft von Nord nach Süd zwischen Athen (Stadtteil Kifissa) und Piräus. Die Linie 2 (AMEL) fährt zwischen Ag.Antonios und Ag.Dimitrios/Al.Panagoulis und Linie 3 (AMEL) zwischen Egaleo und dem Flughafen. Fahrkarten können an jeder AMEL- und ISAP-Station gekauft werden. Fahrplaninformationen erteilen Attiko Metro oder OASA.
Die Straßenbahn verbindet das Stadtzentrum mit den südlichen Vororten Athens und verkehrt auf drei Linien: Voulas - Piräus, Voulas - Syntagma und Piräus - Syntagma.
Taxis sind nach europäischem Standard relativ günstig. Die Taxis sind gelb und mit einem Taxameter ausgestattet.
Hellenic Train betreibt den Bahnverkehr in Griechenland.
Die beiden zentralen Bahnhöfe in Athen sind Larissa (mit Zugverbindungen nach Nordgriechenland, Euböa, ins europäische Ausland und in die Türkei) und Peloponnissos (mit Zugverbindungen auf den Peloponnes).
In Griechenland verkehren InterCity-Züge zwischen Athen, Thessaloniki, Alexandroupoli und Dikea (Reservierungen erforderlich). Nahverkehrszüge verbinden größere Städte, wie Athen, Thessaloniki und Patras mit den Vororten.
Es gibt tägliche Zugverbindungen von Athen nach Thessaloniki, Livadia, Paleofarsala, Larisa, Plati, Edessa, Florina, Seres, Drama, Komotini und Alexandropoulis (Verbindungen von Thessaloniki und Larisa). Nach Süden gibt es täglich Zugverbindungen von Athen nach Kiato, Xylokastra, Diakofto, Patras, Olympia, Argos, Tripoli, Megalopolis und Kalamata.
Interrail bietet für Griechenland verschiedene Pass-Varianten an:
- den Interrail Griechenland Pass;
- den Interrail Griechenland Plus Pass, der auch Fährüberfahrten zwischen Griechenland und Italien enthält sowie
- den Interrail Griechische Inseln Pass, der Fährverbindungen zu griechischen Inseln, u.a. Mykonos, Kreta oder Santorin einschließt.
Auch der Internet Global Pass ist für Griechenland gültig.
Der Balkan Flexipass erlaubt uneingeschränktes Reisen in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro und in der Türkei an 5, 10 oder 15 Tagen innerhalb eines Monats.
Die wichtigsten Festlandshäfen sind Piräus, Lavrio und Rafina. Auf den meisten Strecken gibt es ganzjährig fahrplanmäßige Verbindungen mit Autofähren. Regelmäßige Verbindungen zu Inseln gibt es jedoch auch von kleineren Häfen wie Patras, Thessaloniki, Kyllini, Igoumenitsa, Kavala sowie Volos. Weitere Informationen bei Greekferries.
Auf vielen Strecken verkehren große Katamarane als Schnellfähren. Auf einigen Strecken sind auch Tragflügelboote verschiedener Reedereien unterwegs, die keine Fahrzeuge befördern. Sie verkehren vor allem im Archipel des Dodeskanes zwischen Rhodos, Kos und Patmos und fahren von dort auch weiter nach Ikaria und Samos.
Fahrkarten sind bei den Reedereien online oder in deren Büros am Kai erhältlich. Es gibt auf den Fähren verschiedene Fahrpreisklassen mit unterschiedlichem Komfort. Schlafkabinen kann man für längere Reisen buchen. Auf den meisten Schiffen gibt es Restaurants. In der Hauptsaison sollte man die Fahrkarten frühzeitig kaufen, da die Inselfähren oft ausgebucht sind.
Nationale Fährstrecken:
- Blue Star Ferries laufen die Dodekanen-Inseln (z.B. Kos, Rhodos, Karpathos) und die Kykladen-Inseln an;
- Minoan Lines fahren von Piräus (Athen) nach Kreta;
- Anek Lines ab Piräus (Athen) u.a. nach Chania, Karpathos, Kassos, Kreta (in Kooperation mit Blue Star Ferries), Rhodos und Santorin;
- Hellenic Seaways fahren mit Schnellfähren u.a. von Piräus (Athen) nach Samos, Santorin, Ios, Paros, Limnos, Naxos und Mykonos.
Kreuzfahrten und Insel-Hopping bietet Dolphin Hellas an, Tel. +30-210 9227772.
Man kann große oder kleine Segelyachten mit oder ohne Mannschaft mieten. Weitere Informationen erteilt das Fremdenverkehrsamt.
Internationale Fährstrecken:
- Grimaldi Lines bedienen die Strecken Igoumenitsa/Patras - Brindisi
- Minoan Lines fahren von Patras/Igoumenitsa nach Ancona/Ravenna/Triest
- Superfast Ferries von Patras/Igoumenitsa nach Ancona/Bari/Venedig und im Sommer auch von Korfu nach Bari.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Sozialversicherungsanstalt (Idryma Koinonikon Asfaliseon IKA). Die EHIC muss im Krankheitsfall in der Notaufnahme oder beim Vertragsarzt vorgelegt werde. Die Behandlung ist kostenfrei.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Achtung: Reisende, die für Griechenland ein Visum benötigen, müssen über eine in Griechenland gültige Reisekrankenversicherung verfügen.
Medikamente müssen z. T. selbst bezahlt werden (25%, bis auf Ausnahmen (0 oder 10%)). Apotheker sind berechtigt, Diagnosen zu stellen und bestimmte Medikamente zu verschreiben.
Auf abgelegenen Inseln ist die Krankenversorgung zum Teil weniger gut.
Erste-Hilfe-Dienst:
Tel: 166 im Bereich Athen.
[1] Ein Malariarisiko ist nicht bis kaum vorhanden. Reisende sollten besonders von April bis November konsequenten Mückenschutz betreiben. Eine medikamentöse Prophylaxe ist für Reisende nach Griechenland jedoch nicht angezeigt.
Leitungswasser ist in Athen und in anderen Städten normalerweise sauber. Außerhalb der Städte und besonders in entlegenen Gebieten (ausgenommen Quellwasser in Bergregionen) sollte Wasser generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird im Sommer durch Zecken übertragen. Das Infektionsrisiko ist gering. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung zu erwägen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Das durch Mücken übertragene Kala Azar kommt vor, vor allem im Süden und auf den Inseln (einschließlich Kreta). Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Griechenland in den Sommermonaten regional vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Schutzimpfung gegen West-Nil-Fieber gibt es nicht.
Griechenland gilt als terrestrisch tollwutfrei.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Diners Club, Visa, American Express, Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Geschäften, Reisebüros, Restaurants und Autoverleihfirmen (weniger an Tankstellen) akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Do 08.00-14.30, Fr 08.00-14.00 Uhr. Während der Hauptsaison sind viele Banken auf den größeren Inseln zum Geldumtausch auch nachmittags und abends geöffnet.
Ausländische Währungen und Reiseschecks können bei allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben umgetauscht werden. Es lohnt sich, vor dem Umtausch die Wechselkurse zu vergleichen, da diese von Bank zu Bank unterschiedlich sein können. Banken erheben eine Wechselgebühr.
Die Amtssprache ist Neugriechisch (Demotiki). Vor allem in Urlaubsgegenden wird Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch gesprochen.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Griechenland eingeführt werden:
Flugreisende: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
20 ml Nachfüllflüssikeiten für E-Zigaretten
13 g elektrisch erhitzte Tabakprodukte
3 kg Kaffee / Extrakte / Destillate / Kaffeekonzentrate und Süßwaren auf Basis von Rohrodukten.
Reisende, die mit anderen Transportmitteln als dem Flugzeug ankommen: 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50g Tabak.
Ankommende Reisende in allen Transportmitteln:
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier.
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 € (alle Transportmittel).
Alkohol und Tabakwaren dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Waffen (auch Selbstverteidigungssprays) und Munition, Rauschgift (auch in kleinen Mengen) sowie Pflanzen mit Erde. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Archäologischen Gesellschaft in Athen ist es verboten, Antiquitäten aus Griechenland auszuführen. Steine von archäologischen Stätten dürfen ebenfalls nicht ausgeführt werden. Ein Ausfuhrverbot besteht auch für Rauschgift (auch in kleinen Mengen) sowie für Waffen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms sind bei der Einreise nach Griechenland ohne Begrenzung;
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom griechischen Zoll erhältlich.
Die Landenvorwahl ist 0030.
Preisgünstige nationale und internationale Telefonate können von den immer weniger werdenden öffentlichen Telefonen geführt werden, die meist an zentralen Plätzen zu finden sind. Telefonkarten sind am Kiosk und in Geschäften erhältlich. Telefonkarten können an allen Tastentelefonen genutzt werden.
Es gibt eine Touristenpolizei (mehrsprachig) in der Dragatsaniou Straße 4 in Athen, Tel: (0210) 322 22 30.
GSM 900 und 1800. Zu den Mobilfunkgesellschaften gehören u.a. Cosmote, Vodafone und Nova. Rund um die größeren Städte auf dem Festland und auch auf den meisten Inseln ist der Empfangs- und Sendebereich gut. Cosmote bietet auch in den entlegeneren Gebieten die beste Abdeckung. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar.
In Griechenland hat man in den größeren Städten und in den Touristen-Gebieten kostenlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi öffentlichen Hotspots, in Hotels, Cafés, Restaurants, Einkaufszentren und auf anderen öffentlichen Plätzen.
Internet-Cafés findet man verbreitet in den größeren Städten und auf allen touristischen Inseln (zum Beispiel Kreta, Kos, Mykonos, Paxos, Rhodos und Skiathos), aber auch kleinere Ortschaften verfügen meist über Internet-Cafés. Gäste erhalten in den meisten Restaurants einen WLAN-Key.
Hauptanbieter sind Vodafone und Cosmote. Die griechische Regierung ist dabei, ein landesweites, kostenloses Wi-Fi-Netz zu realisieren.
Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen an. In den Athener Postämtern muss generell vorher Bescheid gesagt werden, einzige Ausnahme ist das Hauptpostamt in der Eolou-Straße 180. Beim Abholen der Post muss der Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-14.00 und Sa 08.00-13.30 Uhr. Briefkästen sind gelb und Briefmarken sind von den Briefmarkenautomaten, die vor jedem Postamt stehen und am Kiosk erhältlich.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender wie der Deutschlandfunk lassen sich u.a. über Astra-Satelliten oder über das Internet in Griechenland empfangen.
Spitze, Metallarbeiten, Keramik, Kleidung, Strickwaren, Läufer und Decken, Lederwaren, einheimische Weine und Spirituosen. In Athen kann man sowohl Luxusgüter als auch Kunstgewerbeartikel der verschiedenen Regionen kaufen.
Die Öffnungszeiten der Geschäfte hängen von der Jahreszeit, Region und Ladenart ab.
Allgemeine Öffnungszeiten im Zentrum der Großstädte: Mo-Sa: 09.00-21.00 Uhr.
Allgemeine Öffnungszeiten in kleineren Städten:
Di, Do und Fr: 08.30-14.30 Uhr und 17.30-20.30 Uhr;
Mo, Mi, und Sa und 08.30-15.00 Uhr
Antiquitätenimitationen aller Art werden zum Kauf angeboten. Die Ausfuhr echter Antiquitäten ist strengstens verboten.
In den Restaurants und Tavernen werden im Allgemeinen einfache Gerichte serviert. Es gibt kaum Soßen, dafür wird großzügig einheimisches Olivenöl verwendet. Viele Gerichte werden auf dem Holzkohlegrill zubereitet. Speisen wie Dolmades (gefüllte Weinblätter), Moussaka, Souflaki und Avgolemono (Suppe) sind überall erhältlich. Zu den Spezialitäten gehören auch Taramosalata (rosa Fischrogenpaste mit Zitronensaft), Kalamari (Tintenfisch), Tzatziki (Joghurt, Olivenöl, Zitronensaft, Knoblauch, Gurke und Dill) und Fischgerichte aller Art. Salate sind oft mit Feta (Schafs- und Ziegenkäse) und Olivenöl zubereitet. Oliven sind preiswert und überall erhältlich. Im Sommer gibt es viel frisches Obst, vor allem Wassermelonen, im Spätsommer auch köstliche Feigen und Kaktusfrüchte. Einige Restaurants bieten auch internationale Gerichte an. Restaurants sind oft zwischen 12.00 und 15.00 Uhr zum Mittagessen und 21.00-24.00 Uhr zum Abendessen geöffnet.
Getränke: Das bekannteste griechische Getränk ist Retsina, der Wein, der unter Verwendung von Pinienharz hergestellt wird. Ouzo, der Anisschnaps, wird mit Wasser gemischt. Raki (Branntwein) ist scharf und feurig. Griechischer Kaffee wird stark und süß getrunken. Das einheimische Bier ähnelt dem Pilsner. Die Öffnungszeiten der Bars sind je nach Region und den örtlichen Vorschriften verschieden.
Die Mehrwertsteuer beträgt in Restaurants und in Hotels 13 Prozent.
98% griechisch-orthodox; muslimische (1,3%), jüdische, protestantische und katholische Minderheiten.
Die Griechen sind sich ihres reichen historischen und kulturellen Erbes sehr bewusst. Traditionen und Gebräuche variieren regional, aber eine nationale Einheit macht sich überall bemerkbar. Die griechisch-orthodoxe Kirche übt besonders in den ländlichen Gegenden einen starken Einfluss aus. Das Heben des Kopfes verbunden mit einem Schnalzlaut bedeutet »Nein«. Freizeitkleidung ist angemessen.
Rauchverbot: In allen öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden, einschließlich Cafés, Bars und Restaurants etc. ist das Rauchen untersagt.
Trinkgeld: Im Restaurant sind ca. 5% und in gehobenen Restaurants sind 10% üblich, wenn das Trinkgeld nicht schon in der Rechnung enthalten ist. Im Taxi wird aufgerundet. Das Zimmermädchen erhält am Abreisetag ein kleines Trinkgeld.
+30
131,957
10.442.311
82
2020
Yes
112
© 2024 Der Reiseführer.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Planung oder bei sonstigen Fragen zu Ihrer Reise. Bitte kontaktieren Sie uns:
Wir sind für Sie da:
Montag - Freitag09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Sehr gerne planen wir Ihre Reise ganz nach Ihren Wünschen und beraten Sie persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns:
Aktuell können hier keine Buchungen getätigt werden.
Ihnen stehen weiterhin alle Informationsseiten auf der Website sowie unser Service-Team zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr Viamonda Team