Heiße Sommer, Niederschläge sind möglich. Im Winter oft starke Schneefälle. Die Beckenlandschaften im Süden (Maritzatal) und Südwesten (Strumatal) sind mediterran beeinflusst, der Norden des Landes ist kontinental geprägt. Die beste Reisezeit ist der Hochsommer (Juli und August). Von Dezember bis Anfang März herrschen in den Skigebieten die besten Bedingungen für Wintersportler vor.
[1] Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz können auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen.
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein, noch mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als zehn Jahre alt sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Pass mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein, 3 Monate sind empfohlen.
Bulgarien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für ununterbrochene und mehrmalige Aufenthalte mit Gesamtdauer von max. 90 Tagen pro Halbjahr, gerechnet vom Datum der Ersteinreise, die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder ein gültiges Schengen-Visum (Kategorien A und C) oder ein gültiges nationales Visum (Kategorie D) besitzen.
I.d.R. 3 Monate (einmalige Einreise).
Visa zur mehrmaligen Einreise haben eine Gültigkeit von 3, 6 oder 12 Monaten für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Halbjahr.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Hinweis für türkische Staatsangehörige:
Staatsangehörige der Türkei benötigen kein Transitvisum, wenn sie über eine permanente Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land, die Schweiz oder für Liechtenstein verfügen oder über ein Visum für ein Schengen-Land oder über ein gültiges Schengen-Visum (Kategorie A oder C) verfügen.
Türkische Staatsangehörige und ihre mitreisenden Kinder brauchen auch kein Transitvisum, wenn sie mit einem EU-Staatsbürger verheiratet sind, zusammen mit diesem nach oder durch Bulgarien reisen und bei der Einreise die Heiratsurkunde vorlegen.
Persönlich oder postalisch in der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). U. U. ist eine persönliche Antragstellung erforderlich.
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und noch zwei leere Seiten enthält; Kopie der relevanten Seiten.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel in Höhe von 50 € pro Tag (jedoch mindestens 500 € oder Hotel- bzw Pauschalreisevoucher, s. (h)), bei Pkw-Reisen zusätzlich 200 €. Ausgenommen sind die Angehörigen von Staatsbürgern der EU- und EFTA-Länder.
(e) Nachweis einer in der EU gültigen Krankenversicherung, die nicht weniger als 30.000 € abdeckt. Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.
(f) Reisebestätigung. Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist; u. U. Kopie.
(h) Touristen: Beleg über im Voraus bezahlte touristische Dienstleistungen (Hotels, Tickets etc.). Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.
(i) Private Besuche: Beglaubigte Einladung. Ausgenommen davon sind die Angehörigen von Staatsbürgern von EU- und EFTA-Ländern.
(j) Langzeitvisum Kategorie D: persönliches Interview.
(k) Geschäftsvisum: Beglaubigtes Einladungsschreiben einer bulgarischen Firma, eine Bestätigung der bulgarischen Handelskammer sowie ein Begleitschreiben der Firma des Antragstellers.
(l) Gebühr in bar. Bei postalischer Antragstellung ist die Gebühr sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Erhalt der Postsendung mit dem visierten Pass in bar zu zahlen. Von der Gebühr ausgenommen sind Familienangehörige von Staatsbürgern von Bulgarien und von EU-Ländern.
(m) Minderjährige: Geburtsurkunde und eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis für Minderjährige, die alleine reisen oder in Begleitung von nur einem Elternteil/ Sorgeberechtigten.
Für die Zustellung des visierten Reisepasses ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag erforderlich.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den bulgarischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Bulgarien aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u.a. der Reisepass nötig.
5-10 Werktage zzg. Postweg. Die Expressbearbeitung in München dauert 3-4 Werktage, in Bern 3 Werktage.
Ausländer (ausgenommen sind Staatsangehörige der EU und EFTA-Länder und deren Angehörige) müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 50 €/Tag, gilt auch für Kurz- und Transitreisen, insgesamt nicht weniger als 500 €, oder über einen Voucher über im Voraus bezahlte Dienstleistungen).
Reisezielangabe bei der Einreise: Individualreisende, die keine EU-Bürger sind, müssen Zielort, Reisezweck und Anschrift ihres Aufenthalts in Bulgarien bei der Einreise angeben. Das Anmeldeformular erhalten Reisende an den Grenzen. Bei der Einreise auf dem Luftweg ist die Anmeldekarte bereits im Flugzeug auszufüllen. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Transitreisende, die das Land innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen.
EU-Bürger müssen bei Aufenthalten von über 90 Tagen bei der Ausländerbehörde am Aufenthaltsort ihr Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen.
EU-Bürger und Schweizer benötigen für einen Arbeitsaufenthalt in Bulgarien von über 90 Tagen weder ein Langzeitzeitvisum noch eine Arbeitserlaubnis.
Alle Reisenden müssen eine in Bulgarien gültige Krankenversicherung nachweisen. Bei EU-Bürgern ist die Europäische Krankenversicherungskarte ausreichend, es empfiehlt sich jedoch dringend zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder brauchen ein eigenes Visum.
Hinweis: Bulgarische alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten.
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein, noch mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als zehn Jahre alt sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Pass mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein, 3 Monate sind empfohlen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für ununterbrochene und mehrmalige Aufenthalte mit Gesamtdauer von max. 90 Tagen pro Halbjahr, gerechnet vom Datum der Ersteinreise, die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder ein gültiges Schengen-Visum (Kategorien A und C) oder ein gültiges nationales Visum (Kategorie D) besitzen.
Stand - Thu, 14 Nov 2024 13:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 14 Nov 2024 13:23:54 +0100)
Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen
Redaktionelle Änderungen
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Aufgrund der bestehenden weltweiten Gefahr terroristischer Anschläge wurden in Bulgarien die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt.
Die innenpolitische Lage in Bulgarien ist stabil.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an belebten Orten wie Flughäfen und Bahnhöfen sowie an von Touristen stark frequentierten Orten vor.
Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Fahrzeugdiebstähle kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; dort wird jedoch bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung übernommen.
Vor dem Hintergrund hoher Flüchtlingszahlen könnte die Mitnahme von Anhaltern nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Bulgarien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es herrscht überwiegend Kontinentalklima mit warmen Sommern und relativ kalten Wintern.
Im Schwarzen Meer entstehen auch in Strandnähe immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Es kommt vereinzelt zu tödlichen Badeunfällen.
Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu vermeiden und auf Wochentage auszuweichen.
Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zur Republik Nordmazedonien sind EU-Außengrenzen. Bulgarien ist seit März 2024 Teil des Schengenraums. An den Landesgrenzen finden jedoch weiterhin Grenzkontrollen statt; es muss daher bei allen Grenzübertritten über Land mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden. Grenzkontrollen an Flughäfen und Seehäfen für Reisen innerhalb des Schengenraums finden seit März 2024 nicht mehr statt.
Aufgrund von umfangreichen Bauarbeiten auf bulgarischer Seite kommt es in Abhängigkeit von der allgemeinen Verkehrssituation immer wieder zu zusätzlicher Staubildung am Grenzübergang Kalotina/Gradinje (Serbien), wodurch längere Wartezeiten einzukalkulieren sind.
An den Grenzübergängen zu Rumänien Ruse/Giurgiu und Calafat/Vidin kann es insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit weiterhin zu teilweise erheblichen Verzögerungen kommen, insbesondere bei der Lkw-Abfertigung.
Die Einreise und der Transit mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Bulgarien sind aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt.
Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren.
Kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Weitere Informationen (auch zu ggf. möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) erteilt die bulgarische Zollbehörde.
Es gibt Inlandsflüge, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Taxis.
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von ca. 1 BGN pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb bzw. beige und mit Taxametern ausgestattet. In einzelnen Fällen können die Taxameter manipuliert sein. Seriöse Taxiunternehmen verfügen in der Regel über eine App, bei der man sich registrieren und über die man zuverlässig ein Taxi bestellen kann.
Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerorts, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist vor allem bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.
Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
Die Höchstgeschwindigkeit für normale Pkw (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geld- und Haftstrafen und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen -Führerscheinentzug sowie ggf. Einzug der Kennzeichen zu rechnen.
Bei Fahrern mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von über 1,2 Promille kann bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Sofern der Fahrer nicht Halter des Fahrzeugs ist, hat er eine Kaution in Höhe des Gegenwerts des betreffenden Fahrzeugs zu hinterlegen.
Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur per Bankeinzahlung zu zahlen.
Auch im Rahmen der Grenzkontrolle wird eine Überprüfung der Fahrzeugführerin/des Fahrzeugführers auf unbezahlte Bußgelder vorgenommen. Werden unbezahlte Bußgelder, bei denen die Widerspruchsfristen abgelaufen und die nicht verjährt sind, festgestellt, wird der Vorgang vor Ort an die örtlich zuständige Nationalpolizei übergeben. Die Fahrerin/der Fahrer hat die Möglichkeit, direkt am Grenzübergang das Bußgeld zu bezahlen. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass Führerschein und ggf. das Kfz eingezogen werden, was weitere Kosten nach sich zieht.
Der Shipkapass auf der E 85 ist ganzjährig für Fahrzeuge über zehn Tonnen gesperrt.
In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt landesweit eine Winterreifenpflicht (mindestens vier Millimeter Profil).
Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.
Alle Fahrzeuge, ausgenommen Motorräder, benötigen auf den bulgarischen Nationalstraßen eine Vignette, die nur digital gegen Bezahlung per Bank- oder Kreditkarte erhältlich ist.
Die Vignette kann online bei BGToll erworben werden oder an Tankstellen, Grenzübergängen und bei den Straßenbehörden. Es gibt Vignetten für ein Wochenende, eine Woche, einen Monat, drei Monate oder ein Jahr. Es wird empfohlen, die Bestellbestätigung, die als Quittung gilt, mitzuführen und über die Gültigkeitsdauer hinaus aufzubewahren.
Die Wochen- und Monatsvignetten gelten jeweils ab dem Kauftag bis einschließlich des gleichen Tages der Folgewoche bzw. des Folgemonats. Die Jahresvignette ist ein Jahr ab einem gewünschten Datum gültig. Dieses Datum wird beim Kauf der Vignette durch den Kunden ausgewählt/bestimmt.
Wer ohne gültige Vignette fährt, muss eine Strafe in Höhe von 300 BGN zahlen, kann aber hilfsweise eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70 BGN leisten, die ihm ermöglichen soll, zeitnah, d.h. noch am selben Tag, die erforderliche Vignette zu erwerben. Bei erneutem Fahren ohne Vignette wird aber eine Strafzahlung fällig.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Eine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist in Bulgarien verboten. Die gesellschaftliche Akzeptanz der LGBTIQ-Gemeinschaft ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten jedoch schwächer ausgeprägt. Weder gleichgeschlechtliche Ehen noch eingetragene Partnerschaften sind derzeit zugelassen. Das bulgarische Verfassungsgericht erklärte 2018, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, nicht der bulgarischen Verfassung entspricht.
Bulgarien ist Transitland auf der sogenannten "Balkan-Route" des internationalen Drogenschmuggels. Wegen Drogendelikten überführte Straftäter müssen mit empfindlichen und langjährigen Haftstrafen rechnen.
Beim Versuch des illegalen Grenzübertritts, etwa durch das Verstecken von Personen im Auto (auch wenn das Ziel der Reise nicht Bulgarien, sondern Deutschland ist), kann das benutzte Fahrzeug als „Tatwerkzeug" entschädigungslos zugunsten des bulgarischen Staates eingezogen werden.
Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung beschuldigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das gewöhnlich für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrechterhalten wird. Die Konsequenz – auch für Touristen – kann ein monatelanger Zwangsaufenthalt in Bulgarien sein.
Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt.
Landeswährung ist der Lev (BGN). Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind weit verbreitet. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400 BGN.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Ein- und Ausreise gültig sein. Abgelaufene Reisedokumente können bei der Einreise nach Bulgarien und bei der Ausreise aus Bulgarien seitens der bulgarischen Grenzpolizei zu Zurückweisungen führen.
Von der Ein- bzw. Ausreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wiederaufgefundenen Reisedokument wird abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anzumelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger" über das Aufenthaltsrecht zu beantragen.
Minderjährige, die neben der deutschen auch die bulgarische Staatsangehörigkeit haben, werden von den bulgarischen Behörden als bulgarische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für bulgarische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Bulgarien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.
Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit (z.B. deutsch und bulgarisch) benötigen dann keine notarielle Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils, wenn beide gültigen Pässe/Personalausweise bei Grenzübertritt den bulgarischen Grenzbehörden vorgelegt werden, siehe YourEurope.
Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der bulgarischen Botschaft in Berlin.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000 EUR in und aus Nicht-EU-Staaten ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch auf Deutsch, Englisch und Französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch Wertpapiere gemeint. Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000 EUR in und aus EU-Staaten muss nur auf Befragen der Zollbehörden deklariert werden. Weitere Informationen zur zollfreien Wareneinfuhr bietet der bulgarische Zoll unter „Excise goods in the personal luggage of passengers."
Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.
Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die Einreise nach Bulgarien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
In den Flussniederungen besteht das Risiko der Übertragung einer Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) v.a. in den Monaten April bis Oktober (spärliche Datenlage). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt. Zecken können auch andere Krankheiten (z.B. die Borreliose) übertragen.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). In Bulgarien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Bulgarien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in Deutschland vergleichbar. Zwar ist die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt gut, es fehlt jedoch vielerorts an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.
Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.
Am Goldstrand kann vermehrt festgestellt werden, dass Privatärzte, die ihre Praxen z.T. in Hotels haben, sehr hohe Gebühren auch für einfachere Behandlungen verlangen. Vereinzelt wird von deutschen Ärzten auch über aufwändige und teure Fehldiagnosen und unnötige Behandlungen berichtet. Bei Nichtbezahlung wird mit Verhinderung der Ausreise und Passeinzug gedroht. In Einzelfällen werden Touristen durch Servicepersonal des Arztes oder z.T. auch durch einzelne Hotelmitarbeiter bedrängt, die Rechnung zu begleichen und bei Ankunft in Deutschland sogar weiter mit Telefonanrufen belästigt. Erfragen Sie die Behandlungskosten nach Möglichkeit im Voraus und wenden Sie sich in diesen Fällen bitte sofort an Ihren Reiseveranstalter und die Polizei.
In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland. Siehe hierzu auch die Informationen der bulgarischen staatlichen Krankenversicherung NHIF.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Bulgarien.
Sofia.
Bulgarien grenzt im Norden an die Donau und Rumänien, im Osten an das Schwarze Meer, im Süden an die Türkei und Griechenland und im Westen an Serbien und an Nordmazedonien. Die Berge des Balkans durchziehen das Land bis hin zu den Stränden am Schwarzen Meer. Bulgarien ist ein fruchtbares Agrarland mit dichten Wäldern und zahlreichen Flüssen. Obwohl das Land im Südosten Europas liegt, gibt es selbst in Thrakien keine extremen Sommertemperaturen.
Parlamentarische Republik, seit 1990. Verfassung von 1991. Einkammerparlament mit 240 Sitzen; Legislaturperiode von 4 Jahren. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 4 Jahre. Zentralstaat, der in 28 Verwaltungsgebiete aufgeteilt ist. Unabhängig seit 1878 (Ausgliederung aus dem Osmanischen Reich), Fürstentum Bulgarien (zunächst Haus Battenberg), seit 1887 Haus Sachsen-Coburg, 1908 - 1944 Königreich Bulgarien. Bulgarien ist EU-Mitglied.
Rumen Radev, seit Januar 2017.
Interim-Premierminister Goritsa Gruncharova-Kozhareva, seit August 2024.
220 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Bulgarien mit seinen spektakulären Bergen, goldenen Sandstränden und lebhaften Städten hat in den letzten Jahren immer mehr urlaubshungrige Touristen angezogen.
In der Tat hat sich Bulgarien durch einen Bauboom enorm verändert und zahlreiche westeuropäische Investoren mit relativ preiswerten Grundstückspreisen und wunderschöner Landschaft angelockt. Besonders Familien machen in Bulgarien gerne All Inclusive-Urlaub in Ferienanlagen, die relativ günstig und trotzdem auf dem neuesten Stand sind.
Bulgariens sanierte Ski- und Sommerurlaubsgebiete machen anderen europäischen Destinationen durch ihre moderaten Preise für Unterkunft und Skipässe ordentlich Konkurrenz.
Die Großstädte Bulgariens haben ihre Ostblock-Vergangenheit abgeschüttelt und präsentieren sich dynamisch und attraktiv mit gepflegten Boulevards, vielseitigem Einkaufsvergnügen und lebendigem Nachtleben. Andererseits bewahren viele kleine Städte und Dörfer die typisch bulgarische Lebensweise und Gastfreundschaft und sind stolz auf ihre traditionsreiche Folklore.
Bulgaria Air (FB), Bulgariens nationale Fluggesellschaft, fliegt von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus nonstop nach Sofia. Außerdem fliegt Bulgaria Air (FB) ab Frankfurt a.M. nach Varna.
Direktflüge nach Sofia werden außerdem von folgenden Fluglinien angeboten:
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München, Wizz Air (W6) ab Frankfurt/M.;
- Austrian Airlines (OS) ab Wien.
Flüge mit Zwischenstopp von Zürich nach Sofia werden u.a. von Swiss (LX)/Lufthansa (LH) via München und von Swiss (LX)/Austrian Airlines (OS) via Wien angeboten.
Wizz Air (W6) fliegt ab Köln/Bonn nach Warna.
Eurowings (EW) fliegt ab Düsseldorf nach Sofia.
Frankfurt - Sofia: 2 Std. 15 Min.; München - Sofia: 1 Std. 55 Min.; Wien - Sofia: 1 Std. 35 Min.; Zürich - Sofia: 2 Std. 5 Min.
Pkw-Reisende gelangen über Griechenland (Koulata, Novo Selo), Rumänien (Ruse, Kardom, Durankulak, Silistra), die Türkei (Swilengrad, Kapitan Andrikeevo), Serbien (Kalotina, Zlatarevo, Vrashkachuka) und Nordmazedonien (Guyeschevo) nach Bulgarien.
Fernbus: Busse von Karat-S und Flixbus fahren von Deutschland und Österreich nach Bulgarien.
Maut: In Bulgarien sind sowohl Autobahnen als auch Landstraßen mautpflichtig. Die e-Vignetten sind BGToll, bei A1 Bulgaria, an SB-Terminals an Grenzübergängen, in Läden, in den Ämtern der Straßenverwaltungsbehörde und an Tankstellen erhältlich.
Unterlagen: Für die Einreise nach Bulgarien ist der nationale Führerschein ausreichend. Es wird jedoch empfohlen, zusätzlich den Internationalen Führerschein mitzuführen.
Es gibt keine direkten Züge von Bulgarien nach Westeuropa, jedoch fahrplanmäßige Verbindungen von Sofia u.a. nach Belgrad (Serbien), Bukarest (Rumänien), Budapest (Ungarn), Thessaloniki (Griechenland) und Istanbul (Türkei) mit Speisewagen auf allen Strecken. Es empfiehlt sich, Tickets erster Klasse zu kaufen.
Der Transbalkan verbindet Sofia mit Thessaloniki und Bukarest.
Die russische Eisenbahn bietet eine regelmäßige Verbindung von Moskau über Warschau (Polen), Ostrava (Tschechien), Bratislava (Slowakei), Budapest (Ungarn) und Belgrad (Serbien) nach Sofia an.
Weitere internationale Züge verkehren auf den Strecken Swilengrad - Athen, Plovdiv - Sofia - Belgrad und Sofia - Thessaloniki - Athen.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Bulgarien gültig.
Über die Donau gibt es für Bulgarien eine direkte Verbindung nach Zentral- und Westeuropa. Ruse ist der größte Hafen an der Donau. Donau-Grenzübergänge nach Rumänien gibt es u.a. zwischen Vidin und Calafat (Fähre) sowie Ruse und Giurgiu (Brücke).
Bulgariens wichtigste internationale Häfen am Schwarzen Meer sind Varna und Burgas.
Navibulgar bietet Fährdienste von Varna ins ukrainischen Chornomorsk, Black Sea Ferry Services (PBM) von Burgas nach Batumi (Georgien) und Noworossiysk (Russland).
U.a. steuern Phoenix Reisen und Royal Caribbean auf ihren Donaukreuzfahrten Bulgarien an.
Anmerkung
[*] Vom Flughafen Varna. [**] Vom Flughafen Bourgas.
Die nationale Fluglinie Bulgaria Air (FB) verbindet Sofia mit den größeren Städten des Landes und den Badeorten an der Küste.
Wizz Air (W6) fliegt Sofia, Burgas und Varna an.
Bulgarien hat ein gut ausgebautes Straßennetz.
Maut: Autobahnen und Fernstraßen sind mautpflichtig. Es gibt 1-Tages-, 7-Tages-, 1- und 3-Monats- und 1-Jahres-Vignetten. Die Jahres-Vignette ist vom 1. Januar des Ausgabejahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Die e-Vignette ist bei BGToll, bei A1 Bulgaria, an SB-Terminals in Läden und in den Ämtern der Straßenverwaltungsbehörde, in zahlreichen Tankstellen und an Grenzübergängen erhältlich.
An Tankstellen muss meist in bar in Lewa bezahlt werden. Nur größere Ketten akzeptieren Kreditkarten. Alle Kraftstoffarten sind an den Tankstellen in den Städten und entlang der Autobahnen erhältlich.
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Die Straßen sind überwiegend in einem guten Zustand. Landstraßen sind beleuchtet, haben aber ab und zu Schlaglöcher, weswegen Nachtfahrten vermieden werden sollten.
Internationale und nationale Mietwagenfirmen sind in größeren Städten und Urlaubsresorts vertreten.
Taxis gibt es in allen Städten, auch für Überlandfahrten. Sie stehen an Taxiständen oder vor Hotels und können telefonisch bestellt werden. Staatliche Taxis haben Taxameter, private Taxis nicht. Alle Taxis im Land sind gelb. Der Tagtarif gilt zwischen 06.00-22.00 Uhr, der Nachttarif zwischen 22.00-06.00 Uhr.
Das Busnetz ist gut ausgebaut. Sowohl größere als auch kleinere Städte sind mehrmals täglich mit Bussen von u.a. Kautra erreichbar. Fahrkarten sind am Schalter im Busbahnhof oder direkt im Bus erhältlich. Die Bus-Terminals befinden sich in den Großstädten zumeist bei den Hauptbahnhöfen.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, z.B. bei Panne oder Unfall.
- Es gelten die internationalen Verkehrszeichen.
- Während der Fahrt ist das Telefonieren nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Anschnallpflicht.
- Fahren mit Licht bei Tag ist ganzjährig für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
in geschlossenen Ortschaften: 50 km/h,
außerhalb von Ortschaften: 90 km/h,
auf Autobahnen: 130 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
ADAC-Partnerclub in Sofia: Union des Automobilistes Bulgares (UAB), Tel. +359 (0)2 935 79 35.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Bulgarien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Bulgarien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
Geldstrafen sind nie direkt an den kontrollierenden Polizisten zu zahlen. Wird man dennoch dazu aufgefordert, sollte man sich die Kennnummer des Polizisten (auf dessen Uniform) notieren.
Das Nahverkehrsnetz von Sofia umfasst Busse, Straßenbahnen, zwei U-Bahn-Linien und Oberleitungsbusse; U-Bahnen fahren täglich zwischen 05.00 und 23.30 Uhr. Es gelten Einheitstarife. Tickets müssen vor Fahrtantritt gekauft werden.
In allen größeren Städten stehen Busse und Taxis zur Verfügung. In Plovdiv und Varna gibt es auch Oberleitungsbusse.
Der Bahnverkehr wird von der bulgarischen Staatsbahn BDZ und der privaten bulgarisch-rumänischen Bahngesellschaft Balgarska Schelesnopatna Kompania betrieben. Verkehrsknotenpunkt ist Sofia.
Es verkehren Schnellzüge, Expresszüge (mit Reservierungspflicht) und Regionalzüge.
Ein Nachtzug verbindet Sofia und Varna.
Die Rhodopenbahn, eine Schmalspurbahn, fährt durch die landschaftlich reizvolle Gegend zwischen Rhodopen- und Rila-Gebirge.
Es empfiehlt sich allgemein im Voraus zu buchen und möglichst Tickets erster Klasse zu kaufen. Näheres vom Tourismusportal Bulgariens und vom Informationsbüro der Bulgarischen Eisenbahnen, Tel. +359 (2) 931 11 11.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Bulgarien gültig.
Der Balkan Flexi Pass ist für unbegrenzte Bahnfahrten in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei für wahlweise 3, 5, 7, 10 oder 15 Tagen erhältlich.
Der Hafen von Nessebar wird regelmäßig von Passagierschiffen angefahren. Zwei Tragflügelboote verkehren täglich zwischen Sozopol, Nessebar und Warna.
Weitere kleinere Häfen, vor allem Yachthäfen befinden sich in Sweti Wlast und in Obsor.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen, für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die medizinische Grundversorgung ist ausreichend, kann jedoch nicht mit dem Standard westeuropäischer Länder verglichen werden. Viele in Westeuropa gängige Medikamente sind auch in Bulgarien erhältlich. Bei einer regelmäßigen Medikamenteneinnahme wird jedoch empfohlen, diese mitzubringen.
Leitungswasser ist gechlort und relativ sauber, es können u. U. jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten, besonders in entlegenen Gebieten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind im Allgemeinen ebenso unbedenklich wie einheimisches Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Zecken sind während der Monate April bis Oktober vor allem in Flussniederungen und Waldgebieten mancher Teile Bulgariens aktiv. Schutz gegen Borreliose bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten zwischen April und Oktober ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis) zu empfehlen.
Landesweit besteht ein Infektionsrisiko für Hepatitis A und Hepatitis B. Es empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A. Bei längerem Aufenthalt, bei Reisen unter einfachen Bedingungen und bei Aufenthalt außerhalb der Touristenzentren empfiehlt sich auch ein Impfschutz gegen Hepatitis B. Es sollte zudem unbedingt auf eine sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene geachtet werden.
HIV/Aids kommt vor und ist grundsätzlich eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten im Land wird ein Impfschutz empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
1 Lew = 100 Stotinki. Währungskürzel: Lw, BGN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Lw; Münzen in den Nennbeträgen 1 Lw sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Stotinki. Der Lew ist an den Euro gebunden. Die Einführung des Euro ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Diners Club, American Express und Visa werden in größeren Hotels, Mietwagenbüros, in einigen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Die Umtauschquittungen (Bordereau) müssen bis zum Ende des Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise vorgelegt werden. Geld sollte nur in Geschäftsbanken gewechselt werden, nicht in Wechselstuben oder auf dem Schwarzmarkt. In Wechselstuben ist es gegenüber Touristen häufig zu unlauteren Praktiken gekommen. Geldautomaten sind inzwischen weit verbreitet, sie sind in Varna und Burgas sowie in einigen Kurorten in Banken zu finden. Der beste Wechselkurs ist beim Bargeldabheben am Geldautomaten erhältlich.
Amtssprache ist Bulgarisch. Bulgarien ist das einzige Land in der EU, in dem die kyrillischen Schriftzeichen verwendet werden. Es gibt türkisch- und mazedonisch-sprechende Minderheiten, wobei das in Bulgarien gesprochene Türkisch ein starker Dialekt von dem in der Türkei gesprochenen Standard-Türkisch ist.
Etwa 9 Mio. Menschen weltweit sprechen Bulgarisch, wovon etwa 7,3 Mio. in Bulgarien leben. In der Verfassung ist festgelegt, dass jeder bulgarische Bürger das Recht und die Pflicht hat, die Landessprache zu erlernen. Bulgarisch gehört als slawische Sprache zu den indogermanischen Sprachen und ist eng mit der mazedonischen Sprache verwandt. Einige Sprachforscher sehen Mazedonisch sogar als Dialekt der bulgarischen Sprache an.
Vor allem in den Urlaubsorten wird auch Deutsch, Englisch, Französisch oder Russisch gesprochen.
Folgende Artikel können zollfrei (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) nach Bulgarien eingeführt werden (Personen über 17 J.):
200 Zigaretten (Flugreisende) bzw. 40 Zigaretten (Reisende über Land oder Wasserwege);
50 Zigarren (Flugreisende) bzw. 10 Zigarren (Reisende über Land oder Wasserwege);
100 Zigarillos (Flugreisende) bzw. 20 Zigarillos (Reisende über Land oder Wasserwege);
250 g Tabak (Flugreisende) bzw. 50 g (Reisende über Land oder Wasserwege).
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
2 l Tafelwein;
4 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Waffen und Munition, Pornographie, Drogen und Betäubungsmittel.
Für lebendes Geflügel, besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Fleisch und Fleischprodukte aus den GUS-Staaten, der Türkei sowie aus Afrika und Asien dürfen nicht nach Bulgarien eingeführt werden.
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Wertvolle Münzen sowie Gegenstände unter Denkmalschutz können nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Kultusministeriums ausgeführt werden.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden "Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt" der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Die Landesvorwahl ist die 00359. Öffentliche Telefonzellen gibt es in allen größeren Ortschaften. In- und Auslandsgespräche sind in öffentlichen Telefonzellen günstiger als im Hotel. Telefonkarten für öffentliche Fernsprecher sind in Hotels, Postämtern und an Kiosken erhältlich.
GSM 900/1800, Dualbandnetz, 2G, 3G und 4G. Sende-/Empfangsbereich für Mobilfunk besteht fast uneingeschränkt (mit Ausnahme einiger Gebirgsregionen). Roaming-Abkommen bestehen. Netzbetreiber u.a. Telenor, Vivacom und A1 Bulgaria.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer bulgarischen SIM-Karte lohnen.
In allen größeren Städten gibt es Internetcafés und -zentren. In Bulgarien stehen in den Städten in Geschäftszentren, Bahnhöfen und Busbahnhöfen WiFi-Hotspots, die kostenlos nutzbar sind.
Postsendungen zu europäischen Ländern benötigen zwischen 4 Tagen und 2 Wochen.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Bulgarien empfangen.
Beliebte Souvenirs sind Kunsthandwerksgegenstände wie Spitzendeckchen, Holzschnitzereien, Spielzeug, Lederwaren und Schmuck. Besonders schön sind die handgefertigten bunten Decken, Teppiche und Trachtenmoden, die von bulgarischen Frauen gewebt und mit kunstvollen Mustern bestickt werden. Typische Mitbringsel sind außerdem Spirituosen, Wein und Süßwaren. Markenbekleidung wird aus der Türkei importiert und ist günstig erhältlich. Brillenfassungen sind in Bulgarien bis zu 50% billiger.
Die besten Einkaufsmöglichkeiten in Sofia bieten die Geschäfte am Vitosha Boulevard. Hier kann man bulgarische Produkte, Kleidung und Schuhe kaufen. In den Straßen Ulitsa Graf Ignatiev und Ulitsa Pirotska gibt es einige Elektronikfachgeschäfte.
Im Tal der Rosen, das etwa 200 km östlich von Sofia gelegen ist, befindet sich die weltweit bedeutendste Anbauregion von Rosenblüten zur Gewinnung von Rosenöl. Das Öl ist eines der teuersten ätherischen Öle überhaupt. Es findet eine vielfältige Anwendung in der Parfümindustrie, beim Parfümieren von Lebensmitteln und in der Pharmazie und wird auch von Touristen gerne gekauft.
Auf den Wochenmärkten bieten die Bauern und Fischer der Region ihre Waren an. Bekannt ist vor allem der Markt in Varna, der im Park hinter der Kathedrale stattfindet.
Entlang der Uferpromenade in Albena bieten geschickte Künstler ihre Arbeiten an. Man kann sich Scherenschnitte oder Porträts in Kreide, Öl oder Wasserfarbe anfertigen lassen.
Mo-Fr 10.00-20.00 Uhr, manche Geschäfte auch Sa 08.00-14.00 Uhr.
In Bulgarien ist das Mittagessen die Hauptmahlzeit. Das Abendessen ist in den meisten der rustikalen, gemütlichen Restaurants ein gesellschaftliches Ereignis mit Tanz. Das Essen ist pikant gewürzt, herzhaft und gut. Als Vorspeise gibt es in der Regel einen Salat. Einheimisches Obst ist ausgezeichnet und ganzjährig preiswert. In den Restaurants stehen sowohl eine große Auswahl an bulgarischen Gerichten als auch westeuropäische Küche auf dem Speiseplan. Fast alle Hotels haben ein Restaurant; interessanter sind jedoch die volkstümlichen Tavernen und Cafés.
Zu den besonderen Leckerbissen gehören:
Trinkgeld war bis vor kurzem relativ unüblich, heute sind 10-12 % angemessen.
Kaffee wird stark gesüßt getrunken. Kräutertees sind sehr beliebt. Unter den Weißweinen sind Karlauski Misket, Tamianka, Evskinograde und Chardonnay zu empfehlen, zu den besten Rotweinsorten gehören Trakia und Mavroud. Landestypische Spirituosen sind u.a. Mastika (Anis-Schnaps, wird in der Regel verdünnt) und Rakia (ein Obstbrand).
In Bulgarien darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.
82,6 % der Bevölkerung sind orthodoxe Christen, weitere 1,2% gehören anderen christlichen Glaubensgemeinschaften an. Außerdem gibt es eine muslimische Minderheit (12,2 %) sowie eine kleine jüdische Gemeinde.
Allgemeines: In Bulgarien wird eine Verneinung oft durch Kopfnicken (horizontal) ausgedrückt, während Kopfschütteln (vertikal) Zustimmung bedeuten kann. Bulgaren ziehen das Telefonieren dem Schriftverkehr vor. Bulgaren freuen sich sehr darüber, wenn man einige Floskeln ihrer Sprache spricht.
Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Unter Männern ist eine Umarmung üblich, Freunde küssen sich zur Begrüßung auf die Wange. Man spricht sich mit Gospodin (Herr), Gospozha (Frau) oder Gospozhitsa (Fräulein) zusammen mit dem Nachnamen an, bei zwanglosen Treffen benutzt man den Vornamen. Bulgaren sind sehr gastfreundlich. Kleine Mitbringsel werden vom Gastgeber gern entgegengenommen, auch die Kinder freuen sich über ein kleines Geschenk. Geldgeschenke sollten nicht gemacht werden. Bei einer Einladung zum Essen sollte man den Teller nicht ganz leer essen, da der Gastgeber sonst befürchten könnte, der Gast sei nicht satt geworden.
Bekleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist üblich, Abendkleidung wird nur zu besonderen Anlässen erwartet. Badebekleidung gehört an den Strand.
Fotografieren: Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. In den Moscheen ist das Fotografieren häufig erlaubt, man sollte aber vorher fragen. In den Museen und Kirchen ist das Fotografieren verboten. Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Rauchen: Das Rauchen ist in geschlossenen Räumen von Restaurants und Cafés verboten.
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