Das Klima ist regional sehr unterschiedlich, es reicht von alpin in den Gebirgen über subarktisch im äußersten Norden bis hin zu tropisch im Süden. Ein Satellitenfoto von China verrät auf einen Blick, wo der meiste Regen fällt und welche Regionen sehr trocken sind: Der Nordwesten, der Westen und der Norden bis auf den nordöstlichen Rand erscheinen auf dem Bild in Hellbraun, während der äußerste Norden und Nordosten sowie der Osten und der Süden des Landes in sattes Grün getaucht sind. Der meiste Regen fällt in den Sommermonaten.
Im Osten findet man zwischen Peking und dem Jangtse gemäßigtes Monsunklima. Das Klima geht von dort in südlicher Richtung zunächst in subtropisches und ganz im Süden in tropisches Klima über.
In den Küstengebieten herrscht feuchtes Klima durch den Einfluss des Monsuns.
Von der Takla Makan im Westen herrscht bis nach Peking Wüstenklima mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Die beste Reisezeit liegt in den Monaten April bis Juni sowie September bis November. Der Norden hat mehr Sonnenstunden als der Süden.
Durch den Klimawandel kämpfen die Regionen vermehrt mit Hitzeperioden, Trockenheit, Wassermangel und Überschwemmungen. Der Norwesten hat vermehrt mit Trockenheit zu kämpfen, der Nordosten u.a. mit Hitzewellen, im Norden die Autonomen Gebiet Innere Mongolei mit Wasserknappheit. Im Süden werden immer häufiger Überschwemmungen und Trinkwassermangel beobachtet.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des Visums bzw. zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein. Bei visumfreier Einreise muss der Reisepass bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monate bei der Ausreise empfohlen.
a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS (www.cits.net) organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter.
(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.
(c) Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind die folgenden Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische und geschäftliche Aufenthalte, für Stopover-Aufenthalte sowie für Besuche von Freunden und Verwandten von bis zu 15 Tagen. Diese Regelung gilt noch bis zum 31. Dezember 2025:
a) [1] Deutschland und Österreich;
b) [1] Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (Rep.), Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern;
c) [1] Schweiz.
Chinesische Inselprovinz Hainan: U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle Länder können die Inselprovinz Hainan für einen touristischen Aufenthalt von max. 30 Tagen (Kreuzfahrtreisende bis zu 15 Tage) ohne Visum besuchen, wenn die Reise von zugelassenen Reisebüros organisiert wird, welche einer Einladung von chinesischen Instanzen folgen und die die Daten des Reisenden an das Exit-Entry Administration Bureau of Hainan übermitteln müssen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz.
Deutschland:
Die folgenden Visumgebühren gelten für deutsche Staatsbürger und für Staatsbürger von Schengen-Staaten:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen):
einmalige Einreise, zweimalige Einreise, mehrmalige Einreise 6 und 12 Monate: 45 € (Konsulatsgebühr: 45 € + Servicegebühr vom Visa Center: 65,45 €)
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gelten folgende Visumgegühren:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen)
95,45 € (einmalige Einreise),
115,45 € (zweimalige Einreise);
135,45 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate);
165,45 € (mehrmalige Einreise, 12 Monate).
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Bearbeitungsgebühr der Konsularprovider: 65,45 €.
Österreich:
Die folgenden Visumgebühren gelten für österreichische Staatsbürger und für Staatsangehörige von Schengen-Staaten:
Touristen- und Geschäftsvisum: einmalige Einreise, zweimalige Einreise, mehrmalige Einreise 6 und 12 Monate: 111 € (Konsulatsgebühr: 45 € + Servicegebühr vom Visa Center: 66 €)
Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Österreich gelten folgende Visumgegühren:
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 99 €;
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 116 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 136 €;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 166 €;
Service-Gebühr des Visa Service Centers: 66 (Standard) €.
Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.
Schweiz:
Die folgenden Visumgebühren gelten für Schweizer Staatsbürger und Staatsangehörige von Schengenstaaten:
Touristen- und Geschäftsvisum: einmalige Einreise, zweimalige Einreise, mehrmalige Einreise 6 und 12 Monate: 45 CHF (Konsulatsgebühr: 45 CHF + Servicegebühr vom Visa Center: 188,50 CHF)
Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.
Kategorien: Visa für kommerzielle Besuche, nicht-kommerzielle Besuche, touristische Aufenthalte, lange Aufenthalte, hochrangige Personen, Besuche von nicht-chinesischen Staatsbürgern, Besuche von chinesischen Staatsbürgen und Visa für Flugzeug-Crews. Dazu kommen Studentenvisa, Journalistenvisa, kurzfristige Arbeitsvisa, Transitvisa, Gruppen-, sowie Visa für Familienbesuche.
Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.
Touristenvisum: 3 Monate (ein-, zwei- und mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 6 Monate (mehrmalige Einreise), 12 Monate (mehrmalige Einreise).
Transitvisa: maximal 7 Tage.
Hinweis: Touristenvisa für 3 Monate mit mehrmaliger Einreise werden nur an Kreuzfahrtpassagiere vergeben und nur dann, wenn nachweisbar ist, dass die mehrmalige Einreise im Laufe der Kreuzfahrt tatsächlich notwendig ist. Mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ist zu rechnen.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen werden, jedoch nicht der Flughafen.
Unter anderem deutsche, österreichische und schweizer Transitreisende sowie alle EU-Bürger können sich unter den oben genannten Bedingungen max. 72 Stunden an den folgenden Einreiseorten aufhalten, vorausgesetzt sie verfügen über ein gültiges Flugticket zur Ausreise aus China (VR). Die Ein- und Ausreise muss an den folgenden sowie für den jeweiligen Aufenthaltsort vorgesehenen Flughafen / Kanton erfolgen:
Ein visumfreier Transit von max. 144 Stunden ist möglich in Peking, in Shanghai, in Chongqing, in Xi'an, in Ningbo und in den Provinzen Jiangsu, Guangdong, Zhejiang und Chengdu, Sichuan, Kunming und Yunnan sowie in den Regionen Peking-Tianjin-Hebei, Yangtze-Delta-Region bei Einreise über die folgenden für den jeweiligen Aufenthaltsort vorgesehen Flughäfen / Häfen/ Bahnhöfe:
Baiyun International Airport,
Beijing Capital International Airport,
Hangzhou Xiaoshan International Airport,
Jieyang Chaoshan International Airport,
Nanjing Lukou International Airport,
Außerdem ist ein gültiger Reisepass notwendig, sowie ein gültiges Flugticket für das Drittland, das die Ausreise aus den oben genannten Orten in das Drittland innerhalb von 72/144 Stunden nachweist. Der Kurzbesucher darf die oben genannten Orte nicht verlassen bzw. über Landweg ein- und ausreisen. Die Reisenden müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren lassen. Weitere Informationen über das Transit ohne Visum erhalten Sie über das Auswärtige Amt bzw. über die chinesische Botschaft in Berlin.
Kreuzfahrtpassagiere, die in Gruppen reisen und in Shanghai von Board gehen, können sich bis zu 15 Tagen visumfrei in Shanghai bzw. in Peking und Küstenprovinzen wie Liaoning, Hebei, Tianjin, Shandong, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Guangdong, Guangxi und Hainan aufhalten, wenn die Reise von einer Reisegesellschaft organisiert und durchgeführt wird, die in der VR China registriert ist.
Deutschland
Diplomaten- und Servicevisa persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor.
Alle anderen Visaarten (z.B. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum etc.) müssen bei den Chinese Visa Application Service Center nach vorheriger Nutzung des Online-Termin-Systems und nach Ausfüllen des Online-Visumformulars persönlich beantragt werden (Visaservice-Zentrale Berlin, Invaliden Str. 116, Tel: (030) 979 92 00 00; Visaservice-Zentrale Frankfurt, Bockenheimer Landstr. 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Tel: (069) 26 91 91 30; Visaservice-Zentrale München, Lutzstr. 2, 80687 München, Tel: (089) 58 92 74 60; Visaservice-Zentrale Hamburg, Willy-Brandt-Str. 57, 5. OG, 20457 Hamburg, Tel: (040) 323 10 60 00.), Visaservice-Zentrale Düsseldorf, Pempelforter Straße 50, 40211 Düsseldorf, Tel: (0211) 540 88 50.).
Die Visumbeantragung ist nur noch persönlich und nicht mehr im Auftrag möglich, weil von jedem Antragsteller Fingerabdrücke genommen und jeweils ein Lichtbild gemacht werden.
Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.
Österreich
Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.
Schweiz
Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.
Visumfreier Transitaufenthalt
Eine Online-Registrierung für die Visumbefreiung vor der Reise bei der Shanghai General Station of Immigration Inspection beschleunigt die Abfertigung am Flughafen.
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (nur online beim zuständigen Chinese Visa Application Service Center erhältlich).
(b) 1 aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches, farbiges Passfoto (3,3 x 4,8 cm) mit weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung muss auf das ausgedruckte Antragsformular geklebt werden.
(c) Reisepass, der beim Visumantrag noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens zwei freie und gegenüberliegende Seiten enthält. Sowie Kopie der relevanten Seiten des Reisepasses. Außerdem eine Kopie der Reisepassseiten mit persönlichen Daten.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(e) Kopie aller bezahlten Hotelreservierungen mit Angaben zur An- und Abreise, Adressen und Telefonnummern der Hotels für den gesamten Aufenthalt (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto).
(f) Kopie des bezahlten Flugtickets (Hin- und Rückflug) (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto). Visum für zwei- und mehrmalige Einreise nur mit entsprechender Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (per Kreditkarte, in bar bei Antragstellung in Zürich).
(h) ggf. Original und Kopie der Aufenthaltsgenehmigung/ Meldebescheinigung/ Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Ansonsten muss der Visumantrag im Heimatland gestellt werden.
(i) detaillierter Reiseplan (genaue Auflistung aller Orte, die besucht werden).
(j) Impfnachweis gegen Corona.
Staatsangehörige der Türkei: Lebenslauf.
Zusätzliche Anforderungen der chinesichen Konsulate in Hamburg und Frankfurt:
- Inhaber von Reisepässen, die nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich ihren alten Reisepass im Orginial vorlegen, wenn sie zwischen 16 und 55 Jahre alt (Männer) sind bzw. zwischen 18 und 40 Jahre alt (Frauen) sind.
Geschäftsreisevisum:
(a) - (j) und
(k) Arbeitsgenehmigung (Employment License) (für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung wird eventuell ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt);
(l) Offizielles Einladungsschreiben im Original eines zuständigen Ministeriums, Provinzregierung, einer ermächtigten Firma (und ein Certificate of Registration) oder einer offiziellen chinesischen Organisation (bitte im Einzelfall genau erfragen). Türkische Staatsangehörige müssen beim chinesichen Konsulat in Berlin das offizielle behördliche Einladungsschreiben sowie ein Schreiben der einladenden chinesischen Firma vorlegen. Visum für 12 Monate: Kopie des abgelaufenen Visums der gleichen Kategorie, das nicht älter als 6 Monate sein darf, oder offizielle Einladung chinesischer Behörden für die gewünschte Visumkategorie.
(m) Informationen über die einladenden Personen / Institution
(n) Kopien aller vorherigen chinesischen Visa.
Für die folgenden Tätigkeiten wird jedoch ein Arbeitsvisum/eine Arbeitserlaubnis verlangt:
Gruppenvisum:
(j) zusätzlich Bestätigung (Brief oder Fax) des chinesischen Reiseveranstalters, nummerierte Passkopien aller Reiseteilnehmer sowie eine Liste der Reiseteilnehmer in dreifacher Ausfertigung.
Visum für private Besuche:
(k) Einladungsbrief mit Kopie des Reisepasses und der chinesischen Aufenthaltsgenehmigung der zu besuchenden nicht-chinesischen Person bzw. Kopie der chinesischen Identitätskarte des zu besuchenden chinesischen Staatsbürgers. (Chinesisches Konsulat in München: Mit Ausstellungsdatum sowie mit Name und Telefonnummer der Kontaktperson in China, die Einladung darf nicht älter als sechs Monate sein.)
(l) Visum, das zur mehrmaligen Einreise berechtigt: Einladungsschreiben von einem zuständigen chinesischen Ministerium.
Tibet-Reisende benötigen neben dem Visum für die VR China auch eine Sondergenehmigung des tibetischen Fremdenverkehrsamtes.
Hinweis: Es ist in jedem Fall dringend ratsam, sich zum genauen Umfang der Antragsunterlagen im Einzelfall bei der chinesischen Botschaft zu erkundigen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage in Deutschland und frühestens 90 Tage in der Schweiz vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung in allen Konsulaten bei persönlicher Beantragung mindestens 3-4 Arbeitstage und bei postalischer Beantragung mindestens 2 Wochen.
Die Beantragung eines Geschäftsvisum dauert für deutsche Antragsteller in Berlin, Frankfurt und München in der Regel 3-4 Werktage.
Expressbearbeitung innerhalb von zwei Konsulararbeitstagen ist zurzeit in Berlin nur für Geschäftsvisa möglich.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Für Besucher mit privater Unterkunft und für visumfreie Transitreisende besteht Meldepflicht bei der lokalen Polizei bzw. dem zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) binnen 24 Stunden nach Einreise. Hotels übernehmen die Meldung für ihre ausländischen Gäste automatisch.
Ausländische Besucher in Peking haben die Möglichkeit, die Anmeldung auf der Website des Pekinger Public Security Bureaus online vorzunehmen.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets
(b) Ggf. Reisepapiere für Drittländer
(c) ausreichende Geldmittel und Hotelvoucher.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 7 Tagen (Pudong Airport) bzw. 30 Tagen (alle anderen Flughäfen). Die Kosten trägt der Tierhalter.
Anmerkung: Katzen, Hunde und andere Haustiere sind in chinesischen Hotels verboten.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des Visums bzw. zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein. Bei visumfreier Einreise muss der Reisepass bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monate bei der Ausreise empfohlen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind die folgenden Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische und geschäftliche Aufenthalte, für Stopover-Aufenthalte sowie für Besuche von Freunden und Verwandten von bis zu 15 Tagen. Diese Regelung gilt noch bis zum 31. Dezember 2025:
a) [1] Deutschland und Österreich;
b) [1] Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (Rep.), Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern;
c) [1] Schweiz.
Chinesische Inselprovinz Hainan: U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle Länder können die Inselprovinz Hainan für einen touristischen Aufenthalt von max. 30 Tagen (Kreuzfahrtreisende bis zu 15 Tage) ohne Visum besuchen, wenn die Reise von zugelassenen Reisebüros organisiert wird, welche einer Einladung von chinesischen Instanzen folgen und die die Daten des Reisenden an das Exit-Entry Administration Bureau of Hainan übermitteln müssen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz.
Stand - Tue, 29 Oct 2024 12:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 29 Oct 2024 12:49:59 +0100)
Letzte Änderungen:
Reiseinfos – Geld/Kreditkarten
Einreise und Zoll – Visum (Erwerbstätigkeiten); Erfassung biometrischer Daten
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Bis voraussichtlich 31. Dezember 2025 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumsfrei für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen in die VR China einreisen. Bei privater Unterkunft ist insbesondere die Registrierungspflicht zu beachten, siehe Einreise und Zoll - Visum.
Ausreisesperren gegen in China wohnhafte Ausländer (auch deutsche Staatsangehörige), können nicht ausgeschlossen werden. Ausreisesperren können insbesondere gegen Beteiligte oder Zeugen in Zivil- und Strafverfahren verhängt werden, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
Die chinesische Regierung hat die Sicherheitsmaßnamen in der Region deutlich verschärft. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Busse, Züge) gelten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsvorschriften wie an Flughäfen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten (auch Trinkwasser, Speiseöl, Joghurt) sowie Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Die Polizeipräsenz wurde massiv erhöht.
Verschärfte Kontrollen finden insbesondere in Städten bzw. an deren Zugangspunkten und Hauptverkehrsadern statt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Personen-, Pass- und Gepäckkontrollen an Zugangspunkten zu u.a. Märkten, Parks und öffentlichen Plätzen sind die Regel. Ausländische Reisende müssen bei Polizeikontrollen ihren Pass vorzeigen, ihre Telefonnummer angeben und sich fotografieren lassen. Mit eingehenden Befragungen durch Sicherheitskräfte, auch nach Einchecken in Hotels, muss gerechnet werden. Beim Fotografieren und Filmen, auch mit dem Smartphone, ist darauf zu achten, dass keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw. -installationen abgelichtet werden. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer vorübergehenden Festnahme kommen. In Xinjiang kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Verhaftungen und Passentzug. Betroffen sind insbesondere Personen uigurischer Abstammung.
Demonstrationen sind ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden gleichwohl gelegentlich statt. Teilnehmer müssen ggf. mit ernsten rechtlichen Maßnahmen gegen sie rechnen.
Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Online-Angebote ist blockiert, darunter die von Google, Facebook, X, Whatsapp und weiteren. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
Besonders bei Reisen in mehrheitlich von ethnischen Minderheiten bewohnten und an die Autonomen Regionen Xinjiang und Tibet angrenzenden Regionen kann es zu unverdeckter Beobachtung und Kontrolle ausländischer Reisender durch die lokalen Sicherheitsorgane kommen.
Die Kriminalitätsrate ist insgesamt gering und Gewaltakte sind sehr selten.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Raub z.B. von Smartphones sowie insbesondere verschiedenste Formen von Trickbetrügereien, Scams und überhöhte Kreditkartenabrechnungen und Preise für Dienstleistungen kommen jedoch vor.
Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen. Seit Herbst 2023 wurden aus unterschiedlichen Städten Messerangriffe auf Ausländer bekannt, bei denen es auch immer Verletzte gab.
Betrugsversuche erfolgen auch über das Telefon, wobei sich Anrufer teilweise als Polizei ausgeben.
Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Weite Teile Chinas liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. In den letzten Jahren ereigneten sich im Südwesten Chinas, insbesondere in der Provinz Sichuan, mehrere starke Erdbeben.
Das Klima ist im Norden kontinental, im Süden subtropisch.
Heftige Regenfälle, wie sie in der Regenzeit von Juni bis Oktober die Regel sind, verursachen in den Berglagen regelmäßig Erdrutsche mit Todesopfern.
Der Süden und Südosten Chinas wird von Juni bis Oktober regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Ausläufer von Taifunen erreichen aber auch den Norden und Nordosten Chinas und können dort zu Überschwemmungen führen.
Siehe Aktuelles
Es stehen ein gutes Inlandsflugnetz, teilweise sehr moderne Eisenbahnverbindungen (zum Teil mit Hochgeschwindigkeitszügen) sowie in großen Städten moderne U-Bahnen zur Verfügung. In allen größeren Städten gibt es zudem preisgünstige Taxis.
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem wiederverschließbaren Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Batterien und Akkus (etwa für Fotoapparate) dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Die Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten – dies gilt sowohl für das Handgepäck wie auch aufzugebendes Gepäck.
Ansonsten gelten die üblichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messer, Scheren etc.) im Handgepäck.
Die Visitenkarte des Hotels erleichtert den Rücktransport mit dem Taxi, wenn Reisende nicht über chinesische Sprachkenntnisse verfügen.
Der Straßenverkehr birgt sowohl in den Städten als auch außerhalb ein hohes Gefahrenpotenzial. Gründe dafür sind die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie eine oftmals unsichere oder sogar rücksichtslose Fahrweise.
Es gilt die Null-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar und wird streng geahndet. Bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Ausländern wird von diesen im Allgemeinen schuldunabhängig mindestens der Reisepass für unbestimmte Zeit einbehalten, womit ein Verlassen des Landes unmöglich wird.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis bieten die deutschen Auslandsvertretungen in China.
Homosexuelle Handlungen sind in China keine Straftat mehr. Die rechtliche Stellung und der rechtliche Schutz von LGBTIQ-Personen sind jedoch nicht geklärt, und es kann zu Diskriminierung im Alltag kommen. Grundsätzlich ist die Akzeptanz in den Metropolen höher ausgeprägt als in ländlichen Regionen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz grundsätzlich diskret und zurückhaltend auftreten.
Die Einfuhr oder der Besitz schon geringer Mengen Drogen jeder Art, auch sog. Designerdrogen ebenso wie Khat, kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50 g Heroin oder 1 kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind"). Auch gegen Ausländer verhängte Todesstrafen werden in China regelmäßig vollstreckt.
Gegen Ausländer kann u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt und der Reisepass von der Polizei einbehalten werden, wenn gegen sie eine Strafanzeige vorliegt oder eine Vernehmung als Zeuge in Frage kommt. Dies gilt auch in einem laufenden Zivilprozess. In der letzten Zeit werden länger andauernde Ausreisesperren auch bei zivilen Geschäftsstreitigkeiten verhängt, eine persönliche Anwesenheit bei einem Gerichtsprozess sollte daher kritisch geprüft werden.
Sofern Handelsgesellschaften oder andere Organisationen an einem Verfahren beteiligt sind, kann auch gegen deren gesetzlichen Vertreter oder gegen eine andere Person, die aus chinesischer Sicht für die Gesellschaft verantwortlich ist, eine Ausreisesperre verhängt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen bietet weitere Informationen über die Rechtsverfolgung in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten in China.
Polizeidienststellen können bei über 200 (teilweise weit interpretierbaren) Tatbeständen nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB (ca. 600 EUR), sondern auch bis zu 15 Tage Arrest ohne richterliches Urteil anordnen. Zu den Tatbeständen gehören u.a. die Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidriges Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier), Drogenkonsum (auch der Konsum außerhalb Chinas kann verfolgt werden, wenn dieser z. B. noch anhand einer Haarprobe nachgewiesen wird), illegaler Aufenthalt usw. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt. Auch Verstöße gegen sehr weit auslegbare Gesetzgebung zu nationaler Sicherheit und Spionage werden streng verfolgt.
Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Videokameras und Smartphones sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Mobiltelefonverträge können vor Ort nur gegen Ausweis und Gesichtsscan abgeschlossen werden; von einer Auswertung vieler Nutzerdaten ist auszugehen.
Die Nutzung von sog. VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist seit Inkrafttreten Cybersicherheitsgesetzes verboten. Eine dauerhafte Sperrung der kommerziellen, auch nicht-chinesischen VPN-Anbieter zur Umgehung der Zensur ist bisher nicht erfolgt. Ein konkretes Datum, zu dem eine solche Sperre in Kraft treten soll, ist bisher nicht kommuniziert worden.
Auch wenn bislang keine Fälle bekannt geworden sind, in denen Ausländer wegen der Nutzung von VPN-Diensten strafrechtlich verfolgt wurden, besteht dennoch potentiell jederzeit das Risiko einer Strafverfolgung auch mit vorläufiger Inhaftierung.
Landeswährung ist der Renminbi Yuan (RMB). Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten möglich. Deutsche Debitkarten (Girocard) sind nur sehr eingeschränkt an Geldautomaten einsetzbar. Vielerorts werden internationale Kreditkarten nicht akzeptiert. In der Regel werden die meisten Zahlungen über gängige chinesische Apps wie Alipay oder Weixin Pay (im chinesischen Messenger WeChat integriert) geleistet.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen wie dem Außenministerium der VR China. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Bei Einreise mit Visum müssen Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise in China noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei der 15-tägigen visumsfreien Einreise müssen Reisedokumente mindestens für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts gültig sein.
Ausländer über 16 Jahre müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum (Ausnahme bei visumsfreier Einreise, siehe weiter unten) ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei dem Visa Application Service Center - durch Aufnahme biometrischer Daten (Abgabe von Fingerabdrücken) - persönlich - beantragt werden muss. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Ein Visum ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht vor Reiseantritt erforderlich, siehe Visumsfreie Einreise.
An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die nicht über ein erforderliches gültiges Visum verfügen oder die Voraussetzungen für eine visumsfreie Einreise nicht erfüllen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt, sondern ihnen wird regelmäßig die Einreise verweigert.
Nach geltendem chinesischen Einreiserecht muss der Visumsantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumsverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden. Ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) ist nur dann möglich, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.
Deutsche Staatsangehörige können für Aufenthalte bis zu 15 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen sowie für Besuchsreisen und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Diese Regelung wird vorerst bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite ein FAQ zur visafreien Einreise bereit.
Auch bei visumsfreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt auf der Insel Hainan unter bestimmten Voraussetzungen bis zu dreißig Tage visumsfrei einreisen.
Hier finden Sie weitere Informationen über die erforderliche Registrierung durch ein chinesisches Reisebüro oder die verpflichtende direkte Ein- und Ausreise über einen Drittstaat oder Hongkong.
Es gelten „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China". Diese Regelungen haben die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Arbeitsvisums erheblich ausgeweitet.
Viele kurzfristige Tätigkeiten, die früher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich.
Hierunter fallen z.B.
Beachten Sie, dass Sie einen Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitsorts beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzeigen müssen.
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visumsfrei nach Hongkong und Macau einreisen.
Dabei ist zu beachten, dass Hongkong und Macau nach dem chinesischen Ein- und Ausreisegesetz als „Ausland" gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies in Bezug auf das Visum eine Ausreise aus der VR China.
Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist.
Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center" einholen, siehe auch Botschaft der Volksrepublik China. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.
Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.
Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden grundsätzlich nur aufgrund von mit einer Apostille versehenen Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden mit einer Apostille versehen zu lassen, siehe Informationen zum internationalen Urkundenverkehr.
Eine Überziehung des Visums zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geld- in eine Haftstrafe.
An allen für Ausländer geöffneten Grenzen führen die chinesischen Grenzkontrollbehörden sukzessive Fingerabdruckscanner ein. Grundsätzlich müssen alle Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren ihre Fingerabdrücke abgeben, sofern dies möglich ist.
Alle Ausländer sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung. In Peking können Reisende sich über die Website des Pekinger Public Security Bureaus auch online registrieren. Die zugehörige App funktioniert gelegentlich nicht störungsfrei, z. B. beim Hochladen von Fotos.
Ein Verstoß gegen diese Regelung wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann zu Befragungen, Geldstrafen und einer späteren Einreiseverweigerung oder Visumsversagung führen.
Ausländer, die in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung mit sich führen.
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung sowie in der Autonomen Region Xinjiang, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise.
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren, die in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben werden.
Ausländer benötigen in jedem Fall eine Spezialgenehmigung namens Tibet Travel Permit bzw. Tibet Entry Permit vom tibetischen Fremdenverkehrsamt in Lhasa, um die Autonome Region Tibet touristisch zu bereisen.
Der Antrag dafür kann ausschließlich für eine Reisegruppe von mind. fünf Personen über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden
Es sind eine (Scan-)Kopie des Passes und des chinesischen Visums sowie Angaben zur Berufstätigkeit erforderlich. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft des tibetischen Fremdenverkehrsamts in der Regel bei fünf bis sieben Arbeitstagen. Das vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierte Reisebüro muss für die gesamte Reiseroute Transport und Reiseführer stellen.
Bergsteiger, Journalisten, Geschäftsreisende und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen, die im Einzelfall bei den zuständigen chinesischen Behörden zu erfragen sind.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist für Ausländer unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist bei einem Wert von über 5.000 USD auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Landeswährung darf bis zu 20.000 RMB ein- und ausgeführt werden.
Es dürfen 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml) zollfrei eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen.
Für die Einfuhr von Haustieren gelten besondere Bestimmungen. In der Regel ist ein Quarantäneaufenthalt von 30 Tagen für das Tier erforderlich.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten ein Gelbfieberimpfung nachweisen. China selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Dengue-Viren werden in den südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko, auch wenn das Vorkommen von HIV/AIDS in der chinesischen Bevölkerung relativ gering ist.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe Japanische Enzephalitis.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, „Vogelgrippe") ist in der Volksrepublik China endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Aviäre Influenza.
Die Pest ist eine durch den Rattenfloh übertragene bakterielle Erkrankung, die bei rechtzeitiger Diagnosestellung gut behandelt werden kann. Die Infektion kommt in Nord- und Westchina sowie der angrenzenden Mongolei natürlich in der Nagetierpopulation vor. In diesen Gebieten treten wiederholt Einzelfällen von Pest auf.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In China treten immer noch jährlich über 1.000 Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
Fallzahlen sind besonders in ländlichen und südlichen Landesteilen (Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan und Hunan) häufiger.
HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend, betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren. Vor allem Enterviren 71 können zu schweren Verläufen führen.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis. Die Gefahr der Übertragung besteht insbesondere in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang).
Auch China ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
In den Ballungszentren Chinas sind hohe bis sehr hohe Luftverschmutzungen besonders in den Wintermonaten häufig. Die Behörden haben in den letzten Jahren allerdings ganz erhebliche Maßnahmen erfolgreich eingesetzt, um die Luftbelastung zu verbessern.
In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene mag nicht europäischen Vorstellungen entsprechen.
Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Volksrepublik China.
Peking (Beijing).
China ist flächenmäßig das drittgrößte Land der Welt. Im Norden grenzt es an Kasachstan, die Kirgisische Republik, die Mongolei und die Russische Föderation, im Osten an Nordkorea, das Gelbe Meer und das Ostchinesische Meer (mit Macau an der Südostküste), im Süden an Vietnam, Laos, Myanmar, Indien, Bhutan und Nepal und im Westen an Pakistan, Indien, Afghanistan, Kirgisistan und Tadschikistan. China besteht aus 23 Provinzen (einschließlich Taiwan), 5 autonomen Gebieten, 4 Stadtbezirken (Peking, Tianjin, Shanghai, Chongqing) und 2 Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau).
Die landschaftliche Vielfalt reicht vom Hochland im Westen mit über 8000 m hohen Bergen bis zu den Tiefebenen im Osten. Etwa ein Drittel des Landes ist Gebirge. Die bekanntesten Gebirgsketten sind der Himalaja, die Altai-Berge, die Tianshan-Berge und die Kunlun-Berge. An der Grenze zu Nepal liegt der 8850 m hohe Mount Everest. Im Osten und Westen davon liegen die Qinghai-Hochebene und die Tibet-Hochebene; letztere ist über 4000 m hoch und wird das »Dach der Welt« genannt. Am Fuß der Tianshan-Berge liegt die Turfan-Tiefebene, die mit 154 m unter dem Meeresspiegel Chinas tiefsten Punkt bildet.
Der Gelbe Fluss (Huang He) und der Yangtse Kiang (Chang Jiang) sind die bekanntesten Flüsse. Nur 10% der Fläche eignen sich für die Landwirtschaft. Die Küste hat eine Gesamtlänge von 18.000 km.
Sozialistische Volksrepublik. Verfassung von 1982, letzte Änderung 2004. Einkammerparlament: Quanguo Renmin Daibiao Dahui (Nationaler Volkskongress mit 2985 Sitzen). Der Nationale Volkskongress (NVK) ist das mächtigste staatliche Organ. Die Abgeordneten werden alle 5 Jahre von den Provinzparlamenten, den autonomen Gebieten und Städten sowie der Volksbefreiungsarmee gewählt. Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ist das oberste, politische Machtzentrum. Das oberste Entscheidungsgremium ist der Ständige Ausschuss des Politbüros mit dem Generalsekretär der Partei und weiteren acht Mitgliedern.
Xi Jinping, seit März 2013.
Li Qiang, seit März 2023.
Landesweit 220 V, 50 Hz. Je nach Region sind aber Adapter für zweifache bzw. dreifache Flachstecker erforderlich, deshalb werden Mehrfachadapter empfohlen.
Die meisten 4- und 5-Sterne-Hotels verfügen auch über 110 V-Steckdosen.
China ist ein aufstrebendes Land, in dem uralte Traditionen neben modernen Wundern der Technik und Architektur existieren. Die unglaubliche Energie dieses riesigen Landes, dessen Bevölkerung sich aus den Ketten der Vergangenheit löst und in die Zukunft stürmt, ist immens und macht diese (vielleicht einzige) Weltmacht zu einem Reiseziel, das man gesehen haben muss.
China ist auch ein Land der natürlichen und kulturellen Superlative. Unter den 45 UNESCO Weltkultur- und Weltnaturerbestätten sind z.B. die Chinesische Mauer und die Verbotene Stadt in Peking, Xi'ans Terracottaarmee, die traditionellen Suzhou-Gärten und die nebelverhangenen Berge von Huangshan.
Die chinesische Küche zählt zu den besten der Welt. Außerdem ist China für seine Akrobatik, traditionellen Kampfsportarten und die chinesische Oper berühmt. Neben Peking und Shanghai hinterlässt auch die autonome Region Tibet unvergessliche Eindrücke. Die touristische Infrastruktur beeindruckt mit Megametropolen, pünktlichen Hochgeschwindigkeitszügen, gigantischen Großflughäfen und modernsten Einrichtungen wie aufregenden Freizeitparks und der größten Indoor-Skihalle der Welt in Lingang, das ca. 70 km vom Zentrum von Shanghai entfernt liegt.
Air China (CA), Chinas nationale Fluggesellschaft und Lufthansa (LH) bieten Nonstop-Flüge nach Peking ab München an sowie nach Shanghai und Shenzhen ab Frankfurt/M. Nonstop-Flüge bietet Air China (CA) auch ab Genf und Wien nach China an.
Swiss (LX) fliegt ab Zürich nonstop nach Peking und Shanghai.
Austrian Airlines (OS) verbinden Wien nonstop mit Peking.
Städte wie Dalian, Hangzhou, Xiamen, Xi An, Wenzhou und Chongqing sind ab Peking mit Anschlussflügen zu erreichen.
China Southern Airlines (CZ) bedient die Route Frankfurt/M. - Changsha - Guangzhou sowie Wien - Ürümqi - Guangzhou.
Hainan Airlines (HU) fliegt u.a. von Berlin nach Peking, von Zürich nach Peking und Shenzhen sowie von Wien nach Chengdu.
Zahlreiche weitere Fluggesellschaften wie Air France (AF), Finnair (AY), KLM (KL) und Qantas (QF) fliegen ebenfalls Peking, Shanghai und/oder verschiedene andere chinesische Städte an.
Frankfurt - Peking (Beijing): 9 Std. 10 Min.; Frankfurt - Shanghai: 10 Std. 25 Min.; Wien - Peking (Beijing): 9 Std. 25 Min.; Wien - Shanghai: 13 Std. 30 Min. (mit Zwischenlandung); Zürich - Peking (Beijing): 11 Std. 40 Min. (mit Zwischenlandung); Zürich - Shanghai: 12 Std. 30 Min. (mit Zwischenlandung).
Flughafengebühr:
ca. 6,50 € (50 RMB ¥), zahlbar in bar beim Einchecken.
Ausreisegebühr bei internationalen Flügen (auch bei Flügen nach Hongkong):
ca. 11,50 € (90 RMB ¥), ab Hongkong ca. 6,50 € (50 RMB ¥).
Die wichtigsten Straßen nach China folgen den historischen Handelsrouten durch Myanmar, Indien, die GUS, die Mongolei und Nepal. Der Gebirgspass Nathu La verbindet das indische Sikkim mit Tibet. Die Hongkong-Zhuhai-Macau-Brücke verbindet das chinesische Festland mit Hongkong und Macau.
Maut: Für einen Großteil der Autobahnen, einige Nationalstraßen und Brücken (Donghai Brücke, Hangzhou Bay Brücke, Danyang-Kunshan Brücke) ist Maut zu entrichten, die zumeist in bar zu bezahlen ist. Eine elektronische Mauterhebung ist u.a. auf einigen Autobahnen um Peking, Shanghai und in der Provinz Guangdong möglich.
Unterlagen: Fahrer müssen einen chinesischen Führerschein besitzen und für das Fahrzeug eine chinesische Zulassung und ein chinesisches Nummernschild erwerben. Allerdings ist es selbst damit nicht sicher, dass die Einreise gewährt wird. Für eine Einreise über Tibet sind spezielle Visabestimmungen zu beachten.
Eine regelmäßige Zugverbindung besteht zwischen Hongkong und Guangzhou (Kanton). Internationale Züge bieten in der Regel mehr Komfort als Inlandzüge.
Reisende mit viel Zeit können mit der Transsibirischen Eisenbahn von Moskau nach Peking (Beijing) fahren. Eine Buchung von möglichst 2 Monaten vor Abreise ist empfehlenswert.
Fahrtzeiten: Peking (Beijing) - Moskau (Russ. Föderation): 5-tägige Fahrt (7.622 km); Peking - Ulan Bator (Mongolei): eintägige Fahrt (1.356 km).
Die Transmongolische Eisenbahn bedient die Strecke Ulan-Ude (Russland) - Ulan Bator (Mongolei) - Jining (China) und die Transmandschurische Eisenbahn die Strecke Tschita (Russland) - Dalian; ehemals Port Arthur (China).
Chinas Haupthäfen sind Shanghai und Hongkong; weitere größere Häfen sind Fuzhou, Guangzhou (Kanton), Qingdao (Tsingtao), Tianjin und Xiamen.
Es bestehen zahlreiche Fährverbindungen nach Japan, u.a. von Shanghai nach Osaka und Kobe. Kreuzfahrtlinien aus der ganzen Welt haben chinesische Häfen im Programm.
U.a. laufen die Reedereien Phoenix, Cunard und Hapag Lloyd Cruises auf ihren in Hamburg startenden Kreuzfahrt-Weltreisen auch Shanghai und Hongkong an.
Holland America Line, Celebrity Cruises und Cunard bieten Kreuzfahrten ab Yokohama mit Zwischenstopps in chinesischen Häfen an.
Die Shanghai Ferry Co. betreibt einen regelmäßigen Fährdienst zwischen Shanghai und Osaka (Japan). Die Japan-China International Ferry Co. verbindet Shanghai mit Osaka und Kobe (Japan).
Die drei größten chinesischen Fluggesellschaften sind Air China (CA), China Southern Airlines (CZ) und China Eastern Airlines (MU), die zahlreiche Städte des Landes miteinander verbinden. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl kleinerer Fluggesellschaften, die Ziele im ganzen Land bedienen.
Regelmäßige Flüge von Peking und Guangzhou (Kanton) nach Hongkong werden von verschiedenen Fluggesellschaften angeboten.
Die taiwanesische Fluggesellschaft China Airlines (CI) verbindet u.a. Shanghai, Fuzhou, Wenzhou und Wuhan nonstop mit Taipeh (Taiwan). Air China (CA) bietet Flüge zwischen Peking und Lhasa (Tibet) sowie von Tianjin, Hangzhou, Chengdu und Chongqing nach Taipeh (Taiwan) an.
Cathay Dragon (KA) verbindet zweimal täglich Hongkong mit Guangzhou.
Alle Provinzhauptstädte sind per Flugzeug erreichbar.
Inlandflüge können vor Ort gegen eine geringe Gebühr beim örtlichen CITS-Büro gebucht werden oder direkt bei den Fluggesellschaften. Im April, Mai, September und Oktober wird Vorausbuchung empfohlen, da vor Ort mit hohen Zuschlägen zu rechnen ist.
Flughafengebühr:
ca. 12 - 14 € (13 - 15 US$), inkludiert im Fluckticketpreis.
Ausreisegebühr für Flüge nach Hongkong sowie international:
ca. 20 € (160 RMB ¥), ab Hongkong ca. 15 € (120 HKS$ ).
Ca. 80% der chinesischen Ortschaften sind an das Straßennetz angeschlossen; Motuo und Tibet sind es nicht. Die Entfernungen sind nicht mit europäischen Maßstäben vergleichbar; von Peking nach Shanghai fährt man z.B. 1.461 km.
Eine Express-Autobahn verbindet Peking mit Tianjing. Eine vierspurige, mautpflichtige Autobahn führt von Hangzhou nach Ningbo. Außerdem sind die Strecken Peking-Taiyuan, Guangzhou-Shantou, Nanjing-Shanghai, Shanghai-Hangzhou, Shenyang-Dalian, Wuhan-Yichang, Xian-Tongchuan sowie Haikou-Sanya auf der Insel Hainan als Autobahnen ausgebaut.
Maut: Für einen Großteil der Autobahnen, einige Nationalstraßen und Brücken (Donghai Brücke, Hangzhou Bay Brücke, Danyang-Kunshan Brücke) ist Maut zu entrichten, die zumeist in bar zu bezahlen ist. Eine elektronische Mauterhebung ist u.a. auf einigen Autobahnen um Peking, Shanghai und in der Provinz Guangdong möglich.
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Die Straßenqualität ist sehr unterschiedlich. Autobahnen und viel befahrene Straßen sind sehr gut ausgebaut, und das Autobahnnetz wird ständig erweitert.
Die Straßen in China sind unterteilt in:
- Autobahnen und Nationalstraßen; beide mit einem G und einer Zahl gekennzeichnet;
- Provinzstraßen; mit einem S und einer Zahl gekennzeichnet;
- Kreisstraßen; mit einem X und einer Zahl gekennzeichnet und
- sogenannte Xiangdao, Straßen in Städten und Gemeinden.
Mietwagen sind nur mit Chauffeur erhältlich.
Taxis sind in den Städten überall zu finden. Es empfiehlt sich, die Zieladresse in schriftlicher Form dabei zu haben, um sie dem Fahrer zeigen zu können (Visitenkarte des Hotels etc.).
Fahrräder, Motorräder und Roller können in den Städten bei Verleihfirmen angemietet werden; Fahrräder oft sogar im Hotel.
Busfahren ist in China sehr beliebt. Vor allem die größeren Städte und viele Orte, die mit Zügen nicht erreichbar sind, werden von Bussen angefahren. Die Busse zu günstigen Tarifen sind oft überfüllt. Es gibt aber auch Verbindungen mit Luxusbussen.
Der wichtigste Busbahnhof für Langstrecken in Peking heißt Liuliqiao. In Shanghai befindet sich der Fernbus-Bahnhof am nördlichen Ende des Hauptbahnhofs in der Zhongxing Road.
Verkehrsbestimmungen:
- Rechtsverkehr;
- Promillegrenze: 0,0 ‰;
- Telefonieren mit Mobiltelefonen ist während der Fahrt nicht erlaubt.
Höchstgeschwindigkeiten:
- innerorts: 30 km/h;
- außerorts: 60-80 km/h (Pkw), 50-60 km/h (Motorrad);
- Autobahn/Schnellstraße: 110-120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in China ist die China Automobile Association (CAA) in Peking, Tel. +86 (10) 57 33 16 88.
Der nationale und der internationale Führerschein sind in China NICHT gültig. Fahrer müssen einen chinesischen Führerschein erwerben, wobei für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten eine vorläufige Fahrerlaubnis erteilt werden kann; bei längeren Aufenthalten ist der reguläre chinesische Führerschein erforderlich.
Busse sind sehr preisgünstig, jedoch oft überfüllt. U-Bahnnetze gibt es in Peking, Shanghai und Tianjin.
Eine Magnetschwebebahn verbindet den Flughafen Shanghai Pudong (PVG) mit der Metro-Linie 2 am Longyang-Bahnhof (Fahrtzeit: 8 Min.) am Stadtrand von Shanghai.
In zahlreichen anderen Städten gibt es Straßenbahnen oder Oberleitungsbusse.
Taxis sind in den Großstädten überall verfügbar. Über den Kilometerpreis gibt ein Aufkleber außen an der Autotür Auskunft. Man sollte darauf achten, dass der Taxameter eingeschaltet ist; über den Preis sollte man sich vor Fahrtantritt erkundigen. Die Taxifahrer verstehen jedoch in den seltensten Fällen eine Fremdsprache. Es ist daher empfehlenswert sich im Hotel eine chinesisch geschriebene Adresse des Fahrzieles geben zu lassen und für die Rückfahrt eine Visitenkarte des Hotels dabei zu haben. Taxis können auch ganztags gemietet werden.
Motorrad-Taxis, Motorrad-Dreiräder und Fahrrad-Rikschas stehen an Bahnhöfen und Busbahnhöfen zur Verfügung. Fahrräder können u.a. in größeren Hotels und bestimmten Geschäften gemietet werden.
Züge sind Hauptverkehrsmittel im Fracht- und Personenverkehr in China und meist sicher und pünktlich. Die Hauptstrecken führen von Peking nach Guangzhou, Shanghai, Harbin, Chengdu, Tianjin und Urumqi sowie von Guangzhou nach Hongkong.
Die Hochgeschwindigkeitsstrecken in China umfassen ca. 30.000 km.
Die 1.318 km lange Hochgeschwindigkeitsstrecke der China Railway zwischen Peking und Shanghai verbindet die beiden Metropolen in nur 4 Std. 48 Min. mit Zwischenstopps u.a. in Nanjing, Tianjin und Jinan. Der Nachtzug zwischen Peking und Shanghai benötigt 9 Std. 15 Min.
Es bestehen außerdem Hochgeschwindigkeitsverbindungen zwischen Peking und Tianjin (Fahrtzeit: 30 Min.) sowie zwischen Guiyang und Chengdu (Fahrtzeit: 3 Std. 30 Min bis 5 Std.).
Peking und Hongkong sind durch eine Hochgeschwindigkeitsstrecke via Wuhan und Guangzhou verbunden (Fahrtzeit: 9 Std.).
Die Qinghai-Tibet-Eisenbahn verbindet Lhasa mit der Provinz Qinghai. Vom Endpunkt Golmud aus besteht eine Anbindung an Peking. Die Fahrtzeit nach Peking beträgt 43 Stunden. Mit über 5.000 Metern über dem Meeresspiegel ist es die höchste Eisenbahnstrecke der Welt.
Bahn-Tickets sind online bei China Railway erhältlich sowie direkt am Bahnhof, über Reisebüros und Hotels. Es empfiehlt sich die Tickets mindestens 10 Tage im Voraus zu kaufen.
Fährverkehr wird auf den größeren Flüssen angeboten. Victoria Cruises hat ganzjährig Fahrten auf dem Jangtse Kiang zwischen Chongqing und Shanghai über Wuhan und Nanjing im Angebot.
CKS unterhält einen regelmäßigen Fährbetrieb zwischen Hong Kong und dem chinesischen Festland.
Die medizinische Versorgung ist preiswert, entspricht insbesondere außerhalb der großen Städte jedoch nicht westlichem Standard. Heilmethoden der traditionellen chinesischen Medizin (z. B. Akupunktur) sind weit verbreitet. Zahlreiche westliche Medikamente sind allerdings nicht erhältlich und die Verständigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse sehr problematisch sein. Eine Reiseapotheke sollte vor allem Mittel gegen Darm- und Erkältungskrankheiten und Einwegspritzen enthalten.
Arzt- und Krankenhausrechnungen müssen in der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit zuverlässiger Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt von mehr als 9 Stunden in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet ein- oder durchreisen wollen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Impfschutz gegen Poliomyelitis wird empfohlen und gegen Typhus ist sinnvoll.
[4] China wurde 2021 von der WHO für malariafrei erklärt.
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen sollte man auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen (entlang des Yangtze) vor, besonders in den zentralen und östlichen Landesteilen Anhui, Honan, Hubei, Jiangsu und Jiangxi. Das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor allem im Süden des Landes vor. Während des Monsuns (Juni bis Oktober) ist das Übertragungsrisiko besonders hoch. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und hautbedeckende Kleidung.
Hepatitis A, B und E (im Norden des Landes) kommen vor. Impfschutz ist gegen Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B sinnvoll.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von April bis Oktober vor allem in den zentralen und östlichen Provinzen (Ausnahmen: Xizang in Tibet, Xinjiang und Quinghai).
Pest-Fälle kommen in Nord- und Westchina vor. Das Infektionsrisiko ist gering. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufiges Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Tollwut kommt landesweit vor, die südlichen Provinzen sind besonders betroffen. Überträger sind u.a. Hunde (Hauptüberträger), Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Eine Impfung wird empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
In ländlichen Gebieten kommt es immer wieder zu Ausbrüchen der Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD). Symptome sind Bläschen an Händen, Füßen und im Mundbereich, veeinzelt mit Fieber. Meist sind Kinder betroffen und hochansteckend, der Krankheitsverlauf ist jedoch in der Regel harmlos. Eine sorgfältige Händehygiene und die Vermeidung von Kontakten zu kranken Personen kann das Infektionsrisiko stark einschränken.
Bei Reisen in Lagen über 2500 Meter kann es durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe zur Höhenkrankheit kommen. Klingen Symptome wie schlechter Schlaf, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Atemnot durch eine Pause nicht ab, sollte auf eine Höhe von unter 2000 Meter abgestiegen werden.
Durch die teilweise hohe Luftverschmutzung in den Ballungszentren des Landes können sich chronische Atemwegserkrankungen weiter verschlechtern. Über die aktuellen Luftwerte kann man sich beim chinesischen Umweltministerium informieren.
Die Vogelgrippe ist in der VR China endemisch. Reisende sollten Märkte mit lebendem Geflügel meiden.
Ausländer, die länger als 1 Jahr in China bleiben, müssen u.U. bei der Einreise eine Gesundheitserklärung abgeben und einen negativen HIV-Test nachweisen.
Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") mit Befunden von Röntgenaufnahme des Thorax, EKG und Labor (inklusive Syphillis-Test) sowie ein HIV-Test in chinesischer und englischer Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft).
1 Renminbi Yuan = 10 Jiao = 100 Fen. Währungskürzel: RMB¥, CNY (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 ¥ sowie 5, 2 und 1 Jiao sowie 5, 2 und 1 Fen. Münzen sind in Nennbeträgen von 1 ¥ sowie in 5 und 1 Jiao sowie 5, 2 und 1 Fen im Umlauf. Fen-Scheine und -Münzen sind inzwischen sehr selten geworden.
Internationale Kreditkarten wie Mastercard, Visa, Diners Club, Discover und JCB werden von Taxis und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Hotels meist nicht akzeptiert. Die Kreditkarten Mastercard, Visa, Diners Club, Discover und JCB müssen mit mobilen Zahlungsplattformen verknüpft werden:
- Alipay akzeptiert Visa, Mastercard, Diners Club und Discover.
- WeCHat Pay akzeptiert Visa, Mastercard, Discover und JCB.
Sobald die Registrierung bei den Zahlungsplattformen erfolgt ist, können die Kreditkarteninhaber mittels Scannen von QR-Codes bargeldlos bezahlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Hinweis: Dienstleistungsunternehmen sind in China weiterhin dazu verpflichtet, auf Kundenwunsch hin Bargeld in chinesischer Währung anzunehmen.
An Geldautomaten kann man mit internationalen Kreditkarten Geld abheben.
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr, 13.00/14.00-16.00/17.00 Uhr. Teilweise auch Sa 08.00-11.30 Uhr.
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt und ab einem Gegenwert von 5.000 US$ deklarationspflichtig. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nur bis 20.000 RMB ¥ gestattet. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, erlaubt.
Hinweis: Passagiere, die Geldmittel mit einem Gegenwert von mehr als 5.000 US$ einführen und beabsichtigen, dieses Geld wieder auszuführen, müssen bei der Einreise zwei Zollanmeldungsformulare ausfüllen, von denen sie eins behalten dürfen und bei der Ausreise vorlegen müssen.
Ausländische Währungen und Reisechecks können in internationalen Banken und Hotels gewechselt werden. In den Hotels und den so genannten Friendship Stores kann man die für Besucher importierten Luxusartikel (wie Spirituosen) in Devisen bezahlen. Wechselschalter der Banken befinden sich bereits am Flughafen, hier können alle gängigen Währungen getauscht werden.
Amtssprache ist Mandarin. Neben zahlreichen regionalen Dialekten sprechen größere Gruppen Kantonesisch, Fukienesisch, Xiamenhua und Hakka. Die autonomen Regionen haben ihre eigenen Sprachen, wie z. B. Tibetisch und Mongolisch. Übersetzer- und Dolmetscherdienste sind gut. Englisch wird teilweise in Geschäftskreisen sowie in Geschäften, Hotels und von Reiseleitern gesprochen.
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Daten treten folgende Feiertage regional auf: 8. März Internationaler Frauentag. 4. Mai Tag der Jugend. 23. Mai Tag der Befreiung Tibets. 1. Juni Internationaler Tag der Kinder. 1. Aug. Tag der Streitkräfte.
Reisende können folgende Artikel zollfrei nach China einführen:
weniger als 400 Zigaretten; weniger als 100 Zigarren und weniger als 500 g Tabak.
weniger als 1500 ml alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 12 %;
Geschenke unter einem Wert von 2000 RMB.
Bei der Einreise müssen alle Wertgegenstände (Kameras, Uhren, Schmuck, Antiquitäten usw.) deklariert werden. Die Kopie dieser Deklaration muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Drogenbesitz wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet, auf Drogenhandel steht die Todesstrafe. Zollbeamte können CDs, Zeitschriften und Bücher beschlagnahmen und auf politisches, religiöses oder pornographisches Material hin untersuchen.
Waffen, Munition, Sprengstoffe, tödliches Gift, Drogen und Betäubungsmittel (schon kleine Mengen können zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen), Falschgeld und andere gefälschte Wertpapiere, belichtetes, nicht entwickeltes Filmmaterial, Pornographie (manche Fotos in westlichen Zeitschriften können als pornographisch eingestuft werden), Rundfunk-Sendegeräte, politisches oder religiöses gedrucktes Material, Obst und Nachtschattengewächse, lebende Tiere (außer Haustiere) sowie tierische und pflanzliche Produkte (Eier, Fleisch und Fleischprodukte), Erde, genetisch modifizierte Organismen, Ungeziefer und andere schädliche Organismen, krankheitserregende Mikroorganismen, Produkte aus Tieren und Pflanzen, die der Quarantäne unterliegen und aus Ländern und Regionen stammen, in denen aktuell Pandemien von Tier- und Pflanzenkrankheiten bestehen.
Anmerkung: Waffen und Munition für die Jagd können mit einer Genehmigung, die vor der Abreise über das Reisebüro eingeholt wurde, eingeführt werden.
Ein Ausfuhrverbot besteht für wertvolle kulturelle und andere Relikte, für alle Arten von Medien, die Träger von Staatsgeheimnissen sind sowie für bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Samen und anderes reproduktives Material von diesen.
Antiquitäten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie ein Exportsiegel vom Amt für kulturelle Artefakte tragen. Beim Kauf von Schmuck, Jadeartikeln, Kunstgegenständen, Gemälden, Kalligraphien und Antiquitäten muss die Quittung aufbewahrt werden, um bei der Ausreise ein Exportzertifikat zu erhalten. Ohne dieses Zertifikat dürfen die genannten Artikel nicht ausgeführt werden.
Anmerkung: Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen dürfen kein Elfenbein und keine Elfenbeinprodukte, Schildkrötenpanzer und daraus hergestelltes Schildpatt sowie bestimmte traditionelle Arzneimittel (z.B. aus der Galle von Bären) nach Europa eingeführt werden.
Weitere Informationen sind von der chinesischen Zollbehörde erhältlich.
Die Landesvorwahl ist die 0086. Ortsvorwahlen: Peking 10, HongKong 852, Macau 853, Shanghai 21.
Die Zahl der öffentlichen Telefone nimmt in China stetig ab, weil die meisten Menschen mobil telefonieren. Am ehesten findet man öffentliche Telefone bei Kiosken und in Postämtern. In den großen Hotels, in den meisten kleinen Bedarfsartikelgeschäften und an zahlreichen weiteren Verkaufsstellen sind Prepaid-Telefonkarten erhältlich. Eine weitere Möglichkeit zum günstigen Telefonieren bietet Skype, vorausgesetzt dieser Dienst ist in China nicht gerade blockiert.
GSM 900, 3G (2100), 4G (LTE) mit Empfangs-/Sendebereich im gesamten Land. Netzanbieter sind u.a. China Unicom. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Unter Umständen ist es jedoch günstiger, eine chinesische SIM-Karte zu erwerben. Innerhalb von China wird ausschließlich der staatlich überwachte Chat-Dienst WeChat genutzt.
In Großstädten hat man kostenloses Wi-Fi in einigen Cafés, Restaurants, Hotels, Einkaufszentren und auf anderen öffentlichen Plätzen wie auf Flughäfen. Jedoch wird für den Zugang zu den öffentlichen und kostenlosen Netzen oft eine chinesische Mobilfunknummer verlangt. Einige Hotels stellen für ihre Gäste Internet-Terminals zur Verfügung.
Internetcafés sind in größeren Städten weit verbreitet.
Hinweis: China verfügt mit der "Great Firewall" über ein unabhängiges, eigenes Internet, das staatlich kontrolliert wird. Es muss bedacht werden, dass einige Websites und Online-Dienste zensiert wurden und deshalb nicht zugänglich sind wie z.B. Wikipedia, alle Google-Anwendungen, Facebook, Twitter, Whatsapp, BBC, The Guardian und Youtube.
Post nach Europa benötigt ca. 6 bis 14 Tage. Alle Postsendungen sollten mit der Aufschrift The People's Republic of China (»Volksrepublik China«) versehen sein. Große Postämter haben von 08.00-19.00 Uhr geöffnet. Briefmarken sind in Hotels erhältlich, dort können Postkarten und Briefe auch aufgegeben werden.
Die Preise sind von der Regierung vorgeschrieben. In Geschäften und Kaufhäusern kann man nicht handeln, auf Märkten hingegen ist es durchaus üblich. Für Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich; diese ist durch ein amtliches rotes Wachssiegel gekennzeichnet. In den Geschäften gibt es preiswerte Souvenirs. Manche Artikel sind schwer erhältlich. Die besten Mitbringsel findet man in den regionalen Fabriken, Geschäften und Hotels, die sich auf Kunsthandwerk spezialisiert haben. Empfehlenswert sind Jadeschmuck, Stickereien, Kleidung aus Seide oder Kaschmirwolle, Schriftrollen, Kalligraphien, Gemälden und Schnitzereien aus Bambus, Stein und Holz. In Großstädten wie Beijing und Shanghai gibt es auch große Kaufhäuser mit breit gefächertem Angebot.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-So 09.00-19.00 Uhr.
Die chinesische Küche ist weltweit für ihre Vielfalt bekannt. Die Mahlzeiten werden oft mit gedünstetem Reis serviert. Zu den Spezialitäten gehört Dim Sum (zumeist gedünstete Häppchen in kleinen Bambuskörbchen, die auf Teewagen durch das Restaurant geschoben werden, von denen sich der Gast bedient). Die im Westen bekannte kantonesische Küche ist nur eine regionale Geschmacksrichtung. Insgesamt gibt es acht verschiedene Schulen der chinesischen Küche, die nach ihren Herkunftsorten benannt sind: Anhui, Fujian, Guangdong, Hunan, Jiangsu, Shandong, Szechuan und Zhejian. Um einen groben Überblick über die chinesischen Küche zu geben, unterteilt man sie am besten in vier Regionen:
Nordchinesische Küche: Die Küche Beijings, auch Mandarin oder Shandong genannt, ist sehr abwechslungsreich. Der Schwerpunkt liegt auf Teigwaren und würzigen Soßen; als Garmethode wird Fritieren bevorzugt. Am bekanntesten sind Peking-Ente, wobei die knusprige Entenhaut in hauchdünnen Reismehlpfannkuchen mit Gurke, Frühlingszwiebeln und Hoi Sin-Pflaumensoße serviert wird, und chinesisches Fondue. Dabei wird rohes Fleisch oder Gemüse in kochend heißer Hühnerbrühe in einem gusseisernen Topf gegart und mit diversen würzigen Soßen serviert. Eine weitere Spezialität sind Shuijiao, mit Schweinefleisch, Schnittlauch und Frühlingszwiebeln gefüllte Teigtaschen.
Südchinesische Küche: Die kantonesische Küche basiert auf Ankochen, Dünsten und kurzem Anbraten, um den natürlichen Geschmack zu erhalten. Neben Hühner-, Schweine- und Rindfleisch werden Schlangen, Hunde, Katzen und Schildkröten verarbeitet. Es gibt Cha Siu Bao (mit Schweinefleischstückchen gefüllte Teigklöße), Har Gau (gedünstete Garnelenklößchen) und Shiu Mai (gedünstetes Schweinehack mit Garnelen). Die Hakka-Küche ist meist einfach, ausgezeichnet schmeckt in Salz gebratenes Huhn.
Ostchinesische Küche: Die Küche von Shanghai und Zhejiang ist reichhaltig, süß und wird oft mit sauer eingelegten Früchten und Gemüsen zubereitet. Spezialitäten sind scharfe, saure Suppen, Meeresfrüchte, Nudeln und Gemüse. Gerichte aus Shanghai bestehen hauptsächlich aus geschnetzelten Zutaten, die in Sojasoße geschmort oder in Sesamöl mit viel Knoblauch und Pfeffer gebraten werden.
Westchinesische Küche: Gerichte aus Sezchuan sind mit Chilis scharf gewürzt; eine Spezialität ist gegrilltes Fleisch und Huhn in würziger Sojasoße mit Erdnüssen.
Getränke: Chinesischer Tee, zumeist grüner Tee, oftmals mit Ingwer, Jasmin- oder Rosenblüten aromatisiert, ist weltberühmt. Beliebte chinesische Weine und Spirituosen sind Zhian Jing (heiß servierter Reiswein), Liang Hua Pei (starker Pflaumenbranntwein), Kaolian (Whisky) und Mao Tai (Reisschnaps). Die beliebtesten Biersorten sind San Miguel und Tsingtao.
Die wichtigsten Religionsrichtungen sind der Buddhismus, der Taoismus, der Konfuzianismus und der Islam. Christliche, hinduistische und lamaistische Minderheiten. (Offiziell ist China atheistisch.)
Kulturelle Unterschiede können u. U. zu Missverständnissen zwischen Bevölkerung und Besuchern führen. In Hotels, Speisewagen und Restaurants sind Verbesserungsvorschläge oft erwünscht; sie werden dann sorgfältig geprüft.
Chinesen sind im Allgemeinen reserviert. Es gilt: Höflichkeit vor Vertraulichkeit. Man sollte sich mit kritischen Bemerkungen über die politische Führung Chinas zurückhalten und keine Sympathie für Taiwan zeigen.
Der volle Name des Landes ist »Volksrepublik China«, und er sollte auch im Schriftwechsel benutzt werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Manchmal wird ein ausländischer Gast mit Applaus begrüßt. Darauf applaudiert man zurück.
In China wird der Familienname zuerst genannt, Wong Man Ying wird beispielsweise als Mister Wong angesprochen. Bei einer Einladung sollte man immer ein wenig vor der vereinbarten Zeit eintreffen und ein kleines Geschenk wie Obst, Pralinen oder ein Andenken aus der eigenen Heimat mitbringen. Briefmarken sind ebenso ein beliebtes Geschenk. Beim Besuch von Freunden freuen sich die Kinder über kleine Geldgaben. Es ist üblich, Gegeneinladungen auszusprechen.
Während einer Mahlzeit prostet man sich bei jedem neuen Gang zu. Es können bis zu 12 Gänge serviert werden und obwohl es nicht als Beleidigung aufgefasst wird, wenn man nur wenig isst, gilt es als höflich, jeden Gang zu probieren. Wenn man zu einem chinesischen Fest eingeladen ist, sollte man sich vorher nach dem traditionell vorgeschriebenen Gastgeschenk erkundigen.
Zurückhaltende Alltagskleidung ist angemessen, freizügige Kleidung sollte vermieden werden. Bei einigen gesellschaftlichen Anlässen und in manchen Restaurants wird gepflegte Kleidung erwartet.
Rauchen ist in der Regel gestattet. Nichtraucherzonen sind gekennzeichnet. Allerdings ist das Rauchen in Peking in allen öffentlichen Gebäuden wie Hotels, Restaurants, Kinos und Theatern und auf öffentlichen Plätzen verboten. Dieses Rauchverbot soll in Zukunft auf das ganze Land ausgeweitet werden.
Fotografieren: Auf Flughäfen ist das Fotografieren verboten. Auch in einigen Tempeln besteht Fotografierverbot. Bevor militärische und industrielle Einrichtungen oder Regierungsgebäude fotografiert werden, sollte man eine Genehmigung einholen.
Trinkgeld wird außerhalb der großen, internationalen Hotels als Beleidigung aufgefasst. In den Touristenzentren nimmt das Servicepersonal aber gerne 10 Prozent, das Zimmermädchen 2-3 ¥ und dem Reiseleiter gibt man ca. 1 US-$.
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