Maritimes bis mäßig kontinentales Klima. Warme Sommer. Frühling und Herbst sind relativ mild. Kalte, lange Winter (November bis Mitte März) mit starken Schneefällen. Niederschläge ganzjährig, im August ist die Niederschlagsmenge am höchsten. Die beste Reisezeit ist von Mai bis September.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien und Irland (Rep.)).
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Estland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres).
Flughafentransit-, Transit-, Kurzzeit- und Langzeitvisum.
Transitvisum: max. 5 Tage. Kurzzeitvisum: 90 Tage innerhalb von 6 Monaten (ein- und mehrmalige Einreise). Langzeitvisum: 1 Jahr bzw. 6 Monate bei Ausstellung in Genf.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger Länder. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und über mindestens 2 leere Seiten verfügt, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrisches Passbilder (3,5 x 4,5 cm).
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf vm.ee/en/visa-application-forms).
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Estland aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht von der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzliche Reiserückholversicherung empfohlen.)
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Ab dem 15. Lebensjahr muss jede Person über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres).
Stand - Mon, 11 Nov 2024 13:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 20 Nov 2024 11:36:14 +0100)
Letzte Änderungen:
Aktuelles - Ausfuhr von Barmitteln; Einreise mit Heimtieren
Einreise und Zoll - Heimtiere
Redaktionelle Änderungen
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Estland hat mit Wirkung vom 8. August 2024 an allen Grenzübergängen zu Russland eine vollständige Zollkontrolle des Grenzverkehrs eingeführt. Sie umfasst Personen-, Fahrzeug-, Waren- und Gepäckkontrollen. Es ist mit erhöhten Abfertigungszeiten zu rechnen. Weiterführende Informationen sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich.
Fahrzeuge können den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.
Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.
Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge in die Russische Föderation kurzfristig zu schließen und raten daher derzeit von Reisen von Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands bzw. bei der estnischen Grenzschutzpolizei.
Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Die derzeit gültigen EU-Sanktionen umfassen ein Ausfuhrverbot für Barmittel auf alle amtlichen Währungen der EU-Mitgliedstaaten aus den EU-Mitgliedstaaten in die Russische Föderation. Ausnahmen bestehen für den Eigenbedarf (siehe EU-Verordnung 2022/345 vom 1. März 2022). Dieser ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen und werden durch die Grenzbehörden teils sehr restriktiv ausgelegt. Die Ausfuhr anderer Währungen wie z.B. USD ist nicht sanktioniert. Größere Mengen an Bargeld sollten vor dem Grenzübertritt entsprechend umgetauscht werden. Die Anmeldepflicht für Barmittel ab einer Höhe von 10.000 EUR gilt unabhängig von der Währung. Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich. Fahrzeuge können den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.
Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.
Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge zur Russische Föderation kurzfristig zu schließen, und raten daher derzeit von Reisen aus Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Bei Einreise aus Belarus und der Russischen Föderation in die EU sind seit September 2024 besondere Erfordernisse zu beachten.
Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Estland ist seit Juli 2024 aufgrund Art. 1ra der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
An touristisch frequentierten Plätzen wie insbesondere in der Altstadt von Tallinn kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen. Rucksäcke und Handtaschen können es Taschendieben besonders einfach machen. Gewaltkriminalität ist selten.
Autodiebstahl und -aufbrüche sind vielerorts möglich, insbesondere auf nicht bewachten Parkplätzen und wenn Wertsachen oder Gepäckstücke im Fahrzeug erkennbar sind.
In Bars und anderen Lokalitäten kann es vereinzelt zu Kreditkartenbetrug, überhöhten Rechnungen und seltener auch zum Einsatz von Betäubungsmitteln in Getränken kommen.
Das Klima ist maritim bis mäßig kontinental.
Im Winter kann es zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen.
Siehe Aktuelles
Es gibt Flug-, Eisenbahn- und Fährverbindungen. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in den Städten sehr gut ausgebaut.
In Tallin steht ein guter öffentlicher Nahverkehr mit E-Tickets zur Verfügung, Weitere Informationen erteilt Tallinn Tourism. Taxis sind zudem weit verbreitet und relativ preiswert.
In Estland ist ganzjährig auch tagsüber das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben.
Es gilt eine faktische "0,0-Promille-Grenze"; polizeiliche Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen sind häufig.
Vom 1. Dezember bis 1. März ist die Benutzung von Winterreifen Pflicht; dieser Zeitraum kann aufgrund der jeweiligen Witterungsverhältnisse allerdings auch kurzfristig ausgedehnt werden. Die Benutzung von Spike-Reifen ist vom 15. Oktober bis 31. März gestattet.
Die großen Verbindungsstraßen entsprechen im Wesentlichen deutschen Bundesstraßen.
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind vor der Fahrt online beim estnischen Amt für Straßenverwaltung Mautgebühren zu entrichten.
Fußgänger und Rollstuhlfahrer sind verpflichtet, bei schlechter Sicht und während der Dunkelheit sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften Reflektoren wie Katzenaugen bzw. eine Lichtquelle zu tragen, damit sie besonders für Autofahrer besser sichtbar sind.
Bei Polizeikontrollen muss neben der gültigen Fahrerlaubnis auch der Versicherungsschutz durch eine „Grüne Deckungskarte", in der das Länderkürzel für Estland eingetragen ist, nachgewiesen sowie die Fahrzeugpapiere im Original vorgelegt werden, anderenfalls droht eine hohe Geldstrafe.
Bei Verlust von Führerschein oder Fahrzeugpapieren ist es nicht gestattet, ein Fahrzeug zu lenken.
Die Strafen für Verkehrsvergehen sind vergleichsweise hoch, z. B. 120 EUR für das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts. Zum Teil sind Verkehrsvergehen Straftatbestände, wie z.B. erheblich überhöhte Geschwindigkeit oder Blutalkoholgehalt.
Der deutsche Führerschein im EU- oder Scheckkartenformat wird in Estland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen.
Estnische Gesetze verbieten die Diskriminierung auf der Basis von Gender- und sexueller Orientierung. Die gesellschaftliche Akzeptanz variiert je nach Örtlichkeit.
Für das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss gelten vergleichsweise hohe Strafen. Es drohen bis zu 1.200 EUR Geldstrafe, Führerscheinentzug bis zu einem Jahr sowie Ordnungshaft.
In Estland ist jeglicher Umgang mit Drogen (wie Konsum, Erwerb, Vermittlung, Anbau – auch von Cannabis und Schlafmohn-, Sammeln, Herstellung, Bearbeitung, Verpackung, Aufbewahrung, Ein- und Ausfuhr, Transport, unentgeltliche Weitergabe an dritte Personen, Verkauf usw.) verboten und wird strafrechtlich mit deutlich höheren Strafen als in Deutschland geahndet. Für amtliche Genehmigungen für den Umgang mit Drogen ist das estnische Sozialministerium oder das estnische Medikamentenamt zuständig. Bereits der Umgang mit Kleinstmengen (auch Konsum ohne Rezept) wird strafrechtlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 EUR oder mit Ordnungshaft geahndet.
Einflussnahme auf Minderjährige zur Ausübung sexueller Handlungen, Kinderprostitution sowie sexuelle Nötigung stehen in Estland unter Strafe.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Bank- und Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Estland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Seit dem Beitritt Estlands zum Schengener Abkommen sind die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen Estland und den anderen Schengen-Staaten zwar eingestellt worden. Dennoch können weiterhin sowohl Polizei- als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Reisende sind gesetzlich verpflichtet, sich bei Reisen in Estland und auch bei der Nutzung der Fährverbindungen in Nachbarländer, ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültiges Ausweisdokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 800 Euro geahndet werden.
Siehe Aktuelles
Über konkrete Informationen zu den Einreiseerfordernissen für Estland inklusive Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren informiert die estnische Grenzschutzpolizei. Die Grenzübergänge zwischen Estland und der Russischen Föderation sind geöffnet und passierbar. Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden, sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen. Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage möglich. Die estnische Grenzpolizei behält sich vor, ggf. weitere Dokumente zur Darlegung des Reisegrunds/Reiseziels zu verlangen. Übersetzte Unterlagen auf Englisch sind empfehlenswert.
An den drei estnischen Grenzübergängen in die Russische Föderation in Narva, Koidula und Luhamaa gibt es eine elektronische Vorbuchung für den Grenzübertritt von Fahrzeugen. Auf der auch englischsprachigen Webseite GoSwift-Queue Management Service kann das Fahrzeug bis zu 90 Tage im Voraus für den Grenzübertritt angemeldet werden. Trotz dieser elektronischen Vorbuchung kommt es gelegentlich, ohne vorherige Online-Registrierung regelmäßig zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze. Die Online-Registrierung kostet derzeit 1,50 EUR. Hinzu kommen – bspw. am Grenzübergang in Narva – Gebühren in Höhe von derzeit 1 EUR für ein Motorrad, 3 EUR für einen Pkw und 14 EUR für einen Lkw. Die Höhe der Gebühren kann, je nach Grenzübergang, unterschiedlich sein. Damit der städtische Verkehr in Narva nicht durch den Fahrzeugstau zum Grenzübergangspunkt behindert wird, bleibt das gebührenpflichtige Warteterminal (Anschrift: Rahu 4A) weiterhin bestehen.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Siehe Aktuelles
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Estland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr bestimmter Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie daraus gewonnener Produkte ist daher verboten und strafbar.
Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Einreise aus Belarus und der Russischen Föderation sind besondere Erfordernisse zu beachten, z.B. hinsichtlich eines Titertests (zur Titrierung von Tollwutantikörpern).
Unter drei Monate alte Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen ebenfalls einen Mikrochip tragen und einen EU-Heimtierausweis besitzen. Sofern sie nicht gegen Tollwut geimpft sind, müssen sie klinisch gesund sein. Als Nachweis hierfür verlangen die estnischen Behörden eine formlose Bescheinigung des zuständigen Tierarztes, dass das Muttertier gegen Tollwut geimpft war (sofern das Jungtier noch von ihr abhängt) bzw. das Jungtier seit der Geburt keinen Kontakt zu infizierten Wildtieren gehabt hat.
Detaillierte Informationen bieten das estnische Veterinäramt und das estnische Agrarministerium.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalten in dieser Zeit ist eine Impfung gegen FSME empfohlen. Auch an die Möglichkeit weiterer durch Zecken übertragenen Erkrankungen wie beispielsweise Borreliose oder Babesiosis muss nach einem Zeckenbiss gedacht werden.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard.
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Estland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Estland.
Tallinn.
Estland ist die nördlichste der drei baltischen Republiken und grenzt im Norden und Westen an die Ostsee, im Osten an die Russische Föderation und im Süden an Lettland. Ausgedehnte Wälder, Dünenstrände, 1500 Seen und ca. 800 Inseln prägen die schöne und abwechslungsreiche Landschaft. Die größten Städte des Landes sind Tallinn, Tartu und Narwa.
Republik seit 1918. Von 1941-1944 von deutschen Truppen besetzt, in der Nachkriegszeit sowjetisch besetzt. Wiedergewinnung der Unabhängigkeit im Jahre 1991. Verfassung von 1992. Parlament mit 101 Abgeordneten. Endgültig unabhängig seit 1991. Der Präsident wird vom Parlament gewählt, die Amtszeit besteht aus fünf Jahren. Estland ist EU-Mitglied.
Alar Karis, seit Oktober 2021.
Kristen Michal, seit Juli 2024.
230 V, 50 Hz. Euro-Norm-Stecker (dünner, flacher Stecker, ohne Schutzkontakt) passen, Schuko-Stecker nicht immer.
Der malerischste der drei baltischen Staaten, Estland, ist berühmt für seine riesigen Wälder, faszinierenden Feuchtgebiete und abgeschiedenen Inseln und hat den Ruf, eine der freundlichsten und fortschrittlichsten Nationen Europas zu sein.
Die prachtvolle mittelalterliche Hauptstadt Tallinn zieht Städtereisende an, die hier grandiose Architektur und ein reges Nachtleben vorfinden, während die uralten Wälder und Seengebiete mit ihren mehr als 1.000 Seen Naturliebhaber begeistern.
Die Geschichte Estlands ist fast ausschließlich von dessen Streben, seine Unabhängigkeit gegenüber seinen meist viel mächtigeren Nachbarn – allen voran Russland – zu behaupten. Stalin annektierte Estland 1941, aber es wurde nie vollständig in die damalige Sowietunion integriert und schaffte es, seine Sprache und Kultur mehr als andere Sowietstaaten beizubehalten. Seit seiner Unabhängigkeit 1991 hat sich Estland rasant entwickelt und ist heute eine der angesagtesten Reisedestinationen in ganz Osteuropa.
Tallin wird von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus u.a. von folgenden Luftfahrtlinien bedient:
- Lufthansa (LH) fliegt täglich direkt von Frankfurt/M. und München;
- Finnair (AY) ab Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/M., München, Stuttgart, Wien und Zürich via Helsinki;
- Air Baltic (BT) ab Berlin, Hamburg und Zürich sowie ab Wien direkt;
- Scandinavian Airlines SAS (SK) von verschiedenen deutschen, österreichischen und Schweizer Städten aus.
Air Baltic (BT) verbindet Zürich direkt auch mit Vilnius.
Frankfurt/M. - Tallinn: 2 Std. 20 Min. (nonstop); Wien - Tallinn: 2 Std. 5 Min. (nonstop); Zürich - Tallinn: 3 Std. 50 Min. (mit Zwischenstopp).
Die Via Baltica stellt eine Landverbindung zwischen Deutschland und Finnland dar und führt über 1.500 km durch Polen und die Baltischen Staaten, durch Seen- und Waldgebiete, entlang der Bernsteinküste, bis nach Tallinn. Wilna, Riga und Tallinn sind über die weitgehend gut ausgebaute Via Baltica (E67) miteinander verbunden.
Mehrere Straßen führen entlang der Ostseeküste über Litauen und Lettland nach Estland; ferner gibt es gute Straßenverbindungen nach Sankt Petersburg (Russische Föderation). Anreise mit dem Pkw über Polen und Weißrussland bzw. Polen und Litauen. Grenzübergänge: Terespol (Polen) - Brest (Weißrussland) und Ogrodniki (Polen) - Lazdijai (Litauen).
Fernbus: Es gibt direkte Busverbindungen mit Ecolines von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Tallinn.
Maut: In Estland gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist in Estland gültig. Besitzern von älteren Führerscheinen wird jedoch empfohlen, den internationalen Führerschein mitzuführen.
Es gibt Bahnverbindungen von Tallinn nach Riga (Lettland), wobei Reisende an der Grenze in Valga umsteigen müssen. Nach Moskau fährt täglich ab Tallinn ein Nachtzug über Sankt Petersburg.
Verschiedene Fähren verbinden Tallinn mit Helsinki, Aland und Stockholm. Der Hafen von Tallinn wird außerdem von zahlreichen Kreuzfahrtschiffen angelaufen.
U.a. laufen Reedereien wie Cunard, Hapag Lloyd Cruises, Phoenix, TUI Cruises, Plantours und MSC Tallinn bei ihren in Deutschland startenden Kreuzfahrten an.
Tallink Silja Line und Viking Line bieten regelmäßige Fährverbindungen auf den Strecken Tallin-Aland-Stockholm und Tallinn-Helsinki an. Die Anreise nach Helsinki ist mit Fähren von Finnlines ab Travemünde möglich (Fahrtzeit: 29 Std.).
Das Straßennetz ist gut ausgebaut, enthält aber nur wenige Autobahnen.
Die drei Hauptstrecken sind die Via Baltica, die kürzeste Verbindung zwischen Nord- und Zentraleuropa, die von Tallinn in Richtung Südwest durch Pärnu nach Riga führt; die Via Estonia, von Tallinn in Richtung Südost durch die Städte Poltsamaa, Tartu, Otepää bis nach Valga an der Grenze zu Lettland und die Via Hansa, die fast parallel zum südlichen Ufer des Golfs von Finnland bis nach Narva an der Grenze zu Russland verläuft.
Maut: In Estland gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen sind zumeist rund um die Uhr geöffnet. Die Bezahlung ist in der Regel mit Kreditkarten möglich. Bleifreies Benzin ist meist mit einem "E" gekennzeichnet, und die Zapfhähne sind farblich markiert: grün (bleifrei), rot (verbleit), schwarz (Diesel).
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Im Allgemeinen sind die Straßen in einem zufriedenstellenden Zustand. Allerdings ist die Beschilderung oft unzureichend und bei Dunkelheit kaum zu erkennen. Bodenmarkierungen sind eher selten.
Überbezirkliche Verbindungsstraßen sind in der Regel asphaltiert; Stichstraßen zu kleineren Ortschaften oft nur in einer Richtung. Die übrigen Straßen sind nicht befestigt.
Vor Ort sind Karten erhältlich, auf denen asphaltierte Straßen ausgewiesen sind.
Das Straßennetz Estlands umfasst teilweise autobahnähnlich ausgebaute Schnellstraßen von Tallinn nach Pärnu, Tartu und Narva, Nationalstraßen sowie eine Vielzahl kleiner, unbefestigter Straßen in ländlichen Gegenden.
Mietwagen sind u.a. in Tallinn am Flughafen und in der Stadt sowie in Kuressaare und Tartu erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen; unter 25 Jahren kann eine zusätzliche Jungfahrergebühr berechnet werden.
Taxis sind vor größeren Hotels und in der Stadt an Taxiständen zu finden, können aber auch telefonisch und über Apps bestellt werden.
Die Preise variieren stark, da sie von den Unternehmen individuell festgelegt werden. Ein gelber Aufkleber am rechten hinteren Fenster weist die Gebühren aus. Es ist empfehlenswert, bereits bei Fahrtantritt sowohl die Höhe des Fahrpreises abzuklären als auch nachzufragen, ob der Preis pro Person oder für die gesamte Fahrt gilt.
In den Städten Estlands und auf den Inseln Hiiumaa und Saaremaa gibt es zahlreiche Fahrrad- und Rollerverleihfirmen. Fahrräder werden oft auch von Hotels verliehen.
Estland besitzt ein sehr gut ausgebautes Busnetz. Verbindungen zwischen den größeren Städten werden mehrmals täglich angeboten, und von den städtischen Busbahnhöfen fahren weitere Busse zu kleineren Orten der jeweiligen Region.
Das Busunternehmen LUX Express bedient von Tallinn aus verschiedene estnische Städte. Eine Vielzahl kleinerer privater Unternehmen bietet regionale Busverbindungen an. Tickets können bei Tpilet online gebucht werden.
Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht absolutes Alkoholverbot;
- Anschnallpflicht;
- Licht ist ganztags Vorschrift;
- Kinder unter 12 Jahren müssen in einem geeigneten Kindersitz befördert werden;
- die Ampelschaltung unterscheidet sich von der in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Grün - blinkendes Grün - Gelb - Rot, wobei das blinkende Grün dem Gelb in Deutschland, Österreich und der Schweiz entspricht und bei Gelb nicht mehr gefahren werden darf.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 90 km/h;
- Autobahn: 100-110 km/h (Beschilderung beachten).
- Fahrer, die weniger als 2 Jahre einen Führerschein besitzen, dürfen grundsätzlich nur max. 90 km/h fahren.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Bei Pannen hilft RedGo in Tallinn, Tel. +372 (69) 791 88.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Estland uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Estland erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
Tallinn besitzt ein gut ausgebautes Busnetz sowie Oberleitungsbusse und Straßenbahnen. Empfehlenswert ist die Tallinn Card, die eine Nutzung sämtlicher öffentlicher Verkehrsmittel, inkl. Flughafenbus und Stadtrundfahrten mit Hop-on, Hop-off-Bussen, beinhaltet. Taxifahrten sind in Tallinn günstig.
In den anderen Städten fahren Busse und Taxis. Fahrkarten erhält man an speziellen Ticket-Verkaufsständen, an Zeitungskiosken oder direkt beim Fahrer.
Bahnfahren ist in Estland sehr kostengünstig, und die Bahn ist sehr zuverlässig. Das Schienennetz erstreckt sich jedoch nicht über das ganze Land.
Die Hauptstrecken sind Tallin-Tartu, Tallin-Viljandi/Pärnu und Tallin-Narva, die täglich jeweils morgens und abends bedient werden.
Die Fähren von TS Laevad verbinden das Festland mit den beiden Inseln Saaremaa und Hiiumaa. Die Strecken Kuivastu-Virtsu (Saaremaa) (Fahrtzeit: 30 Min.) sowie Rohuküla-Heltermaa (Hiiumaa) (Fahrtzeit: 1,5 Std.) werden mehrmals täglich bedient.
Schiffsverkehr gibt es auf dem Peipus See und dem Fluss Emajõgi.
Die medizinische Grundversorgung ist zumeist befriedigend. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen selbständigen Vertragsarzt oder an einen Arzt in einer öffentlichen kommunalen oder staatlichen Einrichtung.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Trinkwasser ist in der Regel sauber. Der hohe Mineralgehalt des Wassers ist allerdings nicht jedermanns Geschmack. In Flaschen abgepacktes Wasser ist überall erhältlich. Um mögliche Infektionen zu vermeiden, sollte man eine vernünftige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene durchführen. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
HIV/Aids kommt vor und ist grundsätzlich eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen FSME ist zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Estland gilt als terrestrisch tollwutfrei.
Gängige Kreditkarten wie Visa, Mastercard, Diners Club, American Express etc. werden in der Regel von größeren Hotels, Restaurants, Geschäften und Banken angenommen. Die meisten Banken akzeptieren die Kreditkarte nur mit dem Pass zusammen. An den zahlreich vorhandenen Geldautomaten in allen kleineren und größeren Städten kann vielerorts Bargeld auch mit der Kreditkarte abgehoben werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Estland in Tallinn und in Tartu in einigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Bei Banken oder in Wechselstuben, die es an den Flughäfen, in größeren Hotels und vielerorts in der Innenstadt, am Bahnhof und am Hafen gibt, können Fremdwährungen umgetauscht werden. Die Wechselstuben sind von Mo-Fr von 09.00-18.00 Uhr und Sa von 09.00-15.00 Uhr geöffnet. Einige Wechselstuben bieten auch am Sonntag ihren Service an.
Die Amtssprache ist Estnisch. Rund ein Drittel der Bevölkerung spricht Russisch. In den Gebieten mit einem hohen Anteil an Russisch sprechenden Menschen ist Russisch Verkehrssprache. Ein Großteil der jüngeren Bevölkerung spricht Englisch.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Estland eingeführt werden:
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz). Ein Einfuhrverbot besteht für Munition und Waffen ohne Lizenz, gestohlene Waren, Fälschungen, Betäubungsmittel, pornographische Erzeugnisse und fremde Arten, die eine ökologische Bedrohung darstellen könnten.
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (nur Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind von der estnischen Zollverwaltung erhältlich.
Die Landesvorwahl von Estland ist 00372.
"e-Estland" ist das Land des Mobilfunks und des Internets. Öffentliche Telefonzellen gibt es in Estland deshalb nicht mehr.
GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (800/1800/2600 Mhz). Netzbetreiber sind u.a. Telia sowie Tele2. Roaming-Abkommen bestehen. Der Sende-/Empfangsbereich für Mobilfunk deckt das ganze Land ab. Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Dennoch lohnt sich ggf. der Erwerb einer estnischen Prepaid-SIM-Karte. Die „kõnekaart” (auf Deutsch Prepaid-Karte) ist in R-Kiosken auf der Straße erhältlich.
Für die Wirtschaft Estlands ist das Internet der Schlüssel zum Erfolg und der Zugang zum Internet gehört zum Grundrecht eines jeden Bürgers. Daher gibt es ein nahezu flächendeckendes WLAN-Netz, sogar in den entlegendsten Dörfern, an einigen Stränden und in Wäldern sind öffentliche Hotspots vorhanden. Sie sind mit weißblauen @-Schildern gekennzeichnet. Eine Übersichtskarte bietet die Website www.wifi.ee. In ganz Estland hat man an öffentlichen Gebäuden und Plätzen, wie Bibliotheken, Postämtern, Restaurants und Cafés, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen und Flughäfen kostenloses WLAN. Internetanbieter sind u.a. Telia und Tele2. Ein paar Internetcafés sind ebenfalls noch vorhanden.
Briefe nach Westeuropa sind 2-4 Tage unterwegs. Briefmarken gibt es auf estnischen Postämtern und am Kiosk.
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.30-15.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich in Estland u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet empfangen.
Hübsche Souvenirs sind Bernstein und Kunstgewerbeartikel aller Art.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 09.00/10.00-18.00/19.00 Uhr (Warenhäuser bis 20.00/21.00 Uhr), Sa 10.00-16.00 Uhr.
In Estland wird viel Fleisch, Geflügel und Wurst gegessen. Nationalgerichte sind Sult (Kalbfleisch in Aspik), Taidetud Basikarind (gefüllter Kalbsbraten) und Rossolye (eingelegter Hering mit Rüben).
Überwiegend religionslos; 26 % evangelisch-lutherisch und russisch-orthodox; katholische, muslimische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Esten sind sehr stolz auf ihre Kultur und Geschichte, was man als Besucher respektieren sollte.
Rauchen: Das Rauchen ist in Gaststätten verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld in Höhe von 10% ist im Restaurant bei Zufriedenheit üblich.
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