Länderinfos

Zurück zu Südamerika

Brasilien

Klima

Beste Reisezeit

Trockenes Buschland im Landesinneren, Regenwald am Amazonas und Strände an der Ostküste sorgen für ein regional stark unterschiedliches Klima. Im Süden sind Temperaturen gemäßigter bzw. subtropisch im Norden sind sie tropisch. Regenzeit im Norden von Januar - April, im Nordosten von April - Juli und in der Gegend Rio/São Paulo von November - März. Trotz Regenzeit ist die beste Reisezeit im brasilianischen Frühling und Winter von April bis Oktober.

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und am Ausreisetag gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.

 

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.

Anmerkung zum Reisepass

Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen verteilt.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische, Besuchs- und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Sechs-Monatszeitraums (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder (Ausnahme: Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zwölf-Monatszeitraums: Irland (Rep.), Kroatien, Polen, Portugal, Slowenien, Tschechische Republik);

(b) Schweiz und

(c) Türkei (Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zwölf-Monatszeitraums).

Anmerkung:
Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen. Techniker und Monteure benötigen in jedem Fall ein Visum.

Kosten

Gebühren der Brasilianischen Botschaft in Berlin für visumpflichtige Nationalitäten: 

Business-, Touristen- und Transitvisum: 80 € (alle Nationalitäten bis auf Amerikaner),  160 € (Amerikaner);

 

Visaarten und Kosten

u.a. Besuchs- und Touristenvisum, zeitlich begrenztes Visum, Transitvisum.

Gültigkeit

Touristen-, Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei (Policia Federal) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Alle Visa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, nicht über Nacht bleiben und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Auch wenn unter den genannten Bedingungen ein Transit möglich ist, wird visumpflichtigen Staatsangehörigen empfohlen, vor der Reise ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Achtung: Transitvisafreiheit besteht nicht beim Transit
(a) zwischen dem São Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport,
(b) zwischen dem Rio de Janeiro Galeão Airport und dem Santos Dumont Airport,
(c) am Confis Airport in Belo Horizonte.

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen). In Frankfurt ist derzeit nur eine persönliche Antragstellung möglich.

Antragsteller für Geschäfts- oder Arbeitsvisa müssen bei Antragstellung und bei der Visumabholung persönlich in der konsularischen Vertretung erscheinen.

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über mindestens 2 freie Seiten verfügt.
(b) Upload des Online-Antrags.
(c) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (Gehaltsabrechnung und Arbeitsbescheinigung, bestätigter Kreditrahmen o. Ä.).
(d) 1 biometrisches Passfoto.

(e) Deutsche Antragsteller: Kopie der Geburtsurkunde, Antragsteller aller anderen Nationalitäten: Beglaubigte Geburtsurkunde.
(f) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder Bescheinigung des Reisebüros über Reisedaten und erfolgte Bezahlung der Reise/des Flugtickets.
(g) Gebühr (Beleg über Überweisung; Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft mindestens drei Tage vor Einreichung des Visumantrags; bei persönlicher Antragstellung per ec-Karte direkt im Konsulat).
(h) Ggf. internationales über Gelbfieber-Impfzeugnis oder ärztliches Attest (s. Gesundheit).
(i) Gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(j) Österreich: Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder Schule.

(k) ggf. polizeiliches Führungszeugnis

(l) Frankierter Rückumschlag. 

Minderjährige:
(m) Beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde in englischer, deutscher, französischer, portugiesischer oder spanischer Sprache bzw. beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(m) Firmenschreiben an das brasilianische Konsulat mit Angaben zu Name und Funktion des Angestellten, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Besuchsgrund und –dauer, Angabe der auszuübenden Tätigkeit und der Adresse der Firma in Brasilien und Bestätigung der vollen finanziellen Verantwortlichkeit (Bei Beantragung in Frankfurt: Firmenschreiben auf Deutsch und auf Englisch; Versicherung, dass keine technische Tätigkeit ausgeführt werden soll.).
(m) Ein notariell beglaubigtes Einladungsschreiben im Original des Unternehmens in Brasilien auf Portugiesisch.
(n) Referenzschreiben der Bank, wenn der Geschäftsreisende selbstständig ist.
(o) Bei Beantragung in München: vom Bundeszentralregister beglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 3 Monate).
(p) Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage).

Arbeits-/Technikvisum: Unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer ist eine Kopie der internationalen Geburtsurkunde erforderlich. Bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen genügt eine Kopie des Einladungsschreibens. Es sollte von einem Notar beglaubigt worden sein. 

Temporärer Wohnsitz

Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. Persönliche Antragstellung: In der Regel ca. 3 - 7 Tage, maximal 90 Tage. Postalisch: ca. 10 Tage. In Frankfurt: 2 Wochen. In Berlin: 2 Werktage für Arbeitsvisa, 15 Werktage für alle anderen Visaarten.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Alle Reisenden müssen eine Ein- und Ausreisekarte ausfüllen, die in der Regel während der Anreise an Bord der Flugzeuge, Schiffe bzw. Busse erhältlich ist. 

 

Personen, die mit einem zeitlich begrenzten oder einem Dauervisum einreisen, müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft persönlich bei der Bundespolizei am Wohnort melden und eine Carteira de Identidade beantragen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel.

(c) Ein internationales Impfzertifikat gegen Gelbfieber wird von Reisenden in die brasilianischen Bundesstaaten Bahía, Espírito Santo, Rio de Janeiro und São Paulo verlangt.

Aufenthaltsverlängerung

Die Aufenthaltsberechtigung kann vor ihrem Ablauf bei der brasilianischen Bundespolizei um weitere 90 Tage verlängert werden. Dies gilt jedoch nicht für Arbeit-/Technikvisa.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türkei: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alle Minderjährigen mit brasilianischer Staatsangehörigkeit (auch Doppelstaatler), die allein oder nur mit einem Elternteil einreisen oder in Begleitung Dritter reisen, müssen eine schriftliche Reisegenehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Die Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Auch nicht-brasilianischen, alleinreisenden Minderjährigen, wird empfohlen, eine Einverständniserklärung und die Ausweisdaten der Sorgeberechtigten mit sich zu führen. 

 

Einreise mit Haustieren

Vögel dürfen nicht nach Brasilien verbracht werden.
Für Hunde und Katzen wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 7 Tage alt ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den 40 Tagen vor Abreise frei von ansteckenden Krankheiten war. Das Gesundheitszeugnis muss von einem brasilianischen Konsulat beglaubtigt worden sein.

Für Tiere, die älter als 3 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist.

Weitere Informationen (z.B. ob ein Microchip erforderlich ist) sind von der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen.

Ausreisegenehmigung

Die ausgefüllte und abgestempelte Einreisekarte muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und am Ausreisetag gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.

 

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische, Besuchs- und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Sechs-Monatszeitraums (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder (Ausnahme: Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zwölf-Monatszeitraums: Irland (Rep.), Kroatien, Polen, Portugal, Slowenien, Tschechische Republik);

(b) Schweiz und

(c) Türkei (Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zwölf-Monatszeitraums).

Anmerkung:
Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen. Techniker und Monteure benötigen in jedem Fall ein Visum.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Mon, 10 Feb 2025 10:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 10 Feb 2025 10:47:52 +0100)

Letzte Änderungen: 

Gesundheit - Denguefieber; Oropouchefieber

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.​​​​​​​
 

Sicherheit

Von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela wird abgeraten.

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Aufgrund der andauernden Krise in Venezuela und damit verbundener Bandenkriminalität, Schmuggel und Flüchtlingen sowie begrenzter Präsenz von Sicherheitskräften wird von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet abgeraten. Es kann zu kurzfristigen Grenzschließungen kommen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie Reisen und Aufenthalte im unmittelbaren Grenzgebiet zu Venezuela.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder eines anderen Gewaltverbrechens zu werden, sind in Brasilien hoch, besonders in den Großstädten wie Belém, Fortaleza, Maceio, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Salvador, São Luiz und São Paulo. Dort wiederum sind Armensiedlungen (Favelas) besonders stark betroffen. Die Favelas von Rio de Janeiro waren zuletzt immer wieder von Gewaltakten, z.T. mit Todesfolge betroffen. Favelas werden teilweise von Kriminellen und Drogenbanden kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.

Eine Häufung krimineller Zwischenfälle ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zu den Flughäfen zu verzeichnen. In größeren Flughäfen können Taxis bereits im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden, was mit höherer Sicherheit verbunden ist.

Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Verbreitet ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln.

Über Dating-Apps arrangierte Treffen werden zunehmend auch für Überfälle bzw. Straftaten missbraucht.

Vereinzelt wird auch von Überfällen bei geführten Bootsfahrten im Amazonasgebiet berichtet.

Täter sind häufig bewaffnet und stehen oft unter Drogeneinfluss, sodass vor dem Gebrauch von Waffen, auch aus nichtigem Grund, nicht zurückgeschreckt wird.

Zur Hauptverkehrszeit kommt es in überfüllten Bussen und Zügen häufiger zu Taschendiebstählen.

Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht.

  • Seien Sie in allen Landes- und Stadtteilen stets besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Verstauen Sie mobile Geräte unauffällig, z.B. in einer verschließbaren Reisetasche, oder legen Sie diese in einen Safe.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Verzichten Sie auf auffällige Kleidung, Uhren und (Mode-)Schmuck und tragen Sie in der Öffentlichkeit Uhren und Smartphones nicht sichtbar.
  • Führen Sie stets einen geringeren Geldbetrag zur widerstandslosen Herausgabe mit.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Lassen Sie vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt.
  • Nehmen Sie keine Prostituierten oder flüchtige Bekannte in das eigene Hotelzimmer mit.
  • Sehen Sie zur Verringerung des Risikos, Opfer eines – nicht selten auch vorgetäuschten - Verkehrsunfalls oder Fahrzeugraubs zu werden von Überlandfahrten in der Nacht ab.
  • Bestehen Sie nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht.
  • Halten Sie im Stadtverkehr die Fenster des Fahrzeugs geschlossen, die Türen verriegelt und verstauen Sie Wertgegenstände außer Sichtweite.
  • Seien Sie besonders vorsichtig an Ampeln und im stockenden Verkehr.
  • Benutzen Sie auf drei- oder mehrspurigen Straßen die mittlere Spur.
  • Ziehen Sie nachts Taxis öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
  • Seien Sie vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit, kontrollieren Sie Ihr eigenes Gepäck.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Rio de Janeiro

In ganz Rio de Janeiro, auch in den beliebten Stadtvierteln Copacabana, Ipanema, Leblon, Botafogo, Santa Teresa und im Ausgehviertel Lapa ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle, auch tagsüber. Die Täter, die teilweise in Gruppen agieren, haben es insbesondere auf Mobiltelefone, Schmuck, Debit- und Kreditkarten und Bargeld abgesehen. Es kommt gerade in letzter Zeit vermehrt dazu, dass Kreditkarten (insbesondere in Ipanema und Copacabana) kopiert werden, um im Anschluss missbräuchlich Geld abzuheben. Häufig kommt es in Taxis zu Kreditkartenbetrug. Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss, am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen unbelebt und nicht sicher. Die oft menschenleeren Straßen der Innenstadt sollten daher am Wochenende, feiertags und nachts gemieden werden. Nach Einbruch der Dunkelheit und insbesondere während des Karnevals (Straßenkarneval und Sambodrom), des Silvesterfeuerwerks an der Copacabana und bei sonstigen Großveranstaltungen ist vermehrte Wachsamkeit geboten.

In den Favelas kommt es immer wieder zu Schusswechseln, bei denen oft auch Unbeteiligte zu Schaden kommen. wird.

Wanderungen in den Naturparks in und außerhalb der Stadt sollten nach Möglichkeit nur in Gruppen und auf markierten und belebten Wegen unternommen werden.

  • Zahlen Sie in Taxis bevorzugt mit Bargeld.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Strandspaziergänge.
  • Verzichten Sie auf den Besuch jeglicher Favelas von Rio de Janeiro, auch derjenigen im Bereich der Südzone und des Zentrums.

São Paulo

In São Paulo ist das historische Stadtzentrum um die Praça da Sé (vor der Kathedrale) unter der Woche nachts sowie nach Geschäftsschluss am Wochenende unbelebt und nicht sicher. Gleiches gilt für die Gegend um die belebte Metro-Station „Estaçao da Luz", die zu den genannten Zeiten gemieden werden soll. Im Stadtzentrum gibt es viele Obdachlose, die zum Teil drogensüchtig sind und Passanten zuweilen belästigen.

Auch bewaffnete Überfälle und Blitzentführungen in bevorzugten, besseren Wohngegenden haben zugenommen und führen nicht selten zu Schusswechseln mit privaten Sicherheitskräften oder Polizisten (häufig auch in Zivil), auch tagsüber.

  • Seien Sie im gesamten Stadtgebiet, auch in besseren Gegenden, besonders vorsichtig.

Der Nordosten Brasiliens

Der Nordosten leidet unter der höchsten Gewaltkriminalität in Brasilien. Besonders betroffen ist der Bundesstaat Bahia (der gewalttätigste in Brasilien) und seine Hauptstadt Salvador. Es gibt dort viele Drogenbanden und Milizen, die sich gegenseitig und die Polizei bekämpfen.

Daneben gehören auch Fortaleza, Natal und Recife zu den gefährlichsten Städten der Welt.

Bewaffnete Überfälle auf Touristen sowie auf Pkw und Überlandbusse sind keine Seltenheit.

  • Seien Sie auch tagsüber vorsichtig, tragen Sie keine Wertgegenstände sichtbar bei sich.
  • Seien Sie bei Reisen in das Landesinnere besonders wachsam.
  • Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel und benutzen Sie grundsätzlich Taxis oder andere Fahrdienste.
  • Vermeiden Sie Fußwege bei Dunkelheit und Nachtfahrten in Überlandbussen.

Natur und Klima 

Das Klima ist im Norden und Zentrum tropisch und im Süden subtropisch.
In der Regenzeit, die im Süden und Südosten von November bis Anfang April und im Nordosten von April bis Juli andauert, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Dies führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken.

Außergewöhnlich starke Regenfälle haben im Mai/Juni 2024 im Bundesstaat Rio Grande do Sul zu schweren Überschwemmungen, Erdrutschen und Brückeneinstürzen mit über 150 Todesopfern geführt. Die (Verkehrs-)Infrastruktur wurde zum Teil stark beschädigt; einige Überlandstraßen sind nach wie vor unterbrochen oder unpassierbar. Der ebenfalls erheblich in Mitleidenschaft gezogene Flughafen von Porto Alegre bleibt auf unbestimmte Zeit geschlossen (begrenzte Ausweichmöglichkeiten nach Canoas [bei Porto Alegre], Caxias do Sul [ca. 2 ½ Stunden auf dem Landweg] oder Florianópolis [ca. sechs Stunden auf dem Landweg]).

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen auf dem Landweg anstehen.
  • Beachten Sie die Hinweise lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz, zahlreiche Überlandbusverbindungen und einige wenige Eisenbahnverbindungen. In den Metropolen gibt es außerdem U- und Straßenbahnen.

Aus Deutschland kommend muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine eventuelle Weiterreise zum Reiseziel innerhalb Brasiliens erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird.

Bei Autofahrten ist aufgrund des zum Teil schlechten Zustands vieler Straßen äußerste Vorsicht geboten. Auf Autobahnen besteht häufig Mautpflicht, die in bar an Mautstationen entrichtet werden kann. Es gibt insbesondere auf diesen, zum Teil recht modernen, Strecken zahlreiche elektronische Geschwindigkeitskontrollen.

In den Städten empfiehlt sich in der Regel die Benutzung der relativ preiswerten Taxis oder anderer Fahrdienste.

Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesisch-Kenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
  • Für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße werden rigoros verfolgt und mit hohen Strafen geahndet.

Führerschein

Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügen grundsätzlich ein deutscher Führerschein sowie ein zusätzlicher Identitätsnachweis (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mitzuführen.

Lediglich für die alten grauen Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für Inhaber der Führerscheine der Klassen C (alle), D und DE gilt in Brasilien ein Mindestalter von 21 Jahren.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Drogen

Von jeglichem Kontakt mit Drogen wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte, auch die Beförderung von Drogen über die Landesgrenzen, werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen, auch für Drogenkuriere, und auch dann, wenn Reisegepäck, Pakete, Geschenke, Warenproben o.ä. für Dritte transportiert werden sollen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.

  • Seien Sie misstrauisch, insbesondere dann, wenn Ihnen die Reise finanziert werden soll.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.

Sexualstraftaten

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.

Baden „oben ohne"/Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit

Baden „oben ohne" gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z. B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen. 

  • Suchen Sie zum Kleidungswechsel daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten auf.

Tier- und Pflanzenschutz

Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, freilebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen aus einem brasilianischen Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Es gibt einen umfangreichen Katalog in Brasilien geschützter Tiere und Pflanzen.

  • Kaufen und sammeln Sie daher keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen und versuchen Sie auch nicht, diese auszuführen.

Besuch von Indigenenschutzgebieten

Für Reisen in Indigenenschutzgebiete wird eine vorher bei der FUNAI (Nationale Indigenenstiftung) einzuholende Genehmigung benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.

  • Informieren Sie sich zu Lebens-, Arbeits- und Reisebedingungen in Brasilien bei der brasilianischen Botschaft in Berlin.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Real (BRL). Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Bargeldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder Debitkarten (Girocard) mit Maestro-Symbol sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u. a. Citibank, Banco24Horas, Banco do Brasil, Bradesco) grundsätzlich weiterhin möglich. Viele Reisende berichten jedoch von Schwierigkeiten.

Üblich sind Begrenzungen des täglich aus Bargeldautomaten ziehbaren Geldbetrages auf zwischen 500 oder 2.500 BRL (je nach Bank und Region Brasiliens). Alternative Möglichkeiten der Geldversorgung sollten in Betracht gezogen werden. V-Pay-Karten werden im außereuropäischen Ausland nicht akzeptiert.

Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Kartendaten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.

  • Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Bank, ob Bargeldabhebungen in Brasilien zugelassen sind.
  • Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf eine Versorgung mit BRL an Geldautomaten.
  • Seien Sie bei Barabhebungen an Geldautomaten besonders vorsichtig. Nutzen Sie zur Minimierung des Überfall- und Kartenbetrugsrisikos die Automaten tagsüber an Werktagen, möglichst innerhalb der Vorräume von Bankfilialen und nicht auf offener Straße.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige dürfen für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien visumfrei ein- oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens 90 Tage während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen:

  • touristische Aktivitäten,
  • Verwandtenbesuche,
  • Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten,
  • Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes),
  • Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.

Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.

Ebenso sollten diejenigen Personen, die beabsichtigen entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.

Minderjährige

Brasilianische Minderjährige (auch Doppelstaater), die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden, sofern sie nicht im brasilianischen Reisepass des/der Minderjährigen vermerkt ist.

Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige" bietet die brasilianische Botschaft in Berlin ausführliche Hinweise.

Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Auch wenn die Pflicht zur Vorlage einer Reisegenehmigung nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zutrifft, ist es dennoch empfehlenswert, dem ohne Begleitung durch die Eltern bzw. mit nur einem Elternteil ins Ausland reisenden Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Deutsch-brasilianische Doppelstaater

Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen.

Reisen über Drittstaaten

Reisende, die beabsichtigen von Brasilien mit Transit in einem Drittstaat nach Europa zu reisen, sollten sich informieren, ob für die Einreise in dieses Drittland der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist. Sonst kann bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden. Impfausweise sollten immer im Original mitgeführt werden, da Kopien oftmals nicht anerkannt werden.

Einfuhrbestimmungen

Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.

Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel und für exportierten brasilianischen Alkohol.

Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.

Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von 10.000 USD übersteigen, unabhängig von Währung und Form, bei der Einreise deklariert werden.

Verschreibungspflichtige Medikamente ebenso wie bestimmte Nahrungsergänzungsmittel können unter Vorlage des Arztrezeptes, welches den Namen des Patienten und des Medikaments/Ergänzungsmittels eindeutig erkennen lässt, eingeführt werden.

Detaillierte Einfuhrbestimmungen bieten die brasilianische Receita Federal (Portugiesisch) und die brasilianische Botschaft in London (Englisch).

Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare bietet die brasilianische Botschaft in Berlin.

Tiere

Insbesondere die Ausfuhr von (ggf. zuvor eingeführten) Haustieren aus Brasilien gestaltet sich als Herausforderung mit hohen bürokratischen Hürden. Es wird geraten, sich ggf. an die brasilianischen Behörden und/oder entsprechende brasilianische Dienstleister zu wenden. Eine Quarantänefrist für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien besteht nicht. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.

Gesundheit

Impfschutz

Gelbfieber

Seit 2016 kommt es zu einer Zunahme der Gelbfieberfälle im Südosten Brasiliens. Ein Ansteckungsrisiko besteht auch in den Bundesstaaten São Paulo, Paraná, Santa Catarina, Minas Gerais und Mato Grosso. Aus der Küstenregion des Bundesstaates Rio de Janeiro (Ilha Grande, Ilhabela und Angra dos Reis) wurden wiederholt Gelbfieberfälle auch mit Todesfolge bei ungeimpften Reiserückkehrern gemeldet.

Nur noch wenige Gebiete sind derzeit gelbfieberfrei bzw. bisher ohne gemeldete Fälle. Es werden große Impfkampagnen in den betroffenen Gebieten durchgeführt. Bisher wurden alle Infektionen im sog. sylvatischen Zyklus akquiriert, d.h. bei Aufenthalt in bewaldeten Gebieten, ohne dass sich ein urbaner Zyklus (Mensch-Mücke-Mensch-Übertragung, Stadtgelbfieber) etablieren konnte.

Brasilien verlangt bei der Einreise aus Europa keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung. Der größte Teil Brasiliens ist jedoch Gelbfieberendemiegebiet, sodass eine Impfung zum persönlichen Schutz notwendig ist. Die Gefährdung in den betroffenen Regionen kann sich kurzfristig ändern.

Die Impfung wird allen Reisenden ab dem vollendeten 9. Lebensmonat spätestens 10 Tage vor Einreise nach Brasilien dringend empfohlen.
Bei anschließender Weiterreise in bestimmte Drittländer, siehe www.who.int, kann der Nachweis eines Impfschutzes aus Brasilien kommend bei Einreise erforderlich sein. Es ist zu beobachten, dass die Länder in der Region Süd- und Mittelamerika verstärkte Kontrollen durchführen und sich Einreisebestimmungen ändern.

Für die reisemedizinische Beratung wird empfohlen, bei der Impfindikation den genauen Reiseverlauf der Patienten, die aktuellen epidemiologischen Daten und auch mögliche Weiterreisen zu beachten. Im Zweifel empfiehlt das Auswärtige Amt die Impfung.

  • Kontaktieren Sie bei Unsicherheit Ihren Tropen- oder Reisemediziner.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zikavirus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zikaviren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zikavirus-Infektion.

Denguefieber

Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern, Älteren und Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Zu Jahresbeginn 2025 wurden in Brasilien alle 4 Serotypen nachgewiesen.

  • Achten Sie tagsüber und in den Abendstunden besonders auf guten Mückenschutz, siehe Expositionsprophylaxe.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung individuell reisemedizinisch beraten. Die Impfung ist seit Beginn der staatlichen Impfaktionen in Brasilien in privaten Impfstellen derzeit nicht verfügbar.

Chikungunyafieber

Chikungunyaviren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunyafieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunyafieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig im Amazonasbecken (Teile der Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Roraima, Teile des Nordostens und des Südwestens von Pará).

Ein mittleres Risiko liegt im Bundesstaat Rondônia, im Norden und Westen von Pará, im Westen von Mato Grosso, bei Flussreisen auf dem Amazonas (von Iquitos in Peru bis zum Delta, inkl. Manaus) sowie den Stadtzentren von Boa Vista und Porto Velho vor. Ein geringes Risiko besteht im Rest von Pará und Mato Grosso, Teilen von Mato Grosso do Sul, Maranhao und vereinzelt in den ländlichen bewaldeten Regionen der Bundesstaaten Alagoas, Bahia, Ceará, Espirito Santo, São Paulo, Santa Catarina und Tocantins.

Malariafrei sind die Städte Brasilia, Rio de Janeiro, São Paulo, Recife, Fortaleza und Salvador, Iguaçu-Fälle. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 83%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) und Mischinfektionen machen 17% aus. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria, Oropouche).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Rocky Mountain Spotted Fever

Im Bundesstaat São Paulo treten vereinzelte Fälle dieser saisonal durch Zecken übertragenen bakteriellen Infektionskrankheit auf. In der Regel kommt es zu Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Hautausschlägen. In ungünstigen Fällen kann es beim Befall von Lunge, Nieren und dem Gastrointestinaltrakt zu lebensgefährlichen Komplikationen/Blutungen kommen.

  • Achten Sie bei Aktivitäten im Freien unbedingt auf Schutz vor Zecken (adäquate Kleidung, Repellentien).

Chagas-Krankheit (südamerikanische Trypanosomiasis, „Mal de Chagas")

Die Übertragung erfolgt normalerweise durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt. In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften bei fehlenden Schutzmaßnahmen zu Infektionen mit der Chagas-Krankheit kommen.

Bei den letzten aktuellen Ausbrüchen (zuletzt Bahia 2023) erfolgte die Übertragung durch die orale Aufnahme der Parasiten über verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte („garapa"). Dieser Übertragungsweg scheint sich zu häufen und soll inzwischen für die meisten Fälle in den Endemiegebieten verantwortlich sein.

In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei Übertragung durch den infizierten Kot in bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierenden Organveränderungen mit Todesfällen kommen.

  • Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.
  • Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe, insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze, vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.

Leishmaniasis

In den ländlichen Regionen insbesondere im Norden und Nordosten kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollten beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.

Luftverschmutzung

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in den großen Städten im privaten Sektor überwiegend auf westeuropäischem Standard. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z.T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen nicht selten defizitär strukturiert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor jeder Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken, unabhängig von einer bestehenden Auslandskrankenversicherung, eine u.U. hohe Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist. Ansonsten wird u.U. gar nicht erst mit der Diagnostik oder Behandlung angefangen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab und passen Sie ggf. Ihr Kreditkartenlimit an.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Föderative Republik Brasilien.

Hauptstadt

Brasília. 

Geographie

Brasilien bedeckt fast die Hälfte Südamerikas (fünftgrößtes Land der Erde) und grenzt mit Ausnahme Chiles und Ecuadors an alle südamerikanischen Länder. Der Atlantik bildet die östliche Grenze. Das Land besteht zu ca. 60% aus Hochebene und zu 40% aus Flachland. Im Süden, am Dreiländereck Brasilien, Argentinien und Paraguay befinden sich die Iguaçu-Fälle mitten im Dschungel. Die Guyana-Hochebene nördlich des Amazonas besteht teils aus dichten Wäldern, teils aus Steinwüste. Zwischen dem Amazonas und den Flüssen des Südens liegt der Bundesstaat Mato Grosso, Brasiliens riesige Hochebene. Die Berge im Südosten, Sierra da Mantiqueira, erreichen eine Höhe von rund 2800 m. Niedrigere Berge, z. B. in Rio de Janeiro, bilden eine Barriere an der Atlantikküste, die durch zahlreiche Lagunen durchbrochen wird. Die Bundesstaaten Minas Gerais (im Süden), São Paulo, Rio de Janeiro und Paraná sind dicht besiedelt. Inklusive der vorgelagerten Inseln liegt Brasilien in drei Zeitzonen.

Regierung

Präsidiale föderative Republik seit 1988. Verfassung von 1988, letzte Änderung 2010. Zweikammern-Bundesparlament: Abgeordnetenhaus (513 Mitglieder) und Senat (81 Mitglieder). Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 4 Jahre (einmalige Wiederwahl). Die 26 Bundesstaaten haben eigene Länderparlamente, denen jeweils ein Gouverneur vorsteht. Unabhängig seit 1822 (ehemalige portugiesische Kolonie). Mitglied in den Vereinten Nationen.

Staatsoberhaupt

Luiz Inácio Lula da Silva, seit Januar 2023.

Regierungschef

Luiz Inácio Lula da Silva, seit Januar 2023.

Elektrizität

Salvador (Bahia) und Manaus: 127 V / 60 Hz;
Brasília und Recife: 220 V, 60 Hz;
Rio de Janeiro und São Paulo 110-120 V, 60 Hz.

Meist zwei- oder dreipolige Stecker. Adapter notwendig.

Die meisten größeren Hotels verfügen über 110 und 220 V-Steckdosen.

Übersicht

Brasilien ist ein verlockendes Land mit schimmernden Sandstränden, tropischen Inseln und malerischen Kolonialstädten. In seinen grünen Regenwäldern gibt es eine unglaubliche Vielfalt von Tierarten, während in den energiegeladenen Großstädten zahlreiche ethnische Gruppen leben.

Brasilien ist vor allem für guten Fußball und seine Musik bekannt, und der leidenschaftliche Geist des Karnevals lebt in jedem Brasilianer. In Rio de Janeiro und Salvador können Besucher alljährlich in das Karnevalsgetümmel und die vielen Samba-Partys eintauchen. Die brasilianische Landschaft ist ebenso vielgestaltig wie ihre Einwohner.

Eine Reise in das Landesinnere offenbart ein gänzlich anderes, doch nicht weniger faszinierendes Brasilien. Nur wenige Touristen wagen dieses Abenteuer, aber was sie erwartet, ist u.a. der größte Regenwald der Erde im Amazonasgebiet, das riesige Binnenland-Feuchtgebiet von Pantanal, die Schluchten und Höhlen der Chapada Diamantina und die Berge von Minas Gerais.

Rio de Janeiro war einer der Austragungsorte für die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 und Hauptaustragungsort für die Olympischen Sommerspiele 2016.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Brasiliens größte Fluggesellschaft, LATAM Airlines (JJ), fliegt von Frankfurt/M. nach São Paulo sowie von London, Madrid und Paris brasilianische Destinationen an.

Lufthansa (LH) bietet Nonstop-Flüge von Frankfurt/M. nach Rio de Janeiro und São Paulo, Swiss (LX) von Zürich nach São Paulo. Ab Wien gibt es Zubringerflüge nach Frankfurt/M. und Zürich.

TAP Portugal (TP) fliegt u.a. von Lissabon nach Rio de Janeiro, São Paulo, Belém, Belo Horizonte, Fortaleza, Salvador, Porto Alegre, Natal und Campinas sowie ab Porto nach São Paulo. Zubringerverbindungen nach Lissabon bestehen u.a. von Frankfurt/M., Hamburg, München, Wien und Zürich. 

Außerdem wird Brasilien u.a. von folgenden Fluglinien angeflogen: Air France (AF)British Airways (BA), Iberia (IB) und KLM (KL).

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Rio de Janeiro: 11 Std. 45 Min.; Frankfurt/M. - São Paulo: 11 Std. 55 Min.; Zürich - São Paulo: 12 Std. 05 Min.

Anreise mit dem Pkw

Brasiliens Straßennetz ist mit denen seiner Nachbarländer verbunden; die Fahrten dauern jedoch sehr lang (Fahrtzeit von Rio de Janeiro nach Buenos Aires (Argentinien) ist z.B. ca. 44 Stunden). Weitere Informationen sind beim brasilianischen Fremdenverkehrsamt (s. Adressen) erhältlich.

Fernbusse verbinden Brasilien mit Argentinien, Paraguay, Uruguay, Chile und Peru. Die Fahrten nehmen wegen der großen Entfernungen viel Zeit in Anspruch. 

Maut: Zahlreiche Autobahnen sind mautpflichtig; u.a. auch die Strecke zwischen São Paulo und Rio de Janeiro. Die Bezahlung erfolgt im Allgemeinen in bar, nur an manchen Strecken ist eine elektronische Bezahlung mittels Chip an der Windschutzscheibe möglich.

Unterlagen: Der nationale Führerschein zusammen mit dem Reisepass ist ausreichend. Um Missverständnisse zu vermeiden ist es jedoch empfehlenswert, zusätzlich einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des nationalen Führerscheins mitzuführen.

 

Anreise mit der Bahn

Es gibt begrenzte Verbindungen nach Argentinien, Bolivien und Uruguay.

 

Anreise mit dem Schiff

Rio de Janeiro ist der größte Hafen des Landes, den auch viele Kreuzfahrtanbieter im Programm haben. Weitere bekannte brasilianische Häfen sind Manaus, Fortaleza, Recife, Salvador und Vitória.

Kreuzfahrtschiffe

Die Reedereien AIDA und Cunard laufen auf ihren in Hamburg startenden Kreuzfahrten u.a. auch Rio de Janeiro an; MSC starten ihre Kreuzfahrten mit Zwischenstopps in Rio de Janeiro in Marseille, Phoenix in Nizza.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Brasilien hat eines der größten inländischen Flugnetze der Welt, wobei ca. 80 % des gesamten Inlandflugverkehrs von den Fluggesellschaften LATAM Airlines (JJ) und Gol Linhas Aéreas (G3) bedient werden.

Auf den Strecken São Paulo - Rio de Janeiro, São Paulo - Brasilia sowie Brasilia - Belo Hoizonte, Natal (NAT) - Brasilia (BSB) bzw. nach Guarulhos (GRU) gibt es täglich eine Vielzahl an regelmäßigen Flugverbindungen.

Lufttaxis stehen ebenfalls zur Verfügung. Es empfiehlt sich, diese für Wochenenden frühzeitig zu buchen.

Flugzeiten

Flugzeiten von Brasília zu den folgenden größeren Städten (ungefähre Angaben in Std. und Min.):

Belo Horizonte 1.00
São Paulo 1.30
Rio de Janeiro 1.30
Pôrto Alegre 2.20
Manaus 1.50
Foz do Iguaçu 2.30

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz umfasst ca. 1.725.000 km. Sämtliche Orte des Landes sind gut zu erreichen; die Straßenqualität ist recht unterschiedlich. Autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen verbinden u.a. Rio de Janeiro mit São Paulo, Porto Alegre, Fortaleza, Belo Horizonte, Salvador, Recife, Belém und Brasília.

Maut: Zahlreiche Autobahnen sind mautpflichtig; u.a. auch die Strecke zwischen São Paulo und Rio de Janeiro. Die Bezahlung erfolgt im Allgemeinen in bar, nur an manchen Strecken ist eine elektronische Bezahlung mittels Chip an der Windschutzscheibe möglich.

Tankstellen: Das Tankstellennetz ist flächendeckend; der Kraftstoff wird in unterschiedlichen Qualitäten und Beimischungen verkauft.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Die Hauptstraßen sind in der Regel asphaltiert. Nebenstraßen sind oft in weniger gutem Zustand. Staubpisten und Schlaglöcher sind keine Seltenheit.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz Brasiliens umfasst
- Bundesstraßen (grüne Schilder, weiße Schrift, Beschriftung: BR und eine Nummer), die zum Teil auch autobahnähnlich ausgebaut sind;
- Staatsstraßen (weiße Schilder, schwarze Schrift, Beschriftung: SP und eine Nummer).

Autovermietung

Mietwagen sind in allen größeren Städten erhältlich. Die Preise sind meist hoch. Das Abwickeln der Formalitäten kann lange dauern.

Taxi

Taxis sind in Städten überall verfügbar. Sie sind preisgünstig und zuverlässig. In größeren Städten ist es durchaus üblich, während der Fahrt die Türen zu verriegeln und die Fenster geschlossen zu halten.

Fahrrad

In den Städten können Fahrräder und Roller angemietet werden.

In Rio de Janeiro gibt es, besonders entlang der Küste, Fahrradwege; Bike Rio bietet an einer Vielzahl von Stationen Fahrräder an, die die erste Stunde kostenfrei sind.

Reisebus

Die Busverbindungen des Landes sind ausgezeichnet. Auch kleinere Orte sind mit Bus oder Minibus erreichbar. Zu abgelegeneren Orten sind die Verbindungen allerdings eher unregelmäßig; die Busse dorthin sind recht gut besetzt.

Die meisten modernen Überlandbusse sind schnell und bequem und oft auch mit Liegesitzen ausgestattet. Reisende sollten auf Langstrecken bei Anschlüssen mit längeren Wartezeiten rechnen; mitunter auch Aufenthalte über Nacht.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰;
- Lichtpflicht rund um die Uhr für zweirädrige Kraftfahrzeuge, für Pkw nur nachts und bei entsprechenden Sichtverhältnissen;
- Kinder unter 10 Jahren müssen auf dem Rücksitz mitfahren; unter 7 1/2 Jahren sind Kindersitze vorgeschrieben. Tipp: Kindersitze mitbringen, da diese in Brasilien oft nicht verfügbar sind.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 30 km/h;
- auf Landstraßen 2. Ordnung: 40 km/h;
- auf Landstraßen 1. Ordnung: 60 km/h;
- Schnellstraßen: 80 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub ist der Automóvel Clube Brasileiro (ACB), Rio de Janeiro, Tel. +55 (21) 22 62 48 00.

Dokumentation

Der nationale Führerschein ist ausreichend. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, auch einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des nationalen Führerscheins mitzuführen.

 

Unterwegs in der Stadt

Das Busnetz ist in den Großstädten ausgezeichnet. In São Paulo und Rio de Janeiro stehen außerdem U-Bahn und Vorortzüge zur Verfügung.

Taxis haben Taxameter; Reisende sollten darauf achten, dass diese auch eingeschaltet sind. Die Preise sind generell niedrig; klimatisierte Taxis können etwas teurer sein.

In Rio de Janeiro fährt der Trem de Corcovado auf den gleichnamigen Berg, zur berühmten Christusstatue. Der Zug pendelt von 08.00-19.00 Uhr im 30-Minuten-Takt (Fahrtdauer: 20 Min.).

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Der Bahnverkehr wurde in Brasilien weitestgehend eingestellt. Bedient werden nur noch wenige Strecken, wie etwa Belo Horizonte - Vitória (täglich), São Luis - Parauapebas (mehrmals wöchentlich) und Macapá - Serra do Navio.

 

 

Unterwegs mit dem Schiff

Den Schiffsverkehr, über den die Seehäfen des Landes miteinander verbunden sind, betreiben private Firmen. Auch auf den Flüssen Brasiliens herrscht reger Verkehr.

CCR Barcas bietet u.a. Fährverbindungen zwischen Rio de Janeiro und Charitas, Cocotá (Ilha do Governador) und Paquetá sowie zwischen Angra dos Reis und Ilha Grande.

Verschiedene Fährschiffe bedienen die Route Belém und Manaus auf dem Amazonas.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die größeren Städte handelt, mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Deutsch-, französisch- oder englischsprachige Ärzte sind in allen größeren Städten zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Das Hauptkrankenhaus in São Paulo ist das Hospital das Clinicas. Die Kosten der medizinischen Behandlungen sind hoch.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus Europa zurzeit nicht verlangt. Ein internationales Impfzertifikat gegen Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die älter als 9 Monate alt sind und aus Angola und der Demokratischen Republik Kongo kommen.

Unabhängig von den offiziellen Impfbestimmungen wird eine Gelbfieber-Impfung für alle Reisenden nach Brasilien von der WHO empfohlen. Eine Liste der Gelbfieber-Endemiegebiete ist unter www.who.int zu finden.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist für die Einreise nicht erforderlich, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Die Infektionsgebiete liegen in den Staaten Alagoas, Bahia, Paraíba, Pernambuco und Sergipe.

[3] Typhus kommt vor. Eine Impfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[4] Die weniger gefährliche Malaria-Art Plasmodium vivax und die gefährlichere Form Plasmodium falciparum herrschen vor. Es gibt weitaus mehr Infizierungen mit Plasmodium vivax als mit Plasmodium falciparum. Die weniger häufig vorkommende Form Plasmodium falciparum ist gegen Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethamin äußerst resistent. Empfohlen wird der Impfstoff Mefloquine.

Malariaschutz ist ebenfalls ganzjährig erforderlich in den meisten bewaldeten Gebieten unter 900 m. Es besteht ein hohes Malariarisiko in Amapà, Amazonas, Maranhao (W), Mato Grosso (N), Parà (außer Belèm City), Tocantins (W) und den Außenbezirken der Städte Pôrto Velho, Boa Vista, Macapà Manaus, Santarém, Maraba, Rio Branco und Cruzeiro do Sul.

Essen und Trinken

Wasser sollte zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Produkte aus ungekochter Milch sollte man meiden. Fleisch- oder Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert gegessen werden. Den Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise und Salat am besten vermeiden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor. Herdförmiges Vorkommen im Norden und Osten, im Mato Grosso und Amazonasbecken. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Chikungunya kommt in einigen Bundesstaaten (ländlichen Gebieten) von Brasilien vor. Es wird deshalb ein ausreichender Schutz gegen Mücken empfohlen. 

Während des Sommers muss vor allem im Süden Brasiliens, insbesonders in den Bundesstaaten Rio de Janeiro und Sao Paulo, wieder mit neuen Ausbrüchen von Dengue-Fieber gerechnet werden. Im Norden besteht ein ganzjährigen Risiko; dort sind vor allem die Staaten Ceara, Bahia, Maranhao, Paraiba, Pernambuco und Piaui betroffen. Zurzeit (Januar 2025) haben 14 brasilianische Bundesstaaten wegen des massiven Anstiegs an Dengue-Fieberfällen den Notstand ausgerufen. Schutz vor tag- und nachtaktiven Überträgermücken beachten.  
Landesweit tritt vereinzelt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. 

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Vorkommen von Hepatitis B vor allem im Amazonasbecken.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Leishmaniose kommt landesweit, besonders aber in der Küstenregion vor. Auch hier empfiehlt sich ein Insektenschutz.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor allem in den Slums der östlichen Großstädte vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind vor allem in den Bundesstaaten Maranhão und Pará Flughunde ("Vampire"), aber auch Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.
 
Wegen starker Strömungen und mancherorts gefährlichen Fischarten sollte man das Badeverbot (rote Flagge) und die Anweisungen der Ortskundigen beachten.

Gesundheitszeugnis

Für eine Arbeitserlaubnis sind ein Gesundheitszeugnis sowie ein negativer HIV-Test in deutscher und portugiesischer Sprache erforderlich.

Geld

Währung

1 Brasilianischer Real = 100 Centavos. Währungskürzel: R$, BRL (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 BRL; Münzen in den Nennbeträgen 1 BRL und 50, 25, 10, 5 und 1 Centavos. Die Banknote 1 BRL wird nicht mehr gedruckt, ist aber weiterhin gültig. In manchen Geschäften wird sie jedoch nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert. 1 Centavo-Münzen sind kaum noch im Umlauf.

Kreditkarten

Die meisten internationalen Kreditkarten werden in Brasilien überall akzeptiert. American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden weitgehend akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Hotels, Restaurants, Geschäfte, Reisebüros und Autoverleiher akzeptieren Kreditkarten.


 

Geldautomaten

Bankkarten

Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Da die Bargeldabhebung am Geldautomaten mit der Bankkarte nicht immer uneingeschränkt funktioniert, sollten Reisende neben der Bankkundenkarte über eine alternative Geldversorgung wie z.B. über eine Kreditkarte verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Reisende kein Bargeld an Automaten auf offener Straße abheben sollten. Sicherer ist die Bargeldabhebung an Automaten in Banken und Einkaufszentren. Reisende sollten beim Geldabheben am Automaten immer auf Vorrichtungen achten, mit denen Kriminelle den Geheimcode und die Bankkarte kopieren.

 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt; elektronische Deklarationspflicht für Beträge ab dem Gegenwert von 10.000 BRL. 

Geldwechsel

Fast alle Banken, Wechselstuben, Reisebüros und autorisierte Hotels wechseln ausländische Währungen. In den Großstädten gibt es Geldautomaten, an denen Bargeld in Landeswährung abgehoben werden kann. Vorsichtshalber sollte man jedoch bereits am Flughafen mit einer Kreditkarte Bargeld abheben.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Portugiesisch in brasilianischer Variante. Englisch und Spanisch werden vereinzelt gesprochen. Im Süden wird auch Deutsch gesprochen, besonders in Santa Catarina, Rio Grande do Sul und Paraná ebenso Französisch und Italienisch; rund 180 Indianersprachen.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Feiertage, die auf einen Wochentag fallen, werden auf den vorhergehenden Montag verlegt, ausgenommen sind Neujahr, Tag der Arbeit, Unabhängigkeitstag, Weihnachten und Karfreitag.

*Feiertage werden nur regional eingehalten.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Die folgenden Artikel können zollfrei nach Brasilien eingeführt werden:
 
Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff oder über Land:
10 Zigaretten-Schachteln à 20 Stück Zigaretten, die außerhalb von Brasilien hergestellt wurden und 25 Zigarren/Zigarillos und
250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
12 l alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
 
Andere Waren unter einem Wert von 10 US$ bis zu 20 Einheiten, maximal 10 davon identisch und in einem Wert von über 10 US$ bis zu 20 Einheiten, maximal 3 davon identisch (bei Einreise über die Luft oder das Meer);
 
Andere Waren unter einem Wert von 5 US$ bis zu 20 Einheiten, maximal 10 davon identisch und in einem Wert von über 5 US$ bis zu 10 Einheiten, maximal 3 davon identisch (bei Einreise über die das Land, Fluss oder einen See);
 
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden.
Geschenke im Gegenwert von bis zu 1000 US$ (bei Einreise mit dem Flugzeug oder über den Seeweg) bzw. 500 US$ (bei Einreise über den Landweg).
 
Achtung: Internationale Passagiere dürfen zusätzlich im Gegenwert von bis zu 1.000 US$ Waren einführen, die in Duty-Free-Shops im ersten brasilianischen Ankunftsflughafen erworben wurden. Jeder internationale Passagier hat zudem ein zusätzliches Freistellungskontingent von 500 US$ alle 30 Tage (berechnet durch ein bewegliches Fenster) für Einkäufe in den inländischen Duty-Free-Shops.
Mengenbeschränkungen: 24 Alkoholeinheiten, vorbehaltlich der Höchstmenge von 12 Stück pro Getränkeart; 20 Packungen von im Ausland hergestellten Zigaretten; 25 Stück Zigarren/Zigarillos; 250 g Pfeifentabak; 10 Stück Toilettenartikel; Max. 3 Uhren, Maschinen, Geräte, Spielzeug, Spiele oder elektrische Instrumente.).
 
 

Anmerkung: Außerhalb von Brasilien erworbene Mobiltelefone müssen beim Zoll angemeldet werden.

Verbotene Importe

Frische Lebensmittel und exportierten brasilianischen Alkohol. In Brasilien hergestellte Zigaretten und Getränke, die ausschließlich für den Verkauf im Ausland bestimmt sind; Markenzigaretten, die nicht im Herkunftsland vermarktet werden; Nachbildungen von Schusswaffen; Tierarten der wildlebenden Fauna ohne Fachgutachten und Zulassung;

Aquatische Arten für Zier- und Landwirtschaftszwecke ohne Genehmigung der zuständigen Stelle; Gefälschte und/oder raubkopierte Produkte;

Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen; Pestizide, ihre Bestandteile und dergleichen; Waren, die gegen die guten Sitten, die guten Sitten, die Gesundheit oder die öffentliche Ordnung verstoßen und Betäubungsmittel oder Drogen.

Weitere Informationen sind vom brasilianischen Bundesfinanzamt erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0055.

 

Mobiltelefon

3G-, 4G- und 5G-Mobilfunknetz. Hauptnetzbetreiber sind u.a. Claro MobileVivo Mobile und TIM Brasil. Die Netzabdeckung ist fast landesweit sehr gut und Roamingverträge existieren. Dennoch lohnt sich ggf. der Erwerb einer brasilianischen Prepaid-SIM-Karte. Beim Kauf muss der Reisepass vorgelegt werden.
Hinweis: Im Umkreis von 3 km von Flughäfen, insbesondere Rio und Sao Paulo, sollten Mobiltelefone nicht eingeschaltet werden, um unberechtigte Nutzung des Telefonanschlusses durch Dritte zu vermeiden.

Internet

Viele Hotels, Restaurants, Cafés, Einkaufszentren, Flughäfen und Postämter bieten ihren Kunden kostenloses WLAN an. In Brasilien stehen viele öffentlich nutzbare WiFi-Hotspots.

Post

Der Postverkehr ist verhältnismäßig zuverlässig. Wer Briefe per Einschreiben schickt oder eine Frankiermaschine benutzt, umgeht das Risiko, dass die Briefmarke abgelöst wird. Post nach Europa benötigt 4-6 Tage und gelegentlich bis 3 Monate.

Einkaufen

Überblick

Geschäfte und Märkte in Rio und São Paulo sind bis in die späten Abendstunden geöffnet. Zahlreiche Geschäfte in Rio und Bahia bieten Antiquitäten und Schmuck an. Edelsteine (insbesondere Smaragde), Schmuck (vor allem Silber), Andenken, zum Verkauf freigegebene Antiquitäten und Lederwaren werden überall angeboten. In São Paulo kann man Kleidung, Antiquitäten, Kristall und Keramik erwerben. Vor den »Dschungel-Souvenirs«, die vor allem in Belém angeboten werden, sei gewarnt - mit dem Erwerb unterstützt man die systematische Plünderung des Regenwaldes.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 09.00-19.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr. Einkaufszentren: Mo-Sa 10.00-18.00 Uhr, So 13.00-18.00 Uhr. Öffnungszeiten variieren, zahlreiche Geschäfte schließen erst in den späten Abendstunden.

Kulinarisches

Übersicht

Die brasilianische Küche mit ihren zahlreichen regionalen Varianten ist einzigartig. Die Bahia-Küche geht auf die Zeit der Sklaverei zurück. Küchenreste und alles, was man fangen konnte, wurde mit Kokosmilch und Palmöl zubereitet. Besondere Spezialitäten sind Vatapá (Krabben, Fischöl, Kokosmilch, Brot und Reis), Sarapatel (Leber, Herz, Tomaten, Paprikaschoten, Zwiebeln und Soße) und Caruru (Krabben, Okra, Zwiebeln und Paprikaschoten). Spezialitäten vom Rio Grande do Sul sind Churrasco (gegrilltes Rindfleisch mit einer Soße aus Tomaten und Zwiebeln) und Galleto al primo Canto (Hähnchenstücke am Spieß in Weißwein und Öl). Aus dem Amazonasgebiet kommen Pato no Tucupi (Ente in aromatischer Wildkräutersoße) und Tacacá (dickflüssige gelbe Suppe mit Krabben und Knoblauch). Im Nordosten werden viele Gerichte mit getrocknetem Salzfleisch und Bohnen zubereitet. Besonders beliebt in Rio ist Feijoada (Eintopf aus schwarzen Bohnen, Fleisch vom Rind und Schwein, Würstchen, Koteletts, Schweineohren und -schwänze mit Reis, gekochtem Gemüse und Orangenscheiben). Traditionell wird es nur samstags zum Mittagessen zubereitet. Ein Feijoada-Restaurant in São Paulo bietet das Gericht jedoch täglich an.

Getränke:
Zahlreiche Spirituosen werden im Land produziert und angeboten. Frisch gepresste Fruchtsäfte gibt es überall. Vitaminas sind dickflüssige Frucht- oder Gemüsesäfte mit Milch gemischt. Kaffee wird meist mit Milch und Zucker serviert. Das Bier ist ausgezeichnet. Bier vom Fass wird Chopp genannt. Cachaça, Pitu oder Aguardente schmecken ähnlich wie Whisky und werden von Einheimischen (weniger Besuchern) gern getrunken. Das brasilianische Nationalgetränk ist Caipirinha (zerstampfte Limonen, brauner Zucker, Cachaça und zerstoßenes Eis). Es gibt Variationen mit Wodka anstelle des Cachaça, Caipirosca genannt und das gleiche mit weißem Rum heißt Caipirissima. In Bars bestellt man teils am Tisch, teils am Tresen.

Kultur

Religion

Überwiegend römisch-katholisch; ca. 16% Protestanten, andere christliche Gemeinschaften, Minderheiten von Buddhisten, Bahai, Muslimen und Juden; Naturreligionen und afrobrasilianische Kulte.

Soziale Verhaltensregeln

Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Brasilianer sind sehr gastfreundlich und bieten häufig Tee oder Kaffee oder sogar ein ganzes Essen an. Ein Brasilianer nimmt sich viel Zeit und überstürzt nichts. Dementsprechend viel Zeit muss man selber mitbringen z.B. in Banken, Imbissen, bei der Gepäckaufbewahrung usw. Ein Blumenstrauß wird gern angenommen. Andenken aus dem Heimatland des Besuchers sind ebenfalls beliebt. Freizeitkleidung ist tagsüber akzeptabel, abends zieht man sich etwas eleganter an. Schriftliche Einladungen zu gesellschaftlichen Ereignissen enthalten im Allgemeinen Hinweise zur Garderobe. 

Rauchen ist fast überall gestattet. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist römisch-katholisch und sehr gläubig, Besucher sollten dies respektieren. In Großstädten sollte man sich vor Taschendieben in Acht nehmen.

Trinkgeld: 10-15% sind angemessen. Mitunter ist das Bedienungsgeld bereits in der Rechnung enthalten.

Landesdaten

Vorwahl

+55

Fläche(qkm)

8515770

Bevölkerung

212.559.417

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

24

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

192